08.09.2016Nachricht

Klarstellung: Roaming-Kosten auf Reisen fallen ab Juni 2017 weg

Das ist eine große Errungenschaft der Europäischen Union, die direkt allen Bürgern zu Gute kommt, die innerhalb der EU reisen. Im Schnitt sind die EU-Bürger zwölf Tage im Jahr im EU-Ausland auf Reisen. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass alle Nutzer sehr viel länger, nämlich mindestens 90 Tage im Jahr ihr Mobiltelefon im Ausland ohne zusätzliche Kosten nutzen können.

Die EU-Kommission hat jahrelang für die Abschaffung der Roaming-Gebühren gekämpft. Seit 2007 sind diese Gebühren für Anrufe, SMS und Surfen im EU-Ausland um 90 Prozent gefallen.

Um nach der Abschaffung des Roamings auf Reisen steigende Preise für alle Mobilfunknutzer und Wettbewerbsverzerrungen im Mobilfunkmarkt zu verhindern, haben die EU-Mitgliedstaaten und die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Kommission im vergangenen Jahr gebeten, Klauseln auszuarbeiten, die eine faire Nutzung (fair use) der neuen Regeln ab Juni 2017 absichern.

Diesen Vorschlag hat die Kommission diese Woche veröffentlicht und um Kommentare gebeten. Darin schlägt die Kommission unter anderem vor, dass der Zeitraum, in dem überhaupt keine Roaming-Gebühren erhoben werden dürfen, mindestens 90 Tage pro Jahr beträgt. Im Durchschnitt verreisen die Bürger in der EU zwölf Tage ins europäische Ausland. Mit ihrem Vorschlag geht die EU-Kommission also weit über den üblichen Reisezeitraum hinaus.

Wenn Mobilfunk-Anbieter diesen Zeitraum verlängern oder überhaupt keine zeitliche Begrenzung festsetzen wollen, dürften sie das natürlich tun. Einige haben schon angekündigt, genau das zu tun.

Und selbst wenn die 90 Tage vorbei sind, sind die dann anfallenden Roaming-Gebühren sehr gering. Die EU-Kommission schlägt in ihrem Entwurf 4 Cent pro Minute, 1 Cent pro SMS, 0,85 Cent pro MB Datenvolumen vor.

Davon profitieren dann auch Bürger, die sich länger als drei Monate in einem anderen Land der EU aufhalten oder sich dort ganz niederlassen. Für Tagesreisende und Pendler in Grenzregionen gibt es keine zeitliche Einschränkung.

Die EU-Gesetzgeber wollten das Roaming für die normale Nutzung auf Reisen abschaffen - nicht für Nutzer, die sich auf Dauer im Ausland niederlassen und ihren Heimatvertrag von dort aus weiter nutzen wollen.

Ohne diese Regeln für eine faire Nutzung bestünde das Risiko, dass die Preise in Ländern mit geringerer Kaufkraft und entsprechend niedrigen Mobilfunkgebühren die Preise dort für alle Verbraucher steigen. Ein Beispiel: Ein litauischer Anbieter muss für das Roaming seiner Kunden in Großbritannien dem britischen Mobilfunkbetreiber ein Entgelt bezahlen. In Großbritannien sind die Mobilfunkkosten um einiges höher als in Litauen. Das kann der litauische Anbieter für einen bestimmten Zeitraum verkraften, aber über einen längeren Zeitraum gäbe es die Gefahr, dass er durch die hohen Kosten die Preise für all seine Mobilfunkkunden anheben müsste.

Ohne diese Regel könnten viele Kunden zudem zu Billiganbietern wechseln, egal wo diese in der EU sitzen. Diese Billiganbieter aber würden sich nicht am Betrieb und der Finanzierung der Infrastruktur für den Mobilfunk in den anderen EU-Ländern beteiligen.

Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung 07.09.2016

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