09.04.2025

Allgemein

Koalitionsvertrag: Rückenwind oder Rohrkrepierer? Eine erste Einordnung für den Mittelstand

reichstag in berlin

Der Koalitionsvertrag steht! Dem müssen die drei Parteien jedoch noch zustimmen. Erst dann ist der Weg frei für die Wahl des neuen Bundeskanzlers im Bundestag.

Mit dem Koalitionsvertrag stellen CDU, CSU und SPD am 9. April 2025 eine wirtschaftspolitische Agenda vor, die dem Standort Deutschland zu neuem Schwung verhelfen soll. Der Mittelstand wird dabei in zahlreichen Maßnahmen konkret berücksichtigt. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige und Handwerksbetriebe enthält das Papier durchaus spürbare Reformansätze. Wir verraten Ihnen, welche das sind und laden Sie ein, Ihre Meinung dazu in unserer Umfrage einzubringen. 

Detaillierte Analysen aus den verschiedenen Themenbereichen, die zentrale DMB-Forderungen mit aktuellen Entwicklungen gegenüberstellen, stehen bereits zur Verfügung:

DigitalisierungEnergiepolitikFachkräfteFINANZENNACHFOLGE & GRÜNDENBürokratieabbauHandel

Steuern & Finanzen: Spürbare Entlastung für Investitionen 

Im steuerpolitischen Teil kündigt die Koalition konkrete Schritte zur Entlastung an – teils mit sofortiger Wirkung, teils mittel- bis langfristig angelegt: 

  • Ab 2025 wird eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 Prozent auf Ausrüstungsinvestitionen eingeführt. Diese Regelung gilt zunächst für drei Jahre (2025 bis 2027) und soll Investitionen in Maschinen, Anlagen und technische Ausstattung ankurbeln. 
  • Ab dem 1. Januar 2028 wird die Körperschaftsteuer in fünf jährlichen Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt. Damit entsteht für Kapitalgesellschaften endlich wieder ein kalkulierbarer Spielraum bei der Steuerlast. Zusätzlich will die Koalition die steuerliche Gleichbehandlung unterschiedlicher Rechtsformen fördern. 
  • Das Optionsmodell nach § 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG sollen deutlich vereinfacht und attraktiver gestaltet werden. Geprüft wird außerdem, ob gewerbliche Einkünfte von neu gegründeten Unternehmen ab 2027 unabhängig von ihrer Rechtsform in den Anwendungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können.
  • Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll zudem zur Mitte der Legislatur (also 2027) gesenkt werden. 
  • Enttäuschend: Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen!

Zukunftsinvestitionen & Gründungen: Kapital und Tempo für Neues

  • Mit einem neuen „Deutschlandfonds“ will die Bundesregierung gezielt Investitionen in Zukunftstechnologien fördern. Ausgestattet mit zehn Milliarden Euro Eigenmitteln des Bundes, soll der Fonds insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro an privaten und öffentlichen Investitionen mobilisieren – insbesondere für KMU, Start-ups und wachsende Mittelständler.
  • Unternehmensgründungen sollen künftig deutlich einfacher und digitaler erfolgen. Die Einrichtung sogenannter „One-Stop-Shops“ für Gründungen soll eine rechtssichere Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden ermöglichen. Auch digitale Beurkundungsverfahren und eine bessere Mitarbeiterbeteiligung werden angekündigt.

     

Bürokratieabbau: Konkrete Entlastungen in Aussicht

Der Bürokratieabbau zählt zu den zentralen Versprechen der Koalition – und wird im Vertrag mit klaren Maßnahmen unterlegt:

  • So soll die sogenannte Genehmigungsfiktion zur Regel werden. Das bedeutet: Wenn Behörden nicht innerhalb einer Frist entscheiden, gilt ein Antrag als genehmigt. 
  • Schriftformerfordernisse, zum Beispiel bei Arbeitsverträgen oder Befristungen, sollen abgeschafft werden.
  • Darüber hinaus wird ein zweijähriges Moratorium für neue Statistikpflichten angekündigt. 
  • Auch bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln will man Unternehmen entlasten, indem Nachweispflichten vereinfacht und digitalisiert werden.

Der angekündigte Systemwechsel im Bürokratieabbau klingt vielversprechend: Genehmigungsfiktion, Wegfall von Schriftformerfordernissen, zweijähriges Statistikmoratorium – das ist mehr als bloße Rhetorik. Die Erfahrung zeigt allerdings: Ankündigungen zum Bürokratieabbau haben oft nicht zur Entlastung geführt, sondern sind im Vollzug stecken geblieben. Es wird entscheidend sein, ob Verwaltung und Behörden diesen Kurs mittragen – und ob mittelständische Unternehmen tatsächlich weniger Formulare, Nachweise und Pflichtaufgaben zu bewältigen haben. 

Energiepolitik: Entlastung angekündigt – aber große Lücken

  • Die Koalition verspricht, die Gasspeicherumlage abzuschaffen und durch ein Strompreispaket die Energiekosten für Industrie und Mittelstand zu senken. Auch Investitionen in Wasserstoffinfrastruktur und CO₂-neutrale Produktion sollen unterstützt werden.

Das ist richtig – aber: Konkrete Zahlen und Maßnahmen bleiben aus. Es fehlt eine klare Linie, wie bezahlbare Energie für kleinere Betriebe langfristig sichergestellt werden kann. Auch die Frage nach Versorgungssicherheit im Zuge des Umbaus bleibt unbeantwortet, soll aber stärker überprüft werden. Das Zieldreieck lautet: Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit.

Fachkräfte & Arbeitsmarkt: Gut gedacht – Umsetzung bleibt Hürde

Die Koalition erkennt den Fachkräftemangel als eines der zentralen Wachstumshemmnisse an – und formuliert ein Maßnahmenpaket, das durchaus Potenzial für Entlastung bietet.

  • Ein wichtiger Punkt ist die geplante digitale „Work-and-Stay-Agentur“, die qualifizierten Zuwanderern ein schnelleres und zentralisiertes Verfahren zur Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse ermöglichen soll. Die Anerkennung soll künftig innerhalb von acht Wochen erfolgen – ein deutlicher Fortschritt gegenüber bisherigen Verfahren.
  • Darüber hinaus will die Bundesregierung steuerliche Anreize schaffen: Teilzeitkräfte, die ihre Arbeitszeit aufstocken, sollen finanziell entlastet werden, und auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten, sollen durch eine steuerfreie Aktivrente bis 2.000 Euro monatlich profitieren. Steuerliche Anreize für Mehrarbeit soll es ebenso geben. 
  • Besonders aus Sicht kleiner und mittelständischer Arbeitgeber positiv zu bewerten ist die geplante Flexibilisierung der Arbeitszeitgesetze: Die Koalition will künftig eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit ermöglichen. Dadurch können Betriebe Arbeitszeiten bedarfsgerechter planen – etwa bei projektbezogenem Arbeiten oder saisonalen Spitzen. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dadurch mehr Gestaltungsspielraum.
  • Die frühzeitige Berufsorientierung in Schulen, der Ausbau von Jugendberufsagenturen sowie eine vereinfachte Qualifizierung und Nachqualifizierung von Arbeitskräften runden das Maßnahmenpaket ab.

Kritisch bleibt: Es fehlt bislang ein echter Mechanismus, der etwa kleine Unternehmen konkret bei der Integration internationaler Arbeits- und Fachkräfte oder der Umsetzung neuer Arbeitszeitregelungen unterstützt. Ohne Beratung, digitale Matching-Tools und administrative Entlastung bleibt der Zugang zu neuen Fachkräften vor allem für kleine Betriebe weiterhin eine riesige Herausforderung.

Sozialversicherung & Selbstständige: Licht, Schatten und „viel weiter so“

Im Bereich der Sozialversicherung will die künftige Bundesregierung an mehreren Stellschrauben drehen – teils mit Entlastung, teils mit neuen Verpflichtungen:

  • Positiv zu bewerten ist die geplante Reform des Statusfeststellungsverfahrens, mit der mehr Rechtssicherheit für Selbstständige und Auftraggeber geschaffen werden soll. Auch das angekündigte „Once-Only-Prinzip“, bei dem Unternehmen ihre Daten nur noch einmal bei Behörden angeben müssen, kann Verwaltungskosten deutlich senken.
  • Ein wichtiger, aber auch besonders kritischer Punkt ist die geplante Einbeziehung aller neuen Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung, sofern sie keinem obligatorischen Alterssicherungssystem angehören. Diese Maßnahme soll „gründungsfreundlich“ ausgestaltet werden – gleichzeitig bedeutet sie jedoch einen Pflichtbeitrag, der die Flexibilität vieler Gründungen einschränken könnte. Erlaubt bleiben auch künftig alternative Altersvorsorgeformen, sofern sie als verlässlich gelten.

Kritisch: Für etablierte Selbstständige bringt der Koalitionsvertrag wenig. Die seit Jahren diskutierte Modernisierung der Beiträge zur Krankenversicherung für Selbstständige wird nicht konkret aufgegriffen. Ansonsten gilt für den gesamten Bereich der Sozialversicherung: "weiter so" statt (notwendigem) Reformmut. 

Internationaler Handel: zu wenig Konkretes

Die neue Bundesregierung will die Außenwirtschaftspolitik neu aufstellen und setzt dabei auf eine Ausweitung des internationalen Handels. 

  • Angestrebt werden Abkommen mit Partnern wie Indien, Mercosur, Mexiko, ASEAN und “mittefristig” mit den USA. 
  • Zusätzlich soll das Exportgenehmigungsverfahren vereinfacht werden, etwa durch den Wechsel vom Vollprüfungs- zum Stichprobenmodell – was mittelständische Exporteure deutlich entlasten könnte.

Allerdings: Ein Fokus auf Sicherheit der Lieferketten, Entbürokratisierung von Ursprungsregeln und digitale Zollverfahren fehlt leider weitgehend – obwohl dies der Mittelstand im Tagesgeschäft akut spürt.

Nachfolge & Gründen: Wichtige Felder – nicht zu Ende gedacht

  • Die Bundesregierung rechnet mit über 125.000 anstehenden Betriebsnachfolgen im Handwerk – und stellt in Aussicht, diesen Prozess politisch zu begleiten. 
  • Auch die Ankündigung, Gründungen zu erleichtern, etwa durch digitale Gründungsportale und vereinfachte Verfahren, ist grundsätzlich begrüßenswert.

Doch die Realität zeigt: Gründungsdynamik entsteht nicht allein durch technische Erleichterung. Was fehlt, ist eine umfassendere Strategie, die auch Zugang zu Finanzierung, individuelle Beratung und soziale Absicherung in den Blick nimmt.

Gerade Soloselbstständige und Kleinstunternehmerinnen und -Unternehmer haben oft Schwierigkeiten, sich in der Anfangsphase gegen Auflagen, Bürokratie und finanzielle Unsicherheiten zu behaupten. Die Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung (bei neuen Selbstständigen) muss daher so ausgestaltet werden, dass sie nicht zur Hürde wird. Hier wäre eine wirklich gründungsfreundliche Gesamtstrategie wichtig gewesen, die auch kulturelle, finanzielle und rechtliche Fragen adressiert.

Mobilität & Transformation: technologieoffen und praxistauglich?

Die Koalition setzt in der Mobilitätspolitik wichtige Signale – vor allem für den Ausbau des Schienenverkehrs, Elektromobilität und digitale Verkehrssteuerung. 

  • Die Förderung der E-Mobilität – durch Sonderabschreibungen für E-Fahrzeuge, eine verlängerte Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 und den Ausbau der Ladeinfrastruktur – schafft konkrete Anreize für mittelständische Betriebe, ihren Fuhrpark zu modernisieren.
  • Relevant für Logistik- und Bauunternehmen ist zudem die geplante Mautbefreiung für emissionsfreie LKW über 2026 hinaus. Auch kleinere Betriebe profitieren von Investitionssicherheit, wenn sie auf saubere Technologien umstellen.

Besonders auf dem Land braucht es mehr als Symbolpolitik: Zuverlässige Lade- und Logistikinfrastruktur, aber auch betrieblich nutzbare ÖPNV-Angebote und niedrigschwellige Förderprogramme für alternative Mobilitätslösungen. Der Mittelstand braucht nicht nur Technologieoffenheit, sondern praxisnahe Umsetzungsmöglichkeiten, die auch kleine Betriebe leisten können.

Fazit: Ein Koalitionsvertrag mit Substanz – und einigen Herausforderungen

Angesichts der wirtschaftlich schwierigen Lage, wachsender geopolitischer Unsicherheit und haushaltspolitischer Zwänge ist es durchaus bemerkenswert, dass die neue schwarz-rote Koalition ein Koalitionspapier vorgelegt hat, das mehr bietet als bloße Überschriften. Für den Mittelstand enthält der 144-seitige Koalitionsvertrag mehrere echte Fortschritte – auch wenn zentrale Herausforderungen weiterhin ungelöst bleiben.

Was positiv auffällt:

  • Die geplante degressive Abschreibung für Ausrüstungsinvestitionen ist ein wirksamer Hebel, um Unternehmen zu Investitionen in Transformation und Modernisierung zu motivieren.

  • Die ab 2028 vorgesehene schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer zeigt eine wirtschaftsfreundliche Perspektive – auch wenn der Zeitplan aus Sicht vieler Betriebe ambitionierter sein dürfte.

  • Das angekündigte Strompreispaket und die Abschaffung der Gasspeicherumlage setzen wichtige Impulse für mehr Planbarkeit bei den Energiekosten – ein kritischer Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit.

  • Auch bei der Fachkräfteeinwanderung, der Flexibilisierung der Arbeitszeit und dem Bürokratieabbau werden konkrete Maßnahmen angekündigt, die in der Praxis spürbar entlasten könnten – sofern sie zügig und unkompliziert umgesetzt werden.

Trotzdem bleiben Fragen offen:

  • Der weiter bestehende Solidaritätszuschlag ist für viele Unternehmen ein Belastungsfaktor ohne nachvollziehbaren Zweck – hier wurde eine Chance auf steuerpolitische Klarheit vertan.

  • Die vorgesehene Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige wird zwar mit einem gründungsfreundlichen Anspruch versehen, birgt jedoch das Risiko, unternehmerische Initiative zu dämpfen – insbesondere, wenn keine ausreichende Wahlfreiheit alternativer Vorsorgemodelle gegeben ist.

  • In wichtigen Zukunftsfeldern wie der Berufsschulmodernisierung, der Nachfolgeförderung und der Gründungsberatung bleibt der Vertrag zu vage.

Unterm Strich: Die Richtung stimmt – doch entscheidend wird sein, ob den Versprechen nun auch konsequente und mittelstandstaugliche Umsetzungen folgen.

Dies werden wir beim DMB kontinuierlich begleiten und regelmäßig kommentieren. In den kommenden Tagen finden Sie hier zunächst umfassende Analysen  – von Steuern über Energie bis Fachkräfte – von unseren Fachreferenten. 

Zum Autor

Matthias Bianchi

Leiter Public Affairs

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