31.05.2021Praxistipp

Wer darf in Hessen öffnen? Und wie?

 

Das Land Hessen hat am 17.05.2021 die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes geändert und zwei neue Stufen unterhalb der Bundes-Notbremse eingeführt. Die Bestimmungen sind unmittelbar am 17.05.2021 in Kraft getreten.

 

Wie darf geöffnet werden?

 

Stufe 1

Stufe 2

 

Inzidenz von 100 muss fünf Werktage in Folge beibehalten oder unterschritten werden

Inzidenz muss weitere 14 Tage bei genau 100 oder unter 100 oder fünf Tage bei genau 50 oder unter 50 liegen

Kontaktbeschränkungen

bisherige Regelung (zwei Hausstände plus Geimpfte/Genesene)

 

Zwei Hausstände (unbegrenzte Zahl) oder 10 Personen über 14 Jahren unabhängig vom Hausstand (plus Geimpfte/Genesene)

Einzelhandel

Öffnung des Einzelhandels außerhalb der Grundversorgung als „click and meet“ mit Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht

 

Öffnung des gesamten Einzelhandels nach den Regeln für Geschäfte der Grundversorgung plus Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht

Gastronomie

Außengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln, Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch), ggf. Einschränkung der Öffnungszeiten

Öffnung der Innengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln, Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch)

Beherbergung

Unter Auflagen geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräume: Auslastung max. 60 Prozent, Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche

Unter Auflagen geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche

Kultur

Öffnung der Freizeitangebote unter freiem Himmelmit bisherigen Auflagen der CoKoBeV insbesondere Terminvereinbarung, Öffnung der Innenräume von Museen, Schlössern, Zoos und Galerien usw. mit Anmeldung und Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht

Öffnung aller Innenräume von Freizeiteinrichtungen (z.B. auch Freizeitparks) mit tagesaktueller Testempfehlung und Abstands- und Hygienevorgaben

Veranstaltungen

Veranstaltungen unter freiem Himmel unter strengen Hygieneauflagen mit max. 100 (ungeimpften) Personen, Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch) und tagesaktuellem Test; das Gesundheitsamt kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gestatten.

Zulassung von Veranstaltungen bis 200 (ungeimpfte) Teilnehmer außen und 100 (ungeimpfte) Teilnehmern innen mit tagesaktuellem Test (nur noch innen, außen nur noch eine Empfehlung) und strengen Abstands- und Hygienevorgaben sowie Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch), das Gesundheitsamt kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gestatten.

 

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Wie darf in Hessen geöffnet werden?

Das Land Hessen hat zwei neue Stufen unterhalb der Bundes-Notbremse eingeführt. 

 

Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung

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