17.05.2024

Allgemein

Änderungen am Klimaschutzgesetz vom Bundesrat gebilligt

Der Bundesrat hat am 17. Mai 2024 Änderungen am Klimaschutzgesetz gebilligt. Die Klimaziele bleiben unverändert: Deutschland soll bis 2045 treibhausgasneutral werden. Die Novelle zielt darauf ab, den Klimaschutz vorausschauender und effektiver zu gestalten, indem eine mehrjährige Gesamtbetrachtung aller Sektoren erfolgt. Der Fokus liegt zukünftig auf den Einsparungen in Bereichen mit dem größten Potenzial. Der Expertenrat für Klimafragen wird gestärkt und kann eigene Vorschläge machen. Das Gesetz tritt nach Verkündung in Kraft.

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