20.01.2021Nachricht

Die neuen Corona-Beschlüsse im Überblick

Längerer Lockdown, Homeoffice-Pflicht, Medizinische Masken. Bund und Länder haben mehrere Verschärfungen beschlossen.


Am 19. Dezember haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit Bundeskanzlerin Merkel eine Verlängerung des Lockdowns und weitere Verschärfungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Grund dafür sind die nach wie vor hohen Infektionszahlen und die befürchtete Verbreitung der mutierten Virusvariante. Die wichtigsten Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz für Unternehmen im Überblick:


Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar

Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten fort. Damit wird der seit dem 16. Dezember 2020 geltende Lockdown verlängert – alle betroffenen Geschäfte und Betriebe aus Einzelhandel, Gastronomie und Veranstaltungswirtschaft bleiben weiterhin bis zum 14. Februar 2021 geschlossen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis Mitte Februar ein Konzept für eine sichere Öffnungsstrategie erarbeiten.


Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen

Alle privaten Kontakte sollen weiterhin auf ein Minimum reduziert werden. Die bisherigen Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen und werden ebenfalls bis zum 14. Februar verlängert. Private Treffen sind nach wie vor im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.


Pflicht zum Tragen medizinischer Masken

Die bestehende Maskenpflicht wird verschärft. Künftig muss im Einzelhandel sowie im öffentlichen Nahverkehr eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder KN95-Maske) getragen werden. Alltagsmasken aus Stoff sind nicht mehr zulässig.


Schulen und Kitas bleiben geschlossen

Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen bleiben bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen. Die Präsenzpflicht wird ausgesetzt.


Homeoffice-Pflicht bis zum 15. März

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Diese Pflicht soll zunächst befristet bis zum 15. März 2021 gelten.

In Betrieben, in denen eine Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, gelten strenge Abstands- und Hygieneregeln. Können ausreichende Abstände nicht gewahrt werden, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten medizinische Masken zur Verfügung stellen.

Zudem werden Arbeitgeber aufgefordert, ihren Beschäftigten eine flexible Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen, um das Fahrgastaufkommen im öffentlichen Nahverkehr zu Arbeitsbeginn und -ende zu entzerren.


Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter

Zur Förderung der Digitalisierung können bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückenwirkend zum 1. Januar 2021 vollständig abgeschrieben werden. Damit können die Kosten für Computerhardware und -software zur Dateneingabe und -verarbeitung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig abgesetzt werden.  


Anpassung der Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III des Bundes wird noch einmal nachjustiert. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Geplant ist außerdem, die Zugangsvoraussetzungen insgesamt zu vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige zu erhöhen. Weiterhin setzt sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission für eine Anhebung der beihilferechtlichen Förderhöchstsätze ein.

Die Abschlagszahlungen sollen angehoben und noch im Februar ausgezahlt werden. Die vollständige Auszahlung soll dann im März folgen. Die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung von Corona-Hilfen haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier.


Hier können Sie den Beschluss im Wortlaut lesen.

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