31.05.2021Praxistipp

Wer darf in Hamburg öffnen? Und wie?

 

Der Hamburger Senat hat am 28.05.2021 die Beschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus weiter gelockert.

 

Wer darf öffnen und wie?

Kontaktbeschränkungen:

  • Es dürfen sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
  • Ab dem 1. Juni sind private Treffen mit bis zu fünf Personen unabhängig von der Zahl der beteiligten Haushalte möglich.

Einzelhandel:

  • Seit dem 22. Mai darf der Einzelhandel wieder öffnen. Bei Läden bis zu 800 qm Verkaufsfläche darf sich nicht mehr als ein Kundin und Kunde pro 10 qm aufhalten. Ab 801 qm dürfen sich 80 Kundinnen und Kunden im Geschäft aufhalten und je 20 qm mehr zusätzlich eine Kundin oder ein Kunde. 

Körpernahe Dienstleistungen:

  • Friseursalons dürfen mit Maskenpflicht, Terminbuchung und einer Corona-Testverpflichtung öffnen. 
  • Auch die Fußpflege ist unter den gleichen Auflagen wie bei Friseursalons erlaubt.
  • Medzinisch notwendige Behandlungen wie Physio- und Ergotherapien, logopädische Behandlungen bleiben weiterhin möglich.

Gastronomie:

  • Seit dem 22. Mai kann die Außengastronomie wieder öffnen.

Kultur:

  • Seit dem 28. Mai dürfen Theater, Musiktheater, Opern, Konzerthäuser, das Literaturhaus, das Planetarium, Kinos und Weiteres unter strengen Auflagen öffnen. Dazu zählen eine Testpflicht, Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung. 

Weitere Lockerungen sind geplant und werden demnächst an gleicher Stelle dargelegt.

 

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Wer darf öffnen und wie?

Hamburg hat eine detaillierte Auflistung veröffentlicht, mit welchen Einschränkungen Geschäfte wieder öffnen dürfen.

 

Rechtsverordnung Hamburg

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