01.01.2019Monitoring

Paritätische Finanzierung der GKV

Kurz zusammengefasst

Die Bundesregierung hat die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durchgesetzt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen seit Januar 2019 wieder exakt den gleichen Anteil vom Krankenversicherungsbeitrag.

Der DMB verfolgt die Entwicklung dieses Vorhabens und stellt alle relevanten Hintergrundinformationen bereit.

 


Die Ereignisse im Detail

01.01.2019 | Paritätische Beitragsfinanzierung tritt in Kraft

Das Versichertenentlastungsgesetz tritt in Kraft. Damit wird die paritätische Beitragsfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wieder eingeführt. Von 2019 an zahlen Arbeitgeber und Angestellte bei der Krankenversicherung damit wieder exakt gleich hohe Beiträge.

23.11.2018 | Bundesrat billigt Rückkehr zur vollen paritätischen Beitragsfinanzierung

Der Bun­des­rat billigt das Ver­si­cher­ten­ent­las­tungs­ge­setz und macht damit den Weg für eine paritätische Finanzierung der Krankenkassenbeiträge frei.

18.10.2018 | Bundestag beschließt paritätische Finanzierung der GKV

Der Bundestag stimmt für den Regierungsentwurf und beschließt mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

06.06.2018 | Bundeskabinett beschließt paritätische Finanzierung

Das Bundeskabinett beschließt die Wiedereinführung der paritätischen Beitragsfinanzierung der gesetzlichen Krankenkasse. Der Regierungsentwurf wird vorgestellt.

19.04.2018 | Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht Referentenentwurf

Das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht einen Referentenentwurf zum „Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung“, dessen Hauptbestandteil die Wiedereinführung der paritätischen Beitragsfinanzierung ist.  

12.03.2018 | Die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung steht im Koalitionsvertrag

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD unterschreiben den Koalitionsvertrag in Berlin. Dieser beinhaltet das Ziel, die paritätische Finanzierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wiedereinzuführen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen in Zukunft wieder exakt den gleichen Anteil bezahlen.

Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:

„Wir werden die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen. Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der bisherige Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert.”
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 100)

01.07.2005 | Abschaffung der paritätischen Finanzierung im Rahmen der Agenda 2010

Zum 1. Juli 2005 wird die paritätische Finanzierung des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zuge der Agenda 2010 abgeschafft und ein Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für die Versicherten eingeführt. Dieser Zusatzbeitrag wird nicht mehr wie bisher üblich zu jeweils 50 Prozent von Arbeitgebern und Arbeitnehmer finanziert, sondern vollständig aus Beiträgen der Versicherungsnehmer bezahlt. Der Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse variiert, wird in der Folge mehrfach angepasst und liegt im Jahr 2018 im Durchschnitt bei 1,0 Prozent.

Worum geht es?

Mit der Umsetzung der Agenda 2010 im Jahr 2005 wurden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr vollständig zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Stattdessen gab es bis 2019 einen Zusatzbeitrag, der ausschließlich vom Arbeitnehmer bezahlt wurde. Dieser lag zuletzt bei etwa einem Prozent. Entsprechend des Koalitionsvertrages setzte die Große Koalition nun die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch, womit Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Versicherungsbeitrag wieder vollständig zu gleichen Teilen leisten.

Der Gesamtbeitrag beinhaltet für beide Seiten jeweils die Hälfte des Grundbetrags von 14,6 Prozent zuzüglich der Hälfte des Zusatzbeitrags, der je nach Krankenkasse individuell ausfällt. Die Finanzierung sieht entsprechend der Beitragsparität wie folgt aus:
 

  • Arbeitnehmer: 7,3 Prozent + Hälfte Zusatzbeitrag
     
  • Arbeitgeber: 7,3 Prozent + Hälfte  Zusatzbeitrag

Umsetzung und nächste Schritte

Das Versichertenentlastungsgesetz ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

Warum relevant für den Mittelstand?

Mit der Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung der Krankenkasse steigen für alle Arbeitgeber die Lohnkosten, da sie mehr Geld als bisher für die Krankenversicherungsbeiträge ihrer Beschäftigten ausgeben müssen. Damit ist jeder Mittelständler mit sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern von der geplanten Neuregelung betroffen und mit Mehrausgaben konfrontiert. Insgesamt wird die Mehrbelastung für Arbeitgeber auf etwa 7 Milliarden Euro geschätzt.

Die DMB-Bewertung

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Die paritätische Finanzierung des Krankenversicherungsbeitrags verursacht erhebliche Mehrausgaben für kleine und mittelständische Unternehmen. Anders als oft behauptet, zahlen Arbeitgeber bereits jetzt über alle Sozialversicherungszweige hinweg gerechnet 6,6 % höhere Sozialversicherungsbeiträge als Arbeitnehmer. Durch die paritätische Finanzierung werden die Lohnkosten ansteigen, was mittelfristig einen negativen Einfluss auf Beschäftigung und Wachstum in der mittelständischen Wirtschaft haben könnte.  

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