04.11.2022MonitoringDMB+

Klimaschutz-Sofortprogramm („Oster- und Sommerpaket“)

Worum geht es bei dem Gesetzesvorhaben?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) möchte mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm verschiedene Gesetze umfassend novellieren, um so den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen und konsequent voranzutreiben. Das Klimaschutz-Sofortprogramm besteht aus zwei Maßnahmenpaketen. Das erste Energiesofortmaßnahmenpaket, das sogenannte Osterpaket, hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck für April 2022 angekündigt, das zweite Maßnahmenpaket, das sogenannte Sommerpaket, soll im Sommer 2022 folgen. Das BMWK bezeichnet das Klimaschutz-Sofortprogramm als größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten.

Das Osterpaket umfasst den Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-
See-Gesetzes und anderer Vorschriften", den Gesetzentwurf zur "Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung" sowie den Entwurf eines Gesetzes zu "Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten
Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor".

 

In welchem Stadium befindet sich das Vorhaben?

Das "Zweite Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften", das Gesetz zur "Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung" sowie das Gesetz zu "Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten
Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor" wurden im Bundesgesetzblatt vom 28. Juli 2022 verkündet.

MittelstandsMonitoring+

Mehr Gesetzgebungstransparenz für DMB-Mitglieder

Die Komplexität politischer Regulierung nimmt beständig zu – auch für kleine und mittlere Unternehmen. Das bedeutet konkret: Bei rund 15.000 Drucksachen in einer Legislaturperiode ist es unmöglich, politische Entwicklungen bis ins Kleingedruckte zu verfolgen.

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Hintergrund

Beim sogenannte Osterpaket handelt es sich um ein Artikelgesetz, das auf über 500 Seiten verschiedene Einzelgesetze umfasst. Dazu gehören das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) sowie weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.

Zentral für das Maßnahmenpaket ist, dass der Grundsatz verankert wird, dass die Nutzung der Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit erhielten die Behörden laut Robert Habeck eine klare Abwägungspriorisierung gegenüber anderen Schutzgütern bei der Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen und gebe eine Richtung vor, welche Entscheidung im überragenden öffentlichen Interesse Deutschlands ist.

Mit dem Osterpaket wird ebenfalls gesetzlich verankert, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland aus Erneuerbaren Energien bezogen werden sollen. Das Paket beinhaltet weitere Maßnahmen, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben. So werden neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik bereitgestellt, die Beteiligung von Kommunen bei Wind an Land und Photovoltaik wird ausgeweitet, windschwache Standorte werden verstärkt erschlossen und die Rahmenbedingungen für Photovoltaikdachanlagen verbessert. Der Ausbau der Windenergie auf See wird künftig auf zwei gleichberechtigte Säulen gestellt. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie der Stromnetze wird beschleunigt, indem Hemmnisse abgebaut und Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlankt werden. Der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Übertragungsnetze wird aktualisiert und es werden neue Projekte aufgenommen, damit die Netze mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien Schritt halten können. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage werden zugleich die Regelungen für den Eigenverbrauch von selbsterzeugtem erneuerbarem Strom sowie die Privilegierung der Industrie vereinfacht und ein Beitrag zur Entbürokratisierung des Energierechts geleistet. Die Rechte der Endkunden und die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur über Energielieferanten wird gestärkt, um die Strom- und Gasverbraucher zukünftig noch besser zu schützen.

Beim sogenannten Osterpaket handelt es sich um die zentrale Gesetzesnovelle der Bundesregierung zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Die Bundesregierung verfolgt mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm das Ziel, alle Sektoren auf den Zielpfad zu bringen und die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit Deutschland seine Klimaziele erreichen kann. Alle dafür notwendigen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen sollen bis Ende 2022 abgeschlossen sein.

Warum ist das Gesetzesvorhaben relevant für KMU / den Mittelstand?  

Mit dem Osterpaket wird gesetzlich verankert, dass in Deutschland bis zum Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien stammen sollen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf eine verlässliche und kostengünstige Stromversorgung angewiesen. Mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm möchte die Bundesregierung die Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende und eine klimafreundliche Energieversorgung ohne Abhängigkeit von Importen fossiler Energieträger schaffen.

Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist das Osterpaket in den letzten Monaten unter Hochdruck erarbeitet worden, da es angesichts des Krieges in der Ukraine eine doppelte Dringlichkeit erhalten habe: Zum einen spitze sich die Klimakrise weiter zu und zum anderen zeige der Einmarsch Russlands in die Ukraine, wie wichtig es ist, aus den fossilen Energien auszusteigen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien konsequent voranzutreiben.

Wichtige Daten und Ereignisse

Am 11. Januar 2022 legte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck eine Eröffnungsbilanz Klimaschutz vor, um aufzuzeigen, wo Deutschland bei einzelnen Handlungsfeldern des Klimaschutzes steht. Diese Bilanz zeigte, dass Deutschland beim Klimaschutz hinter den Erwartungen zurückliegt. Der Bundeswirtschaftsminister betonte, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral werden und bis 2030 den Anteil Erneuerbarer Energien auf 80 Prozent steigern wolle. Um die dafür notwendigen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen auf den Weg zu bringen, hat Habeck ein erstes Klimaschutz-Paket (Osterpaket) für Ende April und ein weiteres Klimaschutzpaket für den Sommer angekündigt. Der Entwurf des Osterpakets des Bundeswirtschaftsministeriums wurde am 6. April vom Bundeskabinett verabschiedet und wurde dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Der Bundestag hat am 12. Mai 2022 in erster Lesung über das sogenannte Osterpaket beraten. Anschließend wurden die entsprechenden Gesetzentwürfe an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die federführende Beratung übernimmt. In seiner Plenar-Sitzung vom 24. Juni 2022 hat der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung beschlossen. Am 7. Juli 2022 befasste sich der Bundestag dann in zweiter und dritter Lesung mit dem Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor, dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften sowie dem Gesetzesentwurf zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. Juli 2022 dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung, dem Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor sowie dem Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften zugestimmt. Die Gesetze wurden im Bundesgesetzblatt vom 28. Juli 2022 verkündet.

Die DMB-Bewertung

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Die Novellierung der verschiedenen Energiegesetze im Zuge des Osterpakets schafft die Voraussetzung für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und somit das Erreichen der Klimaziele Deutschlands. Die geplante Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2023 sorgt für Entlastung beim Strompreis, vereinfacht zugleich die Regelungen für den Eigenverbrauch von selbsterzeugtem erneuerbarem Strom und trägt so zur Entbürokratisierung des Energierechts bei. Daher ist das Osterpaket positiv zu bewerten.

Eine Bewertung des zweiten Maßnahmenpakets, das sogenannte Sommerpaket, erfolgt, sobald es im Sommer vorliegt.

Zugehörige Dokumente

Nachstehend können Sie die zu den Gesetzesvorhaben zugehörigen Drucksachen finden: 

Bundesgesetzblatt Nr. 28 vom 28. Juli 2022

Beschluss des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften (Drucksache 317/22)

Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor (Drucksache 315/22)

Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung (Drucksache 292/22)

Entwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung

Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor

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