Arbeitsrechtkommentar: Geringfügig Beschäftigte, Arbeitnehmer zweiter Klasse?
Befristung der Arbeitsverhältnisse studentischer Hilfskräfte
Von beiden Ehegatten genutztes Arbeitszimmer ist je nur zur Hälfte abzugsfähig
Die große Mehrheit der deutschen Firmen setzt auf betriebliche Weiterbildung
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