09.04.2025

Allgemein

Koalitionsvertrag: Rückenwind oder Rohrkrepierer? Eine erste Einordnung für den Mittelstand

reichstag in berlin

Der Koalitionsvertrag steht! Dem müssen die drei Parteien jedoch noch zustimmen. Erst dann ist der Weg frei für die Wahl des neuen Bundeskanzlers im Bundestag.

Mit dem Koalitionsvertrag stellen CDU, CSU und SPD am 9. April 2025 eine wirtschaftspolitische Agenda vor, die dem Standort Deutschland zu neuem Schwung verhelfen soll. Der Mittelstand wird dabei in zahlreichen Maßnahmen konkret berücksichtigt. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige und Handwerksbetriebe enthält das Papier durchaus spürbare Reformansätze. Wir verraten Ihnen, welche das sind und laden Sie ein, Ihre Meinung dazu in unserer Umfrage einzubringen. 

Detaillierte Analysen aus den verschiedenen Themenbereichen, die zentrale DMB-Forderungen mit aktuellen Entwicklungen gegenüberstellen, stehen bereits zur Verfügung:

DigitalisierungEnergiepolitikFachkräfteFINANZENNACHFOLGE & GRÜNDENBürokratieabbauHandel
 

Steuern & Finanzen: Spürbare Entlastung für Investitionen 

Im steuerpolitischen Teil kündigt die Koalition konkrete Schritte zur Entlastung an – teils mit sofortiger Wirkung, teils mittel- bis langfristig angelegt: 

  • Ab 2025 wird eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 Prozent auf Ausrüstungsinvestitionen eingeführt. Diese Regelung gilt zunächst für drei Jahre (2025 bis 2027) und soll Investitionen in Maschinen, Anlagen und technische Ausstattung ankurbeln. 
  • Ab dem 1. Januar 2028 wird die Körperschaftsteuer in fünf jährlichen Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt. Damit entsteht für Kapitalgesellschaften endlich wieder ein kalkulierbarer Spielraum bei der Steuerlast. Zusätzlich will die Koalition die steuerliche Gleichbehandlung unterschiedlicher Rechtsformen fördern. 
  • Das Optionsmodell nach § 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG sollen deutlich vereinfacht und attraktiver gestaltet werden. Geprüft wird außerdem, ob gewerbliche Einkünfte von neu gegründeten Unternehmen ab 2027 unabhängig von ihrer Rechtsform in den Anwendungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können.
  • Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll zudem zur Mitte der Legislatur (also 2027) gesenkt werden. 
  • Enttäuschend: Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen!

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