31.05.2021
Wer darf in Bayern öffnen? Und wie?

Die bayerische Staatsregierung hat die zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 19. Mai 2021 geändert. Die neuen Bestimmung gelten ab dem 25.05.2021 und zunächst bis zum 06.06.2021. Die inzidenzabhängigen Maßnahmen gelten bereits ab dem 21.05.2021.
Wie darf geöffnet werden?
| Inzidenz 100 bis 150 | Inzidenz 50 bis 100 | Inzidenz bis 50 |
Einzelhandel | Einzelhandel des täglichen Bedarfs: 1 Kunde pro 20qm für erste 800qm, darüber 1 Kunde pro 40qm Sonstiger Einzelhandel: Click & Meet mit Termin und Test (max. 24h alt), 1 Kunde pro 40 qm
| Einzelhandel des täglichen Bedarfs: 1 Kunde pro 10qm für erste 800qm, darüber 1 Kunde pro 20qm Sonstiger Einzelhandel: Click & Meet mit Termin, 1 Kunde pro 40 qm | Einzelhandel des täglichen Bedarfs: 1 Kunde pro 10qm für erste 800qm, darüber 1 Kunde pro 20qm Sonstiger Einzelhandel: 1 Kunde pro 10qm für erste 800qm, darüber 1 Kunde pro 20qm
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Gastronomie | Lieferung/Abholung
| Außengastronomie bis 22h mit Test und Termin | Außengastronomie bis 22h |
Beherbergung | Nur geschäftliche und berufliche Zwecke | Erlaubt mit Test bei Anreise (max. 24h alt) und alle weitere 48h | |
Kultur | Museen, Galerien, Gedenkstätten: Geschlossen Theater, Konzert-/Opernhäuser, Kinos: Geschlossen | Museen, Galerien, Gedenkstätten: Erlaubt mit Termin Theater, Konzert-/Opernhäuser, Kinos: Möglich bei Zulassung durch Kreisverwaltungsbehörde und Test | Museen, Galerien, Gedenkstätten: Erlaubt Theater, Konzert-/Opernhäuser, Kinos: Möglich bei Zulassung durch Kreisverwaltungsbehörde |
Großveranstaltungen | Geschlossen
| Im Freien möglich bei Zulassung durch Kreisverwaltungsbehörde mit max. 250 fest Sitzplätzen und mit Test | Im Freien möglich bei Zulassung durch Kreisverwaltungsbehörde mit max. 250 fest Sitzplätzen |
Für Kontaktbeschränkungen gelten folgende Inzidenzwerte und Öffnungsschritte:
Inzidenz über 100 | Eigener Hausstand + 1 weitere Person |
Inzidenz 35 bis 100 | Eigener Hausstand + weiterer Hausstand (Gesamtzahl max. 5 Personen) |
Inzidenz unter 35 | Eigener Hausstand + zwei weitere Hausstände (Gesamtzahl max. 10 Personen) |

Wie darf in Bayern geöffnet werden?
Das Land Bayern hat inzidenzabhängige Maßnahmen in die zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung integriert.
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