Der DMB im Gespräch mit... (Archivauszug)
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Interview vom 17.01.2008:
Dr. Heinrich L. Kolb, MdB
Sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion
Vorsitzender der Bundesvereinigung Liberaler Mittelstand e.V.Sehr geehrter Herr Dr. Kolb,
als mittelständischer Unternehmer, langjähriger Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft (1992-1998) und Mitglied des Bundestages sowie als engagierter Vorsitzender des Bundesverbandes Liberale Wirtschaft e.V., können Sie bereits heute auf eine lange politische Vergangenheit zurückblicken.
Die FDP, deren Mitglied Sie seit 1983 sind, hat es als Bundestagsfraktion bestimmt nicht einfach, innerhalb der übermächtig erscheinenden Großen Koalition eigene politische Positionen und Vorschlägen auch konkrete Taten folgen zu lassen. Aktuell mischt sich die FDP wieder lautstark ein und hat für sich u.a. die Themen Mindestlohn und Mitarbeiterbeteiligung auserkoren. Außerdem hat sich die FDP seit jeher als die Partei des Mittelstandes positioniert.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten, uns ein paar Fragen zu beantworten:
Frage 1: Das Thema des Postmindestlohns war und ist auch weiterhin in aller Munde, und der Ruf weiterer Branchen nach staatlich festgesetzten Mindestlöhnen wird immer lauter. In diesem Zusammenhang haben Sie zusammen mit Ihrem Parteivorsitzenden Guido Westerwelle (FDP) am 04.01.2008 einen Brief aufgesetzt, in dem Sie sich vehement gegen einen Mindestlohn stellen und stattdessen die „Nettofrage“ stellen. Was verstehen Sie darunter und worin sehen Sie die besondere Gefahr eines Mindestlohns, der im Wesentlichen ja ein Lohndumping in einzelnen Branchen verhindern soll?
Dr. Kolb: Zu Recht beklagen die Bürgerinnen und Bürger, dass der Aufschwung bislang an ihnen vorüber gegangen ist. Einen großen Teil der Schuld daran trägt die große Koalition, die sich als großer Preistreiber hervorgetan hat (Mehrwertsteuer-erhöhung, Beitragserhöhung von Kranken- und Pflege- versicherung).
Eine durchschnittliche vierköpfige Familie hatte im Jahr 2007 rund 1.600 Euro netto weniger zur Verfügung als im Vorjahr. Die Inflationsrate lag zum Jahresende bei mehr als drei Prozent. Deshalb stellt sich die Frage, wie der Bürger am besten am Aufschwung teilhaben kann. Dies ist nach unserer Ansicht dann der Fall, wenn ihm mehr Netto vom Brutto übrig bleibt. Was nutzt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Bruttomindestlohn, der auf dem Papier steht, wenn die Regierung durch Steuer-und Abgabenerhöhungen immer weniger netto in der Tasche belässt? Mindestlohn hört sich gut an, entscheidend ist aber doch, was am Ende im Portemonnaie bleibt.
Jeder Mindestlohn, ob kollektiv oder staatlich vorgeschrieben, grenzt einen unteren Produktivitätsbereich aus dem Arbeitsmarkt aus. Schon jetzt wirken die staatlichen Transfers der sozialen Sicherung in Deutschland faktisch wie ein Mindestlohn. Überproportionale Lohnerhöhungen oder Sockellohnanhebungen haben schon in der Vergangenheit dazu geführt, dass gering qualifizierte Beschäftigung verdrängt wurde. Opfer von gesetzlichen Mindestlöhnen sind in erster Linie Langzeitarbeitslose, die kaum mehr eine Aussicht auf neue Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Mindestlöhne führen tendenziell auch zu höheren Preisen und schwächen darüber die Kaufkraft. Das führt im Ergebnis zu weiteren Nachfrageausfällen, die wiederum die Schaffung neuer Arbeitsplätze verhindern. Nicht vergessen werden darf auch, dass gesetzliche Mindestlöhne in Wahlkampfzeiten instrumentalisiert werden können, indem die Parteien versuchen, sich gegenseitig mit immer höheren Mindestlöhnen zu überbieten.
Frage 2: In 18 der 25 europäischen Staaten sowie in den USA, Japan und Kanada wurde bereits ein genereller Mindestlohn eingeführt. Die Höhe und die Art der Festsetzung sind jedoch unterschiedlich. So wird beispielsweise in Großbritannien die Höhe des dortigen Mindestlohns durch eine Kommission aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaftlern festgelegt. Das ist doch keine schlechte Idee, oder? Wäre das auch in Deutschland denkbar, um die recht kontrovers diskutierte staatliche Bevormundung innerhalb der Tarifgestaltung erst gar nicht entstehen zu lassen?
Dr. Kolb: Die Situation in Großbritannien ist mit der Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zu vergleichen. Der deutsche Arbeitsmarkt leidet unter einer Vielzahl staatlicher Bevormundungen und Einschränkungen. In den oft als Beispiel für den Mindestlohn zitierten Ländern gibt es ein deutlich flexibleres Arbeits-und Tarifrecht.
Beispiel Großbritannien: hier arbeiten weniger als 2% der Arbeitnehmer zum festgesetzten Mindestlohn, außerdem zeichnet sich das englische Wirtschaftssystem durch eine extrem hohe Flexibilität aus, etwa beim Kündigungsschutz. Gerade die angelsächsischen Länder besitzen deutlich weniger Regulierungswerkzeuge. So stuft auch die Europäische Kommission Großbritannien und Irland als Länder mit hoher Beschäftigungsflexibilität und niedriger sozialer Sicherheit ein; für Deutschland trifft aber genau das Umgekehrte zu: niedrige Flexibilität und hohe Sicherheit!
Beispiel Frankreich: hier arbeiten 15% der Beschäftigten zum Mindestlohn, der Staat subventioniert deren Sozialbeiträge und entlastet damit die Arbeitgeber. Trotzdem suchen Geringqualifizierte oft vergeblich einen Job. Die Jugendarbeits-losigkeit ist in Frankreich wegen der Mindestlöhne um 50% höher als bei uns!
Frage 3: Unter dem Titel „Hartz IV (SGB II): Die Betreuung Langzeitarbeitsloser gehört in die Hände der Kommunen“ hat die FDP-Bundestagsfraktion am 08.01.2008 ihre Argumente für eine verbesserte Form der lokalen Betreuung Langzeitarbeitsloser vorgestellt. Sie sprechen darin von Perspektiven schaffen, Betreuung verbessern und Kosten senken. Das hört sich ja nicht schlecht an, ist aber auch keine grundsätzlich neue Forderung der FDP. Warum schafft es die FDP nicht, sich mit ihren Vorschlägen im Deutschen Bundestag durchzusetzen bzw. parteiübergreifende Mitstreiter zu finden?
Dr. Kolb: Wir haben im Deutschen Bundestag eine überwältigende Mehrheit aus CDU/CSU und SPD. Diese Große Koalition hat keinerlei Neigung, Vorschlägen der FDP zuzustimmen. Die Situation in der Großen Koalition ist sehr fragil, da wird eben zähneknirschend aufeinander Rücksicht genommen.
Frage 4: Die FDP sieht u.a. in der Gründung einer Versicherungsagentur nach klassischem Vorbild die Lösung des Problems zur Vermittlung von (Langzeit-)Arbeitslosen. Was muss man sich darunter konkret vorstellen und worin liegt der wesentliche Unterschied zur „Bundesagentur für Arbeit“, die in den letzten konjunkturell gesehen starken Jahren Milliarden-überschüsse erwirtschaftet und offensichtlich ihre Verwaltungs- und Vermittlungsprozesse nachhaltig verbessert hat?
Dr. Kolb: Die Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit wird in der gegenwärtigen Form ihren wesentlichen Funktionen nur unzureichend gerecht, nämlich Ausgleichsprozesse auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern, Anreize zu schaffen, angebotene Arbeit auch anzunehmen, und strukturelle Langzeitarbeits-losigkeit abzubauen bzw. zu vermeiden.
Im Interesse der Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ist es notwendig, das Versicherungsprinzip in der Arbeitslosenversicherung deutlich zu stärken. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind auf Umfang und Wirksamkeit zu überprüfen und mit den allgemeinen sozial- und strukturpolitischen Aufgaben - soweit noch sinnvoll und nötig - aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren. Denn Arbeitsmarktpolitik ist nur dann erfolgreich, wenn es ihr gelingt, mit möglichst geringem Mitteleinsatz Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder möglichst rasch zu beenden.
Zwingend erforderlich hierfür ist eine grundlegende organisatorische Neuausrichtung der Arbeitslosenversicherung und -vermittlung. Die Arbeitslosenversicherung muss auf die Deckung des Risikos des Einkommensverlustes bei Erwerbslosigkeit für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte grundsätzlich für die ersten zwölf Monate beschränkt werden. In der Arbeitslosenversicherung muss wieder eine Gesamtäquivalenz zwischen Beiträgen und Leistungen hergestellt werden. Ziel der Leistungen muss es unverändert sein, Arbeitnehmer durch eine von der Bedürftigkeit unabhängige Versicherungsleistung, die an die Stelle des ausfallenden Entgeltes tritt, vor den wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit zu schützen. Diese Aufgaben sind von einer Bundesversicherungsagentur zu übernehmen, die sich auf das Kerngeschäft der Arbeitslosenversicherung beschränkt.
Die Arbeitslosenversicherung soll den Versicherten eine Wahlfreiheit bei den Tarifen einräumen. Damit kann die Arbeitslosenversicherung ihre Leistungen noch genauer auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Versicherten ausrichten und gleichzeitig diese möglich gewordenen Einsparungen in Form von niedrigeren Beiträgen an die Versicherten weitergeben. Der bisherige Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung wird dafür dem Arbeitnehmer zunächst steuerfrei ausgezahlt und der Gesamtbeitrag zur Arbeitslosenversicherung davon einbehalten. Damit kann sich auch die Inanspruchnahme beitragsmindernder Optionen, wie die Vereinbarung einer Karenzzeit für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes, für den Arbeitnehmer bei der Nettoentgeltberechnung unmittelbar positiv auswirken.
Nach unserem Konzept für neue effiziente Strukturen in der Arbeitsverwaltung durch Auflösung der Bundesagentur für Arbeit, erhalten die Kommunen mehr Verantwortung. Sie nehmen die Aufgaben der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik wahr. Aufgrund ihrer Nähe zum Arbeitsmarkt, insbesondere für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte und der Möglichkeit, die für eine Wiedereingliederung von Problemgruppen in den Arbeitsmarkt notwendigen Maßnahmen zu bündeln, haben sie entscheidende Vorteile.
Frage 5: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem Urteil (AZ: 2 BvR 2433/04) Ende Dezember 2007 entschieden, dass insbesondere die Zusammenlegung der Aufgaben von Kommunen und die der Bundesagentur für Arbeit in sogenannten Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) verfassungswidrig ist. Bis Ende 2010 hat der Gesetzgeber nun Zeit bekommen, um die unzulässige Mischverwaltung anderweitig zu regeln. Die FDP möchte mit der Gründung und Einrichtung kommunaler Jobcenter einen neuen Wind in die aktive Arbeitsmarktpolitik bringen. Was verstehen Sie darunter und wo liegt der wesentliche Unterschied zu den jetzigen Angeboten der lokalen Agenturen für Arbeit?
Dr. Kolb: Die fortlaufend hohen Kosten für das Arbeitslosengeld II (ALG II) und der nur geringe Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit sind die Konsequenzen einer Vielzahl von Konstruktionsfehlern im SGB II, insbesondere der Ausgestaltung der Zuständigkeiten, die nun auch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilt hat. Keines der Ziele „bessere Betreuung, schnellere Vermittlung in Beschäftigung, vor allem von Langzeitarbeitslosen, und geringere Kosten“ wurde erreicht. Leidtragende sind die Arbeitslosen und die Steuerzahler.
Der grundsätzliche Konstruktionsfehler bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe liegt in der uneinheitlichen Trägerschaft und den uneinheitlichen Zuständigkeiten. Die derzeitige Betreuung von Langzeitarbeitslosen teils durch die Kommunen, teils durch die Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagentur und teils durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) alleine funktioniert nicht. Organisatorische Mängel und unklare Verantwortlichkeiten führen immer wieder zu Kompetenzgerangel. Zeitverzögerungen durch nicht abgestimmte Software und mangelnde Transparenz beim Datenaustausch haben die Situation der Arbeitslosen nicht verbessert.
Die FDP hat seinerzeit als einzige Fraktion das Optionsgesetz abgelehnt. Wir haben immer klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten gefordert. Stattdessen aber wurden die Kommunen zur Kooperation mit der BA zwangsverpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Position der FDP voll und ganz bestätigt, dass die Kommunen nicht in eine Zwangsehe mit der BA gepresst werden dürfen. Richtig wäre es gewesen, die Kommunen mit der Aufgabe der Reintegration von Langzeitarbeitslosen zu betrauen. Nur die Kommunen können der besonderen Situation der Langzeitarbeitslosen gerecht werden, da sie näher an den Betroffenen sind und schon bewiesen haben, dass sie bei der Arbeitsvermittlung flexiblere Wege gehen können als die zentralistische BA.
Mit der Reform einhergehen muss ein dauerhafter föderaler Finanzausgleich. Die primäre Verantwortung des Bundes für die Arbeitsmarktpolitik muss über eine finanzielle Beteiligung des Bundes sichergestellt werden. Da die Wahl des geeigneten Instrumentes zur Arbeitsplatzvermittlung von Ort zu Ort anders ausfallen wird, muss der Bund den Kommunen einen – je nach ihren Aufwendungen und der regionalen Arbeitsmarktsituation - jährlich im voraus festgelegten Betrag geben, so dass ein Budgetsystem mit dem Anreiz zum sparsamen Haushalten geschaffen wird. Städte und Gemeinden könnten nicht verbrauchte Mittel, etwa weil sie besonders viele Menschen vermittelt haben, zur Hälfte behalten. Gleichzeitig müssten sie Unterdeckungen zu zwei Dritteln selbst aus ihren Haushalten begleichen.
Frage 6: Die FDP-Bundestagsfraktion fordert in einem Positionspapier das Thema der Mitarbeiterbeteiligung nicht isoliert von der eigenverantwortlichen Altersvorsorge zu betrachten, um der drohenden Zunahme von Altersarmut mit nachhaltigen Konzepten entgegenzuwirken. Wie stellen Sie sich eine zukunftsweisende Lösung vor?
Dr. Kolb: Vor dem Hintergrund des sinkenden Rentenniveaus und dem Wunsch vieler Menschen, einen flexiblen Übergang von der Erwerbsphase in die Rentenphase zu erreichen, sollte die Mitarbeiterbeteiligung nicht isoliert betrachtet, sondern mit den Zielen der Altersvorsorge abgestimmt werden. Soll die betriebliche Altersvorsorge breitere Akzeptanz als bisher finden, muss das System einfacher und verständlicher werden.
Grundsätzlich gilt es, Modelle zu fördern und zu stärken,
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die aus Sicht der Bürger attraktiver als bisher sind, um sie zu eigenverantwortlicher Vorsorge zu animieren,
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die aus Sicht der Arbeitgeber attraktiv sind, indem sie von Haftungsrisiken und Bürokratie befreit werden,
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die aus Sicht der Arbeitnehmer individuelle Wahlfreiheit zwischen den Produkten des Kapitalmarkts zu lassen,
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die aus Sicht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Kapitalbeteiligung am eigenen Unternehmen zu lassen und damit die Identifikation des Arbeitnehmers am Unternehmen erhöhen.
Ein Meilenstein auf diesem Weg wäre es, die inzwischen weitgehend künstliche Trennung zwischen betrieblicher Altersvorsorge und Mitarbeiterbeteiligung aufzuheben und für beide Formen gleiche Förderregeln festzulegen. Die Bündelung unter einem Dach würde die Transparenz und die Flexibilität deutlich erhöhen und neue Anreize schaffen.
Das Altersvorsorgekonto bietet dafür das geeignete und zeitgemäße Konzept. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen, die sich angesichts der Haftungsrisiken und des administrativen Aufwandes bislang nicht zu entsprechenden Altersvorsorgeangeboten und zur Mitarbeiterbeteiligung haben entschließen können, werden von den Möglichkeiten des Altersvorsorgekontos angesprochen.
Frage 7: Neben Ihrer Aufgabe als Bundestags-abgeordneter und Sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion engagieren Sie sich auch im Bundesverband Liberaler Mittelstand e.V. und sind seit 2001 deren Bundesvorsitzender. Welche Ziele verfolgt Ihr Verband, der sich einerseits als parteiunabhängig erklärt, andererseits aber in der FDP ihren parlamentarischen Ansprechpartner sieht? Was haben Sie sich für das Jahr 2008 auf die Fahne geschrieben?
Dr. Kolb: Die Bundesvereinigung Liberaler Mittelstand wird auch im Jahr 2008 die Stimme erheben im Interesse der mittelständischen Wirtschaft. Die Bundesvereinigung wächst kontinuierlich und ist mittlerweile in 15 Bundesländern mit eigenen Landesverbänden vertreten. Wir wollen deshalb auch in diesem Jahr dem Mittelstand eine Stimme geben und seinen Anliegen Gehör verschaffen.
Vielen Dank für das Gespräch!
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Dr. Heinrich L. Kolb
Sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion
Vorsitzender Liberaler Mittelstand e.V.

Weiterführende Links:
www.fdp-fraktion.de
www.fdp.de
www.liberaler-mittelstand.de

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