31.05.2021Praxistipp

Wer darf in Saarland öffnen? Und wie?

 

Das Land Saarland hat am 21.05.2021 eine Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie veröffentlicht. Damit tritt ab dem 22.05.2021 wieder das sogenannte Saarland-Modell in Kraft. Ab dem 31.05.2021 gelten zudem abweichende Betriebsbeschränkungen für Gastronomie und Beherbergung.

 

Wer darf öffnen?

Abweichende Betriebsbeschränkungen ab dem 31. Mai 2021:

Die Gastronomie darf unter Einhaltung des Hygienekonzepts und folgender Regeln öffnen:

  • vorherige Terminvereinbarung
  • Tische mit festem Sitzplatz
  • Gruppen von maximal zehn Personen pro Tisch
  • Vorlage eines negativen Tests

Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist unter Beachtung folgender Regeln möglich:

  • Bettenauslastung von höchstens bis zu 70 Prozent
  • Gäste müssen bei Anreise einen negativen Test vorlegen
  • Bei mehrtägigen Aufenthalten ist der Testnachweis alle 48 Stunden erneut zu führe

 

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Wie darf im Saarland geöffnet werden?

Im Saarland tritt wieder das Saarland-Modell in Kraft. Zusätzlich gelten ab dem 31.05.2021 abweichende Betriebsbeschränkungen.

 

Änderung der VO-CP

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