03.04.2020Praxistipp

100 % Zuschuss bei Beratung in der Corona-Krise möglich

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat mit sofortiger Wirkung (zum 3. April 2020) die seit dem 28. Dezember 2015 bestehende Rahmenrichtlinie zur "Förderung unternehmerischen Know-hows" durch eine Bekanntmachung vom 30. März 2020 ergänzt.

Mit der Bekanntmachung  wird die bestehende Rahmenrichtlinie um ein Modul für von der Corona-Krise betroffene KMU – zunächst bis 31. Dezember 2020 – im Sinne eines Sofortprogramms ergänzt.

Wichtig für KMU:  Beratungsleistungen können mit einem Zuschuss in Höhe von 100%, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten gefördert werden (Vollfinanzierung). Lediglich die Umsatzsteuer muss vom Unternehmen bezahlt werden.

Hinweis: DMB-Mitglieder, die eine Beratungsleistung in Anspruch nehmen möchten, melden sich unter coronahilfe@mittelstandsbund.de – wir unterstützen bei der Suche nach einem passenden Beratungsunternehmen.

 

In Kürze

  1. KMU die unter wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise leiden, können einen 100% Zuschuss auf Beratungsleistungen bis max. 4.000 Euro beantragen.
  2. Anträge sind ab sofort und bis zum 31. Dezember 2020 möglich.
  3. Das Antragsverfahren der Förderung wurde stark vereinfacht.  

Was muss beachtet werden?

  • Antragsberechtigt sind KMU und Freie Berufe, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen der "Corona-Krise" leiden.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Beratungsleistungen können mit einem Zuschuss in Höhe von 100%, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten gefördert werden (Vollfinanzierung). Neben dem Honorar werden auch die Reisekosten sowie die Auslagen des Beraters als Beratungskosten angerechnet.
  • Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Damit entfällt die Vorfinanzierung durch das antragstellende Unternehmen.

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

  • Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können ab dem 3. April 2020 bis spätestens zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.
  • Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner vor Antragstellung führen.
  • Als Ergebnis der Beratung müssen im Beratungsbericht die konkreten Auswirkungen im Zusammenhang mit der "Corona-Krise" auf das antragstellende Unternehmen und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen vom Beratungsunternehmen nachvollziehbar dargestellt werden.
  • Der Antrag auf Förderung kann auf der Webseite der BAFA gestellt werden.  

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