21.03.2025
Finanzpaket und Sondierungspapier – was der Mittelstand jetzt erwarten kann

Die Reform der Schuldenbremse, die Errichtung eines Sondervermögens für Infrastruktur-Investitionen und die Zielsetzungen im Bereich Klimaschutz haben die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit im Bundesrat erhalten. Damit ist die letzte Hürde im Gesetzgebungsprozess für ein in der deutschen Geschichte beispielloses Investitions- und Schuldenpaket heute genommen worden.
Ganz gleich, wie man zu Sondierungspapier und Grundgesetzänderung mitsamt XXL-Neuschuldenaufnahme steht: das Tempo stimmt. Wer hätte am Wahlabend vor knapp einem Monat – ja, die Bundestagswahl liegt noch keine vier Wochen zurück – vermutet, dass ein handlungsfähiger (alter) Bundestag Mitte März Grundgesetzänderungen vornimmt?
Ebenfalls ganz gleich, ob man diese Änderungen gut oder schlecht bewertet: Deutschland und der Mittelstand stehen vor tiefgreifenden Herausforderungen. Mit dem Finanzpaket ist die finanzielle Handlungsfähigkeit der nächsten Jahre gesichert. Gleichzeitig wächst mit den zusätzlichen Milliarden der Druck auf die neue Regierung, effizient, zielgerichtet und verantwortungsvoll mit diesen Mitteln umzugehen. Eine neue Regierung wird sich hieran besonders messen lassen müssen.
Der DMB hat dies auch bereits presseseitig deutlich herausgestellt. DMB-Vorstand Tenbieg sagte etwa, es sei „entscheidend, dass diese Finanzspritze historischen Ausmaßes nicht wahllos verteilt, sondern zweckgebunden und mit klar definierten Zielsetzungen eingesetzt wird“ (die Pressemitteilung finden Sie hier).
Viele Themen und Entscheidungen laufen derzeit eng ineinander verwoben und parallel ab, sodass es zunehmend schwerfällt, den Überblick zu behalten. Was ist überhaupt relevant für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)? Der DMB hat die Neuerungen analysiert und kommentiert.

Grundgesetzänderung:
Wie sich das Milliardenpaket zusammensetzt
Die Reformen des „Finanzpakets“ betreffen drei zentrale Artikel des Grundgesetzes.
- Haushaltswirtschaft in Bund und Ländern · Artikel 109 GG
Was war die bisherige Regelung?
Bund und Länder müssen ihre Haushalte grundsätzlich ohne neue Schulden ausgleichen.
Was ändert sich?
Die Grungesetzänderung sieht Ausnahmen für bestimmte Ausgaben vor: Künftig sollen Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für Nachrichtendienste, die 1 % des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigen, von der Schuldenbremse ausgenommen werden.
Warum wird die Änderung vorgenommen:
Diese Änderung ermöglicht es dem Bund, in sicherheitsrelevanten Bereichen flexibler auf finanzielle Anforderungen zu reagieren, ohne die strikten Vorgaben der Schuldenbremse zu verletzen.
- Kreditaufnahme des Bundes (Schuldenregel) · Artikel 115 GG
Was war die bisherige Regelung?
Der Bund durfte nur in sehr begrenztem Umfang neue Schulden aufnehmen (max. 0,35 % des BIP). Lediglich im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, konnte diese Kreditgrenze überschritten werden.
Was ändert sich?
Erweiterung der Kreditaufnahme: Analog zu Artikel 109 GG soll auch hier festgelegt werden, dass Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Bereiche, die 1 % des BIP übersteigen, nicht unter die Schuldenbremse fallen.
Warum wird die Änderung vorgenommen?
Diese Anpassung stellt sicher, dass der Bund in außergewöhnlichen Situationen, die erhöhte Ausgaben in sicherheitsrelevanten Bereichen erfordern, handlungsfähig bleibt.
- NEU: Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität · Artikel 143h GG
Der Artikel 143h ist der einzig neu hinzugefügte Artikel, er regelt die Einrichtung eines Sondervermögens.
Neuer Artikel im Grundgesetz:
Einrichtung eines Sondervermögens: Der Bund wird ermächtigt, ein Sondervermögen mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 einzurichten.
Details zum Sondervermögen:
- Verwendung der Mittel: 100 Milliarden Euro sollen den Ländern für Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Weitere 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF).
- Laufzeit: Investitionen aus diesem Sondervermögen können über einen Zeitraum von zwölf Jahren bewilligt werden.
- Kriterium der „Zusätzlichkeit“: Mittel aus dem Sondervermögen dürfen nur verwendet werden, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird, definiert als mindestens 10 % der Ausgaben.
Warum wird das Sondervermögen geschaffen?
Das Sondervermögen soll massive Investitionen in die Modernisierung der Infrastruktur und den Klimaschutz ermöglichen, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken und die Klimaziele zu erreichen.
Zusammenfassende Einschätzung und DMB-Standpunkt
Die Änderungen an den Artikeln 109 und 115 GG schaffen finanzielle Spielräume für sicherheitsrelevante Ausgaben, während der neue Artikel 143h GG die Grundlage für ein umfangreiches Investitionsprogramm in Infrastruktur und Klimaschutz legt.
Diese Maßnahmen sollen die finanzielle Flexibilität des Bundes erhöhen und gleichzeitig wichtige Zukunftsinvestitionen ermöglichen. Das Finanzpaket markiert dabei eine wesentliche Weichenstellung für die Investitions- und Finanzpolitik Deutschlands.
Während Kritiker eine Aushöhlung der Schuldenbremse befürchten, betonen Befürworter die Notwendigkeit, Infrastruktur und Sicherheit langfristig zu stärken.
DMB-Standpunkt
Entscheidend wird sein, wie schnell die bereitgestellten Mittel eingesetzt werden und ob sie tatsächlich dringend benötigte Wachstumsimpulse setzen können. Grundsätzlich hat sich der DMB in seiner Zukunftsagenda klar für einen Reform der Schuldenbremse ausgesprochen. Zukunftsinvestitionen sind die Grundlage für Wachstum und Wohlstand, Deutschland muss fit für die kommenden Jahre gemacht werden.

Das Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD
Das Sondierungspapier von den Unionspartien und der SPD gibt sich den Anstrich eines ambitionierten Reformdokuments. Stabilität und wirtschaftlicher Aufbruch – eigentlich ja recht widersprüchliche Begriffe – sind die Leitmotive des Dokuments. Doch was bedeutet das für die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen? Eine kritische Einordnung vorweg: Der Mittelstand wird gewürdigt, aber leider nicht priorisiert! Das merkt man schon alleine daran, dass der Begriff „Mittelstand“ nur ein einziges Mal in dem 11-seitigen Dokument vorkommt.
Allerdings muss auch betont werden: ein Sondierungspapier ist kein detailliertes Regierungsprogramm, sondern eine verschriftlichte Grundlage für weiterführende Verhandlungen zwischen den Parteien. Die möglichen Koalitionäre sollten dem Thema Mittelstand in den Verhandlungen dennoch deutlich mehr Präsenz Raum geben.
- Mittelstandspolitik: Wohlwollende Worte, wenig Substanz
- Arbeit & Bildung: Flexibilisierung, steigende Kosten, Altersvorsorge
- Digitalisierung: Staat im Aufbruch, Unternehmen auf sich gestellt
- Energiewende & Energiepreise: Kurzfristige Entlastung, langfristige Unsicherheit
- Finanzen & Steuern: Versprechen ohne viel Substanz
- Freihandel: Chancen für Exporteure, Risiken durch mangelnden Schutz
- Wettbewerbsfähigkeit: Die Industrie im Fokus, der Mittelstand am Rand
- Nachfolge: Ein blinder Fleck der Sondierer
Schlussbetrachtung: Mittelstand als Nebendarsteller einer großen Erzählung
Das Sondierungspapier von SPD, CDU und CSU ist ambitioniert, doch für den Mittelstand bleibt es ein Dokument der vagen Absichten. Es gibt positive Ansätze, etwa in der Bürokratieentlastung und bei der Energiekostenreduktion.
Doch ebenso viele große Herausforderungen – Nachfolgekrise, Energiewende, Fachkräftemangel, gezielte Investitionsförderung – werden entweder gar nicht oder nur sehr oberflächlich behandelt.
Die künftige Regierung hat selbstredend jetzt die Chance, im Koalitionsvertrag gezieltere Maßnahmen für den Mittelstand zu verankern. Der DMB zeigt in seiner Zukunftsagenda 2030, wo die Prioritäten jetzt gesetzt werden müssen.
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