Der DMB im Gespräch mit... (Archivauszug)

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    Interview vom 15.01.2009:

    Christian Wulff
    Ministerpräsident des Landes Niedersachsen
    Stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU Deutschlands


    Sehr geehrter Herr Wulff,

    seit 2003 stellt die CDU mit Ihnen den Ministerpräsidenten von Niedersachsen. Von 1979 bis 1983 gehörten Sie dem Bundesvorstand der Jungen Union an und waren anschließend in der Zeit von 1983 bis 1985 Landesvorsitzender der Jungen Union Niedersachsen. Seit 1984 gehören Sie dem Landesvorstand der CDU in Niedersachsen an, deren Landesvorsitzender Sie seit 1994 sind. Seit 1998 sind sie einer von vier stellvertretenden Bundesvorsitzenden der CDU und seit 2003 Mitglied im Vorstand der Konrad-Adenauer-Stiftung. Im letzten Jahr wurden Sie erneut zum Ministerpräsidenten gewählt. Dies alles stimmt uns als Mittelstandsverband recht neugierig und möchten Sie an dieser Stelle bitten, uns ein paar Fragen zu beantworten:

    Frage 1: Das Land Niedersachsen ist ein Land der mittelständischen Wirtschaft. Rein statistisch gesehen zählen über 99,8 Prozent der niedersächsischen Unternehmen zum Mittelstand. Diese Tatsache verpflichtet förmlich zu einer besonders mittelstandsfreundlichen Landes- und Wirtschaftspolitk. Was macht das Land Niedersachsen zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort für den Mittelstand? Was zeichnet Ihre Mittelstandspolitik aus und welche zentralen Maßnahmen zur Förderung des Mittelstandes haben Sie in Ihrem Land fest verankert?

    Christan Wulff: Sie haben Recht, die Niedersächsische Landesregierung fühlt sich dem Mittelstand sehr verpflichtet. Die Wirtschaftspolitik der Landesregierung stellt daher den Mittelstand in den Mittelpunkt. Wir sehen es als unserer Aufgabe, nicht nur heute, sondern auch zukünftig, die richtigen Rahmenbedingungen für den Mittelstand zu schaffen. Haushaltskonsolidierung und Bürokratieabbau haben auf Landesebene die Handlungsspielräume für mittelständische Unternehmen verbessert.

    Wir haben die NBank gegründet, um hier Finanzierungen und Beratungsleistungen für den Mittelstand zu bündeln. Im 3. Quartal 2008 hat die NBank knapp 100 Millionen Euro an Niedersachsenkrediten an kleine und mittlere Unternehmen vergeben - so viel wie noch in keinem anderen Quartal. Auch die Innovationsförderung des Landes erreicht mit einer Quote von 85 Prozent überwiegend den Mittelstand. Netzwerke, Cluster, Kompetenznetze, der Gründercampus und die Personaltransferrichtlinie stärken den Technologietransfer.

    Frage 2: Das im Jahr 1960 in Kraft getretene VW-Gesetz ist und bleibt ein Dauerbrenner in der öffentlichen Diskussion. Der Europäische Gerichtshof hat zudem im Oktober 2007 entschieden, dass die im VW-Gesetz enthaltene Beschränkung der Stimmrechtsanteile auf maximal 20 Prozent gegen EU-Recht verstößt. Welche Argumente haben Sie für den Erhalt der bisherigen Regelung? Wie schätzen Sie ganz realistisch Ihre Chancen ein, auch weiterhin den „Sicherheitsschirm“ über VW spannen zu können?

    Christan Wulff: Das VW-Gesetz hat sich in den vergangenen 50 Jahren bewährt. Es war und ist auch in Zukunft für den wirtschaftlichen Erfolg des Volkswagen-Konzerns mitverantwortlich. Aus diesem Grund sind in der am 11. Dezember 2008 in Kraft getretenen Novelle des VW-Gesetzes nur diejenigen Vorschriften aufgehoben worden, die in Luxemburg für europarechtswidrig erkannt wurden. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil festgestellt, dass das Entsenderecht isoliert, die qualifizierte Sperrminorität aber nur in ihrer Verbindung mit der Beschränkung der Stimmrechts-anteile auf maximal 20 Prozent (Höchststimmrecht) einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit darstellen. Das neue VW-Gesetz hat diese Verbindung beseitigt, indem die Regelung des Höchststimmrechts gestrichen wurde. Auch das Entsenderecht ist gestrichen worden. Höchststimmrecht und Entsenderechten sind übrigens schon in der Hauptversammlung im April 2008 nicht mehr angewandt worden. Die Sperrminorität von 20 Prozent aber, wonach die Hauptversammlung bei bedeutsamen Entscheidungen mit einer Mehrheit von über 80 Prozent plus einer Aktie beschließen muss, bleibt im VW-Gesetz bestehen. Damit setzen wir die Forderungen des EuGH vollumfänglich um.

    Im Übrigen gibt es immer noch die VW-Satzung und in dieser ist die Sperrminorität ebenfalls festgeschrieben. Die Diskussion um das VW-Gesetz verdeckt manchmal, dass die Frage der Rechtmäßigkeit der Satzung davon strikt zu trennen ist. Und hier geht es allein um die Vereinbarkeit einer Satzung eines privaten deutschen Unternehmens mit deutschem Aktienrecht. Europa spielt da keine Rolle. Das deutsche Aktienrecht gibt bei der Wahl der Sperrminorität zwar 25 Prozent als Regelfall vor, lässt aber Abweichungen ausdrücklich zu. Eine Sperrminorität von 20 Prozent ist danach also eindeutig zulässig. Dies hat das Landgericht Hannover kürzlich bestätigt und die dagegen gerichtete Klage der Porsche SE abgewiesen. Ich bin zuversichtlich, dass dieses Urteil auch in den weiteren Instanzen Bestand haben wird.

    Frage 3: Unter dem Titel „Niedersachsen 2020“ haben Sie eine ganze Reihe an Zielen, darunter auch Ihren eigenen Anspruch „Den Haushalt generationsgerecht machen“, formuliert. Was genau muss sich Ihrer Meinung nach auf Landes- und auch auf Bundesebene grundsätzlich ändern? Was waren die größten politischen Fehlentscheidungen der letzten Jahre?

    Christan Wulff: Die Frage der Generationengerechtigkeit ist eine Schlüsselfrage der Zukunft: Schulden von heute sind die Steuern von morgen. Wir wollen und dürfen unseren Kindern keine Lasten vererben. Wir wollen ihnen Chancen bieten. Daher ist der Weg in den Schuldenstaat eine Generationen-Sackgasse. Die CDU/FDP-geführte Landesregierung in Niedersachsen behebt derzeit die großen finanzpolitischen Fehler der SPD aus der Vergangenheit. Wir haben die Neuverschuldung unserer Vorgängerregierung von knapp drei Milliarden Euro in 2002 schrittweise auf heute nur noch 250 Millionen Euro abgesenkt. Das ist eine Reduzierung von mehr als 90 Prozent und die niedrigste Nettokreditaufnahme seit 1963 sowie die niedrigste Kreditfinanzierungsquote seit 1948. Wir wollen darüber hinaus in dieser Legislaturperiode mit einem Schuldenverbot dafür sorgen, dass künftig keine Landesregierung in Niedersachsen neue Schulden einplanen kann.

    Auf Bundesebene ist dies ähnlich: Nach der Bundestagswahl 2002 hat die rot-grüne Bundesregierung jegliche Sparanstrengungen aufgegeben und damit den Start der CDU-geführten Bundesregierung erheblich erschwert. Eine solide Haushalts- und Finanzpolitik ohne Neuverschuldung ist mit Blick auf die Handlungsspielräume der Zukunft alternativlos. Das darf auch jetzt gerade in schwierigen Zeiten nicht vergessen werden. Das Konjunkturprogramm und die geplanten Investitionen von Bund, Ländern und Kommunen in die Bereiche Bildung und Infrastruktur sind richtig. Ein rohstoffarmes Land wie Deutschland lebt vom Kapital seiner Köpfe. Jeder Euro, den wir in die Bildung unserer Kinder investieren, verzinst sich mit der Innovations- und Leistungskraft nachfolgender Generationen. Hier sind alle politischen Ebenen, von den Kommunen über die Länder bis zum Bund und zur EU, gefordert, weiter zu investieren. Insgesamt rate ich in den aktuellen Diskussionen zur Finanz- und Wirtschaftskrise zu Besonnenheit und Augenmaß.

    Frage 4: Nach dem Urteil des Bundesverfassungs-gerichts vom 09.12.2008 kommen die rund 20 Millionen Pendler in Deutschland wieder in den Genuss der vollen Entfernungspauschale und können kurzfristig mit einer Erstattung für die Jahre 2007 und 2008 rechnen. Was muss sich zukünftig ändern, um den beruflich bedingten Pendlern eine faire Entlastung zukommen zu lassen? Welche Alternativen müssen Ihrer Meinung nach geschaffen werden?

    Christan Wulff: Ich habe schon im Herbst 2007 gefordert, dass sich die große Koalition schnell über eine Pendlerpauschale ab dem 1. Januar 2008 und zwar bereits ab dem ersten Kilometer verständigt.

    Mittlerweile hat uns die Zeit überholt und die alte Pendlerpauschale ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht wieder ab dem ersten Kilometer anzusetzen.  Wenn man an dem in unserem Steuerrecht verankerten Nettoprinzip festhalten will, dann geht an dieser Lösung kein Weg vorbei. Dem Einkommensteuerrecht liegt das Prinzip zugrunde, dass beruflich veranlasste Aufwendungen abziehbar sind, private Aufwendungen hingegen nicht. Jeder soll schließlich nur das versteuern müssen, was ihm nach seinen im Zusammenhang mit dem Beruf entstandenen Aufwendungen bleibt. Wenn der Arbeitnehmer von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück fährt, ist dieses beruflich veranlasst: Würde er schließlich nicht zu seiner Arbeitsstätte fahren, könnte er kein Einkommen verdienen und wiederum versteuern. Trotz der privaten Wahl des Wohnorts sind die Fahrtaufwendungen aber nicht dem Privatbereich zuzuordnen. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt ausdrücklich bestätigt.

    Eine vollständige Streichung der Pendlerpauschale ist für mich deshalb keine Alternative. Entstehen aus der Fahrt zur Arbeit Kosten, dann sind diese immer beruflich veranlasst und müssen berücksichtigt werden. In einer Zeit, in der wir von unseren Bürgern immer mehr Mobilität fordern, würde jedes andere Vorgehen zu Recht auf Unverständnis stoßen und mit einem  der Grundprinzipien unseres Steuerrechts nicht im Einklang stehen.

    Vielen Dank für das Gespräch! 


     
     
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Weiterführende Links:
www.niedersachsen.de
www.niedersachsen-cdu.de
www.christianwulff.de

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