Am 16. März 2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes beschlossen. Mit den Maßnahmen will die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger bei den erheblich gestiegenen Energiepreisen entlasten. Laut Bundesfinanzminister Christian Lindner soll ein weiteres Entlastungspaket demnächst folgen.
Die Maßnahmen im Detail:
- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1200 Euro
Arbeitnehmer*innen werden unmittelbar und zeitnah steuerlich entlastet indem Werbungskosten bei der Einkommensteuer ohne Sammlung von Belegen in Höhe von 1200 Euro pauschal anerkannt werden. Diese Vereinfachung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022. - Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 auf 10 347 Euro
Die weitere Anhebung des Grundfreibetrages dient dem teilweisen Ausgleich der kalten Progression entsprechend der tatsächlichen Inflationsrate 2021 bzw. der geschätzten Inflationsrate 2022. Damit werden alle Einkommensteuerpflichtigen entlastet, wobei die relative Entlastung für die Bezieher niedriger Einkommen höher ist. - Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent für Fernpendler*innen
Für Pendler*innen ab dem 21. Kilometer wird die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent bereits auf das Jahr 2022 vorgezogen. Gleichfalls wirkt die Anhebung über die Mobilitätsprämie als Entlastung für Geringverdienende.
Quelle: BMF |
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