09.09.2020Förderprogramm

KfW-Umwelt­programm

 

Das KfW-Umweltprogramm soll Unternehmen bei der Ergreifung von Umweltschutzmaßnahmen unterstützen. Durch gezielte Investitionen sollen Umweltbelastungen vermieden oder wesentlich verhindert werden, worunter auch der Bereich Elektromobilität fällt.

Was wird gefördert?

Die Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen. Die förderfähigen Investionen müssen folgende Ziele erfüllen:

 
  • Material und Ressourcen einsparen
  •  Luftverschmutzungen, Geruchsemissionen, Lärm und Erschütterungen vermindern oder vermeiden
  •  Abfall vermeiden, behandeln und verwerten
  •  Abwasser reinigen, vermindern oder vermeiden
  •  Boden und Grundwasser schützen
  •  Altlasten bzw. Flächen sanieren
  •  Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie umweltfreundliche Schienen- und Wasserfahrzeuge anschaffen
  •  Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Betankungsanlagen für Wasserstoff errichten

Quelle: KfW-Bank

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden deutsche Unternehmen im In- und Ausland, Freiberufler, Unternehmen, die im Auftrag von Dritten Dienstleistungen erbringen und Subunternehmen deutscher Unternehmen mit maßgeblicher deutscher Beteiligung, die im Ausland niedergelassen sind.

Für kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und maximal 10 Millionen Euro Jahresumsatz werden laut KfW-Bank günstigere Zinsen angeboten als für größere Unternehmen.

Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind, können die Finanzierung nicht in Anspruch nehmen.

Wie hoch ist die Förderquote?

Es können maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben über das KfW-Programm finanziert werden. Die Obergrenze kann mit Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überschritten werden. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten sind ansetzbar. Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.

Folgende Laufzeitvarianten sind wählbar:

Laufzeit

Tilgungsfreie Zeit

Zinsbindung

Bis zu 5 Jahre

Max. 1 Anlaufjahre

Gesamte Laufzeit

Bis zu 10 Jahre

Max. 2 Anlaufjahre

Gesamte Laufzeit

Bis zu 20 Jahre

Max. 3 Anlaufjahre

Erste 10 Jahre

 

Der Zinssatz wird individuell anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens und der Sicherheiten festgelegt. In der tilgungsfreien Zeit müssen nur die Zinsen bezahlt werden. Danach sind gleichbleibende vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen zu zahlen. Gegen eine Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann der Kredit auch ganz oder teilweise außerplanmäßig getilgt werden.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Vor der Antragsstellung sollten die eigene Hausbank oder eine Bank als Finanzierungspartner ausgewählt werden. Die Finanzierung wird von diesem Partner beantragt. Die KfW überprüft die Antragsunterlagen und entscheidet über die Förderung. Der Kreditvertrag wird dann mit dem Finanzierungspartner abgeschlossen und dann das Vorhaben kann beginnen. 

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