31.05.2021
Wer darf in Hessen öffnen? Und wie?

Das Land Hessen hat am 17.05.2021 die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes geändert und zwei neue Stufen unterhalb der Bundes-Notbremse eingeführt. Die Bestimmungen sind unmittelbar am 17.05.2021 in Kraft getreten.
Wie darf geöffnet werden?
| Stufe 1 | Stufe 2 |
| Inzidenz von 100 muss fünf Werktage in Folge beibehalten oder unterschritten werden | Inzidenz muss weitere 14 Tage bei genau 100 oder unter 100 oder fünf Tage bei genau 50 oder unter 50 liegen |
Kontaktbeschränkungen | bisherige Regelung (zwei Hausstände plus Geimpfte/Genesene)
| Zwei Hausstände (unbegrenzte Zahl) oder 10 Personen über 14 Jahren unabhängig vom Hausstand (plus Geimpfte/Genesene) |
Einzelhandel | Öffnung des Einzelhandels außerhalb der Grundversorgung als „click and meet“ mit Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht
| Öffnung des gesamten Einzelhandels nach den Regeln für Geschäfte der Grundversorgung plus Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht |
Gastronomie | Außengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln, Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch), ggf. Einschränkung der Öffnungszeiten | Öffnung der Innengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln, Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch) |
Beherbergung | Unter Auflagen geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräume: Auslastung max. 60 Prozent, Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche | Unter Auflagen geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche |
Kultur | Öffnung der Freizeitangebote unter freiem Himmelmit bisherigen Auflagen der CoKoBeV insbesondere Terminvereinbarung, Öffnung der Innenräume von Museen, Schlössern, Zoos und Galerien usw. mit Anmeldung und Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht | Öffnung aller Innenräume von Freizeiteinrichtungen (z.B. auch Freizeitparks) mit tagesaktueller Testempfehlung und Abstands- und Hygienevorgaben |
Veranstaltungen | Veranstaltungen unter freiem Himmel unter strengen Hygieneauflagen mit max. 100 (ungeimpften) Personen, Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch) und tagesaktuellem Test; das Gesundheitsamt kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gestatten. | Zulassung von Veranstaltungen bis 200 (ungeimpfte) Teilnehmer außen und 100 (ungeimpfte) Teilnehmern innen mit tagesaktuellem Test (nur noch innen, außen nur noch eine Empfehlung) und strengen Abstands- und Hygienevorgaben sowie Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch), das Gesundheitsamt kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gestatten. |

Wie darf in Hessen geöffnet werden?
Das Land Hessen hat zwei neue Stufen unterhalb der Bundes-Notbremse eingeführt.
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