31.05.2021Praxistipp

Wer darf in Mecklenburg-Vorpommern öffnen? Und wie?

 

In Mecklenburg-Vorpommern wird das öffentliche Leben schrittweise geöffnet. Folgend fasst der DMB übersichtlich zusammen, welche Betriebe öffnen dürfen und welche Schutz-/Hygieneauflagen dafür gelten.

 

Wie darf geöffnet werden?

Kontaktbeschränkungen:

  • Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes zulässig. Nicht mitgerechnet werden Geimpfte, Genesene, Kinder bis 14 Jahre und notwendige Begleitpersonen eines Menschen mit Behinderungen.

Einzelhandel:

  • Ab dem 25. Mai 2021 kann der Einzelhandel ohne Test besucht werden. Die Pflicht einer Mund-Nase-Bedeckung sowie eine Kundenkorbpflicht bleibt bestehen.

Gaststätten:

  • Ab dem 23. Mai 2021 sind Gaststätten für den Publikumsverkehr geöffnet. Hierunter fallen auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, die ihren Betrieb als Schankwirtschaften fortsetzen. Tanzen und ähnliche Aktivitäten sind weiter verboten.
  • Die Bewirtung im Innenbereich und Außenbereich ist bis 24 Uhr erlaubt. Die Inanspruchnahme der Bewirtung ist im Innenbereich nur nach vorheriger Reservierung und grundsätzlich nur für Gäste gestattet, die über ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis verfügen.
  • Im Außenbereich kann eine Bewirtung ohne vorherige Reservierung und ohne Test erfolgen.

Tourismus:

  • Beherbergung von Dauercampern und die Vermietung eines Liegeplatzes an Dauernutzer von Booten sind ab dem 20. Mai wieder möglich.
  • Eine Beherbergung aus touristischen Gründen ist für Personen mit Hauptwohnsitz in M-V ab dem 07. Juni 2021 und für Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb von M-V ab dem 14. Juni 2021 wieder möglich.

Körpernahe Dienstleistungen:

  • Ab dem 25. Mai 2021 sind sämtliche Dienstleistungsbetriebe für den Publikumsverkehr geöffnet. Hierzu zählen Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoostudios und ähnliche Betriebe, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, wie zum Beispiel Barbiere und Fußpflege.
  • Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ist nur mit tagesaktuellem negativen COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis zulässig

Kantinen:

  • Personalrestaurants, Kantinen und ähnliche Betriebe dürfen ihren Betrieb fortsetzen. Sie können ab dem 20. Mai öffnen.

Fahrschulen, Flugschulen sowie ähnliche Einrichtungen:

  • Ab dem 25. Mai 2021 sind Fahrschulen, Flugschulen sowie ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr geöffnet.

 

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Wer darf öffnen und wie?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine detaillierte Auflistung veröffentlicht, welche Betriebe, Einrichtungen, Ladengeschäfte etc. betrieben werden dürfen.

 

Auslegungshinweise Mecklenburg-Vorpommern

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