10.12.2025

Das ändert sich 2026: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

2026 bringt viele Veränderungen für Unternehmen und Beschäftigte mit sich. Neue Förderungen, Anpassungen bei Steuern, Löhnen und Rente sowie Regeln für Energie, Mobilität und Verpackungen treten mit Jahresbeginn oder im Laufe des Jahres in Kraft. Der DMB fasst die wichtigsten Änderungen für Sie zusammen. 

  • Aktivrente

    Ab dem 1. Januar 2026 können Deutsche, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, neben den Rentenbezügen bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen. So sollen Rente beziehende Personen im Arbeitsmarkt gehalten werden, um gegen den Fachkräftemangel zu wirken.

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  • Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze

    Zum 1. Januar 2026 erhöhen sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung auf Grundlage der gestiegenen Löhne und Gehälter. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert dabei das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden; Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei. 2026 steigt diese Grenze in der Krankenversicherung beispielsweise auf 69.750 Euro im Jahr an (2025: 66.150). Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen und ab welchem Verdienst ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist. Sie steigt für die gesetzliche Krankenversicherung auf 77.400 Euro jährlich an (2025: 73.800).

  • Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage

    Ab dem 1.Januar 2026 wird die Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf zwölf Millionen Euro angehoben und zusätzlich um eine Pauschale für Betriebskosten erweitert. Dies ist ein wichtiges Signal für mittelständische Unternehmen, die ihre Entwicklungsprojekte ausbauen und gezielt in Innovation investieren möchten.

  • Datenweitergabe

    Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von über zehn Millionen Euro müssen Nutzern bereits jetzt den Zugang zu Daten ihrer vernetzten Produkte ermöglichen. Ab dem 12.9.2026 müssen neu auf den Markt gebrachte vernetzte Produkte und Dienste zusätzlich technisch so gestaltet sein, dass dieser Datenzugang standardmäßig unmittelbar und unverzüglich möglich ist („Access by Design“).

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  • Deutschlandticket

    Der Preis des Deutschlandtickets wird 2026 auf 63 Euro monatlich angehoben. Aktuell liegt der Preis noch bei 58 Euro monatlich. Der Ticketpreis startete 2023 bei 49 Euro und wurde seitdem jedes Jahr angehoben. 

  • Digitale Entsendebescheinigungen

    Für die vorübergehende Entsendung von Mitarbeitenden ins Ausland müssen Unternehmen ab 2026 entsprechende Bescheinigungen elektronisch beantragen. Bisher konnte die Beantragung für Entsendungen in Nicht-EU-Staaten, wie die USA, China oder Indien, nur in Papierform durchgeführt werden. Zukünftig müssen Arbeitgeber ihre Anträge über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal stellen. Nur wenn die Deutsche Rentenversicherung zuständig ist, bleibt es bei der Beantragung im Papierformat.

  • E-Auto und Plugin Hybrid Förderung (voraussichtlich)

    Die Bundesregierung plant für 2026 eine neue Förderung für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge, um die heimische Industrie zu unterstützen und die Nachfrage zu beleben. Der Koalitionsausschuss hat hierzu eine Förderung von mindestens 3.000 Euro vorgeschlagen, die sich ausschließlich an Privatpersonen mit kleinen und mittleren Einkommen richten soll. Vorgesehen sind Zuschläge von bis zu 1.000 Euro pro Kind sowie ein zusätzlicher Bonus für Haushalte mit weniger als 3.000 Euro monatlichem Nettoeinkommen. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro pro Jahr und erhöht sich pro Kind um 5.000 Euro. Insgesamt sind drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds eingeplant. Das Programm soll „schnellstmöglich“ 2026 starten, steht jedoch noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der EU-Kommission und weiterer Detailausarbeitungen, etwa zu einem verpflichtenden Anteil europäischer Fertigung.

  • Entgelttransparenzgesetz

    Bis spätestens Juni 2026 muss die Entgelttransparenzrichtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt werden. Das aktuelle deutsche Entgelttransparenzgesetz von 2017 muss also um einige Transparenzinstrumente ergänzt werden, darunter ein vorgelagerter Auskunftsanspruch, eine Pflicht zur objektiven Entgeltbewertung, ein Verbot der Gehaltsverschwiegenheit und eine Beweislastumkehr bei Diskriminierungsverdacht. Die EU-Verordnung sieht eine Pflicht für Unternehmen ab 100 Beschäftigten vor. 

  • EU-Entwaldungsverordnung

    Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll sicherstellen, dass Produkte wie Holz, Soja, Kakao oder Palmöl nur noch in die EU eingeführt oder verkauft werden dürfen, wenn ihre Produktion nicht zur Abholzung von Wäldern beigetragen hat. Das Gesetz war ursprünglich für 2025 geplant, wurde aber verschoben. Die Hauptanwendungsfrist für Nicht-KMU sollte der 30. Dezember 2025 sein, für KMU der 30. Juni 2026. Dies wurde durch die EU-Kommission aber verschoben.

  • EU-Verpackungsverordnung

    Ab dem 12.August 2026 gilt für alle Verpackungen und Verpackungsabfälle die neue EU-Verordnung (EU) 2025/40, die sämtliche bisherigen nationalen und EURegelungen ersetzt. Die Verordnung verpflichtet Unternehmen, Verpackungen so zu gestalten, dass sie weitgehend wiederverwendbar oder stofflich recycelbar sind und schädliche Stoffe auf ein Minimum reduziert werden. Dabei müssen Kunststoffverpackungen künftig einen Mindestanteil an recyceltem Material enthalten; auch überflüssiges Verpackungsvolumen oder „Luft“ in Verpackungen sind nicht mehr zulässig. Hersteller, Importeure und Anbieter werden zur Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus der Verpackung herangezogen, bis zur Sammlung, Sortierung und umweltgerechten Verwertung. Für Unternehmen bedeutet das: Verpackungs und Logistikprozesse sowie Materialwahl und Verpackungsdesign müssen spätestens 2026 umfassend überprüft und umgestellt werden.

  • KI-Gesetz

    Für Hochrisiko-KI-Systeme, etwa im Bereich der Personalauswahl oder im Gesundheitswesen, gelten ab August 2026 strengere Anforderungen, beispielsweise in Bezug auf menschliche Aufsicht und Risikomanagement. Zudem müssen künstlich erzeugte oder bearbeitete Bild- und Toninhalte klar als solche gekennzeichnet werden.

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  • Mindest-Ausbildungsvergütung

    Ab dem 1.Januar 2026 steigt die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende, die neu eine duale Ausbildung beginnen, deutlich an. Im ersten Ausbildungsjahr beträgt sie künftig 724Euro monatlich, im zweiten 854Euro, im dritten 977Euro und im vierten 1.014Euro. Damit wird die neue Untergrenze der Ausbildungsvergütung an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.

  • Mindestlohn, Minijobgrenze und Steuerfreibetrag

    Mit dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro die Stunde. Die Minijobgrenze wird außerdem auf 603 Euro angehoben. Der Steuerfreibetrag steigt auf 12.348 Euro. 2027 erfolgt ein weiterer Stufenweiser Anstieg des Mindestlohns auf 14,60 Euro die Stunde. 

  • Neues EU-Recht für Software und KI

    Das Produkthaftungsrecht in der EU wird ab dem 9. Dezember 2026 deutlich ausgeweitet. Es umfasst künftig neben klassischen physischen Produkten ausdrücklich Software, dazugehörige digitale Dienste und KI-Systeme. Insbesondere Hersteller müssen ihre Produkte und digitalen Komponenten systematisch auf Sicherheitsrisiken prüfen und an das erhöhte Haftungsrisiko anpassen. In den Haftungsrahmen fallen nun beispielsweise Assistenzsysteme und Apps einschließlich ihrer Updates.

  • Pendlerpauschale (voraussichtlich)

    Ab 2026 soll die Pendlerpauschale deutlich vereinfacht und angehoben werden: Statt wie bisher 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer soll künftig bereits der erste gefahrene Kilometer mit 38 Cent berücksichtigt werden. Der Bundestag hat das entsprechende Steueränderungsgesetz bereits beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht am 19. Dezember noch aus. Unverändert bleibt, dass die Pauschale unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel gilt und sich steuerlich nur auswirkt, wenn die gesamten Fahrtkosten über der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr liegen.

  • Stromkosten (voraussichtlich)

    Ab dem 1. Januar 2026 werden die Netzentgelte für Strom durch einen Bundeszuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro gesenkt. Dadurch verringern sich die Stromkosten für Unternehmen. Zudem soll die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft dauerhaft auf den EU-Mindestsatz abgesenkt werden. Die Absenkung muss noch vom Bundesrat beschlossen werden. Ziel der Maßnahmen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Energiekostenbelastung für Betriebe spürbar zu reduzieren.

  • "Turbo-”Abschreibungen

    Mittelständische Unternehmen können 2026 weiterhin von den verbesserten Abschreibungen aus dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm“ profitieren. Die Maßnahme bietet gezielte Investitionsanreize, indem es degressive Abschreibungen von bis zu 30 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen ermöglicht. Die Förderung gilt für Anschaffungen im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Dadurch wird die kurzfristige Liquidität gestärkt und Investitionsentscheidungen werden erleichtert, auch wenn die steuerliche Belastung lediglich zeitlich verschoben wird. Die begrenzte Laufzeit des Programms erhöht zudem den Druck, Investitionen zügig zu planen und umzusetzen.

  • Umsatzsteuer in der Gastronomie (voraussichtlich)

    In der Gastronomie soll die Umsatzsteuer auf vor Ort gegessene Speisen ab 2026 dauerhaft auf sieben Prozent gesenkt werden. Bisher liegt die Steuer bei 19 Prozent. Für “To-Go”-Speisen würde der Umsatzsteuersatz von sieben Prozent weiterhin bestehen bleiben. Ob die Umsetzung kommt, entscheidet sich am 19. Dezember im Bundesrat. Getränke sind von der Regelung ausgenommen. 

  • Verbesserung Betriebsrente

    Für 2026 plant die Bundesregierung eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Das Gesetz wurde bereits vom Bundestag verabschiedet, muss aber noch vom Bundesrat bestätigt werden. Kleine und mittlere Unternehmen sollen einfacher am Sozialpartnermodell teilnehmen können, sodass mehr Beschäftigte Zugang zu einer Betriebsrente erhalten. Zudem sollen Arbeitnehmer ihre Anwartschaften beim Arbeitgeberwechsel leichter mitnehmen können. Die steuerliche Förderung wird insbesondere für Beschäftigte mit geringem und mittlerem Einkommen verbessert. Ziel ist es, die Altersvorsorge breiter abzusichern und die Teilnahme an Betriebsrenten zu erhöhen.

  • Widerrufsbutton

    Ab dem 19. Juni 2026 wird für Online-Vertragsabschlüsse ein verpflichtender elektronischer Widerrufsbutton eingeführt. Unternehmen müssen dann im Kundenbereich eine eindeutig erkennbare Schaltfläche bereitstellen, über die Verbraucher Verträge digital widerrufen können. Der verpflichtende Button setzt geänderte EU-Vorgaben zum Verbraucher- und Versicherungsvertragsrecht um und gilt für Waren, Dienstleistungen sowie Finanzdienstleistungen.