21.01.2025

Allgemein

Bundestagswahl 2025: So funktioniert die Briefwahl

Am 23. Februar 2025 wird in Deutschland der neue Bundestag gewählt. Wer nicht persönlich im Wahllokal abstimmen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, per Briefwahl teilzunehmen.

Briefwahlunterlagen beantragen

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes beantragt werden – online, schriftlich oder persönlich. Der Antrag muss spätestens bis Freitag, 21. Februar 2025, um 15 Uhr eingehen. In Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, ist der Antrag noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich.

Nach Erhalt der Unterlagen gehen Sie wie folgt vor:

  • Stimmzettel ausfüllen.
  • Stimmzettelumschlag verschließen.
  • Wahlschein unterschreiben.
  • Beides in den Rückumschlag und per Post verschicken oder direkt bei der zuständigen Stelle abgegeben.

Wichtig: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, bis 18 Uhr eingehen, damit Ihre Stimme zählt.

Tipp für Wählerinnen und Wähler im Ausland: Schicken Sie den Wahlbrief frühzeitig idealerweise per Luftpost ab, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.