19.03.2020Praxistipp

Steuernachlässe: die steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

Ein wichtiger Baustein des Maßnahmenpakets der Bundesregierung, dem „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ (PDF-Datei; 13.3.2020), ist die steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen. Ziel des Maßnahmenbündels ist es, die Liquidität in Unternehmen zu verbessern, die infolge des Coronavirus von Umsatzeinbußen oder -ausfällen betroffen sind. Dafür sollen Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt werden.

In Kürze

  • Die Abstimmung zwischen den Ländern und dem Bundesministerium der Finanzen läuft derzeit.  

Vorgesehen ist bislang:

  • Es soll den Finanzbehörden erleichtert werden, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren.
  • Wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, wird bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet.
  • Die Voraussetzungen sollen erleichtert werden, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen.
  • Wichtig: Besprechen Sie sich frühestmöglich mit Ihrem Steuerberater über Termine und Antragsfristen!

Was muss bei Steuerstundungen beachtet werden?

Stundungen unterstützen die Liquidität der Steuerpflichtigen, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird. Steuerstundungen müssen bei der Finanzverwaltung des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde.

Am besten informieren sich Unternehmer über ihre Steuerberater und alternativ bei der Finanzverwaltung oder dem Finanzministerium des entsprechenden Bundeslandes.

So hat das Ministerium der Finanzen in Nordrhein-Westfalen beispielsweise die Finanzämter angewiesen, bei Steuerstundungsanträgen und Anträgen auf Herabsetzung von Vorauszahlungen bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zugunsten der unmittelbar Betroffenen ihren Ermessens- und Entscheidungsspielraum weitgehend auszunutzen.

Ähnliche Anweisungen werden in allen 16 Bundesländern erwartet bzw. sind bereits umgesetzt ­.

Was muss bei Steuervorauszahlungen beachtet werden?

Sobald für Unternehmer klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen laut Bundesfinanzministerium unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation soll dadurch verbessert werden. Wichtig: Eine Herabsetzung der Steuervorauszahlung muss beantragt werden. Termine und Fristen im Auge behalten, trotz der beschleunigten Verfahren.  

Was muss bei Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen beachtet werden?

Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird vorerst bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

 

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