Aktuelles aus Recht und Steuern

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    20.07.2010                                                                          Reform des Bilanzrechts

    Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 3. 4. 2009
    dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG)
    zugestimmt. Das Gesetz tritt daher nach Ausfertigung und
    Verkündung in Kraft. Vorgesehen sind u. a. neue Bilanzie-
    rungsregelungen, die verpflichtend für Geschäftsjahre ab
    dem 1. 1. 2010 anzuwenden sind. Sie können freiwillig aber
    auch bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden,
    dann allerdings nur als Gesamtheit. Einige Vorschriften,
    insbesondere zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben,
    gelten verpflichtend schon für das Geschäftsjahr 2009. Bi-
    lanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unter-
    nehmen können – soweit dies noch möglich ist – schon für
    das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.