01.01.2022Praxistipp

Erfolg im Mittelstand: Mitarbeiterdarlehen

Arbeitnehmer leihen sich häufig Geld von Familienangehörigen oder von der Bank. Vielen ist nicht bewusst, dass auch der Arbeitgeber als Darlehensgeber in Frage kommen kann. Dabei sind Mitarbeiterdarlehen meist zinsgünstiger als ein klassisches Bankdarlehen. Das Arbeitgeber- bzw. Mitarbeiterdarlehen ist eine interessante Alternative, da es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorteile bieten kann.

 

In Kürze

  • Freiwillige Leistung des Arbeitgebers
  • Bis zu einer Darlehenssumme von 2.600 Euro steuerfrei

 

Ein Mitarbeiterdarlehen ist eine freiwillige Leistung der Unternehmensführung. Es besteht keinerlei Zwang den Mitarbeitern Geld zu verleihen. Die Darlehen können deswegen bei den Mitarbeitern eine hohe Motivation für die weitere Arbeit auslösen, da ihnen Wertschätzung entgegengebracht wird

Durch den Gleichbehandlungsgrundsatz kann jedoch die Verpflichtung entstehen, allen Beschäftigten gleich aushelfen zu müssen. Teilzeitbeschäftigte dürfen keinen ungünstigeren Darlehensvertrag erhalten als Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet aber nicht, dass Chefs allen Anfragen der Belegschaft zustimmen müssen. Ein Darlehensgesuch kann zum Beispiel aufgrund von hoher Verschuldung des Bittstellers abgelehnt werden. Muss ein Darlehensnehmer Privatinsolvenz beantragen, wird es schwer für den Arbeitgeber das verliehene Geld wieder einzutreiben.

Was steuerlich zu beachten ist

Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen sind bis zu 2.600 Euro lohnsteuerlich unbeachtlich. Liegt die Summe eines Darlehens über 2.600 Euro und der Zinssatz unter dem marktüblichen Niveau, bilden die eingesparten Zinsen einen geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss. Diese Einsparung muss in der Lohnabrechnung des Mitarbeiters angegeben werden.

 

Was sollte in einem Darlehensvertrag geregelt werden?

  • Zinssatz
  • Darlehenssumme
  • Zahlungs- und Rückzahlungsmodalitäten
  • Was passiert bei Kündigung oder Entlassung
  • Was passiert bei Zahlungsverzug

Wann lohnt sich ein Mitarbeiterdarlehen?

Ein Darlehen vom Arbeitgeber kann sich für Mitarbeiter lohnen, wenn der jährliche Effektivzinssatz unter dem marktüblichen Zinssatz liegt. Es sollte immer ein ausgiebiger Kreditvergleich durchgeführt werden. Weiterhin müssen bei kleinen Mitarbeiterdarlehen meist nicht die Sicherheiten vorgelegt werden, die bei einem normalen Ratenkredit verlangt werden. Die engere Mitarbeiterbindung, die durch ein Darlehen entsteht, kann für Arbeitgeber ein Vorteil sein. In Zeiten des Fachkräftemangels wird den Mitarbeitern Wertschätzung entgegengebracht und womöglich weitere Argumente für eine weitere gemeinsame berufliche Zukunft geliefert.

 

Die Beitragsserie "Erfolg im Mittelstand: Steuertipps für Unternehmen" soll einen ersten Überblick über verschiedene Einsparungsmöglichkeiten bieten. Der DMB übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen. Insbesondere sind die Informationen allgemeiner Art und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Der DMB weist explizit darauf hin, dass Unternehmen bei Implementierung der Tipps Rücksprache mit ihren Steuerberatern halten sollten.

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