09.10.2019Monitoring

Klimaschutzplan 2050

Kurz zusammengefasst

Mit dem Klimaschutzplan 2050 stellt die Bundesregierung erstmals ihre langfristige nationale Klimaschutzstrategie vor. Demnach soll Deutschland bis 2050 klimaneutral werden. Damit bekennt sich die Bundesregierung zu dem Ziel des Pariser Klimaabkommens, mit dem sich die Weltgemeinschaft dazu verpflichtet hat, den Anstieg der Erderwärmung auf unter 2°C, idealerweise auf höchstens 1,5°C zu beschränken. Mit der Verabschiedung des Klimaschutzplan 2050 gibt die Bundesregierung erstmals einen langfristigen Orientierungsrahmen für die Jahrhundertaufgabe einer treibhausgasneutralen Wirtschaft im Jahr 2050.

Der DMB bietet eine Übersicht und stellt relevante Hintergrundinformationen zur internationalen und nationalen Klimapolitik bereit.


Die Ereignisse im Detail

Ab 2022 | Fortschreibung des Klimaschutzplans 2050

Die Fortschreibung des Klimaschutzplans erfolgt in dem fünfjährigen Rhythmus, in dem die Beiträge zum Klimaschutzabkommen von Paris überprüft werden. Die Fortschreibung unterliegt dem Ambitionsmechanismus des Pariser Abkommen. Das bedeutet eine kontinuierliche Steigerung der nationalen Klimaziele. Mit einer Fortschreibung des Klimaschutzprogramms wird voraussichtlich 2022 gerechnet.

09.10.2019 | Bundeskabinett beschließt Klimaschutzplan 2030

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 legt die Bundesregierung einen konkreten Maßnahmenkatalog für die Umsetzung des Klimaplans 2050 vor.  Das Herzstück des Klimapakets bildet die Einführung eins CO2-Bepreisungssystems für die Sektoren Verkehr und Wärme sowie das Klimaschutzgesetz. Entlastungen sind in Form von niedrigeren Strompreisen, günstigeren Fernbahnticktes und einer Anhebung der Pendlerpauschale vorgesehen. Die einzelnen Maßnahmen des Klimapakets sollen nun Schritt für Schritt umgesetzt werden.

14.11.2016 | Bundeskabinett verabschiedet Klimaschutzplan 2050

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 legt die Bundesregierung einen konkreten Maßnahmenkatalog für die Umsetzung des Klimaplans 2050 vor.  Das Herzstück des Klimapakets bildet die Einführung eins CO2-Bepreisungssystems für die Sektoren Verkehr und Wärme sowie das Klimaschutzgesetz. Entlastungen sind in Form von niedrigeren Strompreisen, günstigeren Fernbahnticktes und einer Anhebung der Pendlerpauschale vorgesehen. Die einzelnen Maßnahmen des Klimapakets sollen nun Schritt für Schritt umgesetzt werden.

30.11 - 11.12. 2015 | COP21 - Beschluss des Pariser Übereinkommens

Mit dem Pariser Übereinkommen einigten sich 2015 erstmals 195 Länder auf einen völkerrechtlich bindenden Klimaschutzvertrag. Die Weltgemeinschaft verpflichtet sich mit dem Abkommen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um die Folgen und Risiken des Klimawandels zu minimieren, soll der Temperaturanstieg 1,5°C nicht übersteigen. Am 4. November 2016 ist der Pariser Klimavertrag in Kraft getreten.

Bereits vor den Verhandlungen von Paris haben viele Staaten ihre geplanten nationalen Klimaschutzbeiträge, die sogenannten NDCs („nationally determined contributions“), vorgestellt. Da jedoch absehbar war, dass die bisherigen nationalen Klimaschutzbeiträge nicht ausreichen, um das festgelegte Ziel zu erreichen, sind alle Vertragsparteien dazu verpflichtet, bis spätestens 2020 einen neuen nationalen Klimaschutzplan zu präsentieren.

Mit dem Klimaschutzprogramm 2050 legt Deutschland bereits 2016 seine nationalen Klimaschutzziele vor.

Worum geht es?

Der Klimaschutzplan 2050 beschreibt Meilensteine und nötige Maßnahmen für den Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft. Erklärtes Ziel, in Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaschutzabkommen: Die deutsche Wirtschaft soll bis Mitte des Jahrhunderts treibhausgasneutral sein. Davon ausgehend werden für die Handlungsfelder Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft konkrete Emissionsminderungsziele definiert. Bis 2030 plant die Bundesregierung eine sektorenübergreifende Reduktion der Treibhausgasemissionen von 55 Prozent gegenüber des Basisjahres 1990.

Von hervorgehobener Bedeutung ist die Energiewirtschaft. Bis 2030 sollen die Emissionen in diesem Sektor um 61 bis 62 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Geplant ist der massive Ausbau erneuerbarer Energien sowie der schrittweise Ausstieg aus der fossilen Energieversorgung. Mit der Einsetzung der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung" (Kohlekommission) sowie der Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg, wurden bereist wesentliche Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 angestoßen.

Für die Industrie sind Emissionsminderungen von 49 bis 51 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 vorgesehen. Mit einem Forschungs- und Entwicklungsprogramm soll der Sektor bei der Entwicklung von Verfahren unterstützt werden, die zu einer Senkung der Prozessemissionen führen. Darunter werden Treibhausgasemissionen verstanden, die unter anderem bei chemischen Reaktionen freigesetzt werden. Ein Drittel der Industrieemissionen und 8 Prozent der gesamten deutschen Emissionen entfallen auf Prozessemissionen. Weitere Maßnahmen betreffen die Kreislaufführung von Kohlenstoff sowie Energieeffizienzsteigerungen.

Auf den Gebäudesektor entfallen bisher in etwa 14 Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland. Um bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, sollen bis 2030 die Treibhausgasemissionen um 66 bis 67 Prozent (gegenüber 1990) sinken. Die Maßnahmen betreffen die Ausarbeitung neuer Richtlinien für klimaneutrale Neubaustandards, die schrittweise Abkehr von Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen sowie eine Entwicklung einer langfristigen Sanierungsstrategie für Bestandsgebäude.

Die Zielvorgabe für den Sektor Verkehr sieht eine Minderung der Treibhausgasemissionen von 40 bis 42 Prozent vor. Maßnahmen betreffen entsprechend die Ausarbeitung nachhaltiger Mobilitätskonzepte sowie den Aufbau der dafür nötigen Infrastruktur.

Bis 2030 sollen die Emissionen um 31 bis 34 Prozent im Sektor Landwirtschaft gesenkt werden. Im Fokus der Maßnahmen steht die Reduktion von Lachgas, welches als Folge von Überdüngung freigesetzt wird. Des Weiteren sollen EU-Agrarsubventionen auf die klimapolitischen Ziele ausgerichtet werden.

Umsetzung und nächste Schritte

Umsetzung: Ende 2019 legte die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 vor. Dabei handelt es sich um einen konkreten Maßnahmenkatalog für die Umsetzung des Klimaschutzplans 2050.

Nächster Schritt: Eine Fortschreibung des Klimaschutzplans 2050 ist vorraussichtlich für 2022 geplant. Gemäß des Pariser Übereinkommens wird die nationale Klimaschutzstrategie alle fünf Jahre aktualisiert. Auf Grund des Ambitionsmechanismus werden die Emissionsminderungsziele kontinuierlich verschärft, wobei sich die Fortschreibung des Klimaschutzplans 2050 an den europäischen Klimazielen orientieren wird.

Warum relevant für den Mittelstand?

Mit der nationalen Klimaschutzstrategie werden erstmals konkrete Treibhausgasreduktionsziele für die einzelnen volkswirtschaftlichen Sektoren definiert. Die Erwartungen der Bundesregierungen an die Wirtschaft sind damit gesetzt. Das bedeutet auch für kleine und mittelständische Unternehmen, Strategien zu entwickeln, um die Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungskette zu reduzieren.

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