28.10.2020Nachricht

Neuer Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in ihrer Sitzung am 28.10.2020 mehrere weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen, die ab dem 2. November 2020 in Kraft treten (Vollständiger Beschluss).

Die Maßnahmen sind bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Bundesländer sich erneut beraten, um die durch die Maßnahmen erreichten Ziele zu beurteilen und ggfs. Anpassungen vornehmen.


Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Überblick:
 

Kontaktbeschränkungen

Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Verstöße gegen dieseKontaktbeschränkungen werden entsprechend sanktioniert.
 

Private Reisen

Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Auf private Reisen soll verzichtet werden.
 

Freizeiteinrichtungen

Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören:

  • Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
  • Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen


Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.


Gastronomie

Restauratns, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.


Körpernahe Dienstleistungen

Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.


Groß- und Einzelhandel

Geschäfte des Groß- und Einzelhandels bleiben unter Einhaltung von Hygienekonzepten und Abstandsregeln geöffnet. Die Anzahl der Kunden wird auf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche begrenzt.


Schulen und Kindergärten

Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet. Die Bundesländer sollen die erforderlichen Schutzmaßnahmen veranlassen.
 

Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft

Von den Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen sollen vom Bund für die finanzielle Ausfälle entschädigt werden. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Für die Finanzhilfe stehen insgesamt 10 Mrd. Euro zur Verfügung.

Zudem wird der Bund bestehende Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.
 

Infektionsschutz und Home-Office

Alle Arbeitgeber müssen auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Alle Unternehmen werden aufgerufen, angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Home-Office oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen.

 

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