05.07.2023FörderprogrammDMB+

GRW in Mecklenburg-Vorpommern

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Mit dem GRW-Darlehen werden kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt, ihre Wettbewerbsfähigkeit mit Hilfe von Investitionen zu verbessern. Ziel soll sein,  dauerhaft Arbeits­plätze bzw. Ausbildungs­plätze in Mecklen­burg-Vorpom­mern zu schaffen und zu sichern.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Der Finanzierungsbetrag liegt zwischen 20.000 bis 500.000 Euro.
  • Einsetzbar für betriebliche Investitionen oder benötigte Betriebsmittel.

 

Wer wird gefördert?

Antrags­berechtigt sind Unter­nehmen der gewerb­lichen Wirt­schaft nach § 2 Gewerbe­steuergesetz, die in Mecklen­burg-Vorpom­mern inves­tieren.
Ein Investitions­vorhaben kann grund­sätzlich gefördert werden, wenn in der zu fördernden Betriebs­stätte eine Tätig­keit ausgeübt wird, die auf der Positiv­liste oder der bedingten Positiv­liste (siehe unter Rechts­grundlagen ab 2023) aufge­ührt ist. (Die Tätig­keit muss dem dort genannten WZ 2008 Code zuzu­ordnen sein.) 
Eine weitere Förder­voraus­setzung ist die Schaf­fung oder Sicherung von Dauer­arbeits­plätzen.
Achtung! Gemäß den recht­lichen Vorgaben sind bestimmte Wirtschafts­zweige und Branchen von der Förderung aus­geschlossen bzw. unter­liegen einer gesonderten Einzel­fall­prüfung.

 

 

Was wird gefördert?

Investitionszuschüsse werden in der Regel für Anschaffungs- und Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sach­anlagevermögens (Gebäude, Anlagen, Maschinen) gewährt.
Nicht zuwendungsfähig sind grundsätzlich Ausgaben für Grund und Boden, Fahrzeuge, geringwertige, gebrauchte und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie für Eigenleistungen.

Insbesondere folgende Ausgaben sind nicht förderfähig

  • Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Wert bis 250 EUR und nicht aktivierte geringwertige Wirt­schafts­güter

Eine lohnkostenbezogene Förderung erfolgt lediglich im Ausnahmefall.

 

Wie wird gefördert?

Die im Koordinierungsrahmen festgelegten Förderhöchstsätze beziehen sich sowohl auf Mittel der GRW als auch auf gewährte Förderungen aus anderen öffentlichen Mitteln.
Die Ermittlung der konkreten Fördersätze richtet sich ins­besondere nach der Unter­nehmensgröße, des Investitions­standorts sowie der Erfüllung besonderer Kriterien.

Für Investitions­vorhaben in den Landkreisen Nordwest­mecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Rostock, Mecklen­burgische Seen­platte, Vorpommern-Rügen liegt der Basis­fördersatz bei 25 % für kleine Unternehmen und bei 15 % für mittlere Unternehmen.

In den kreis­freien Städten Schwerin und Hanse­stadt Rostock liegt der Basis­fördersatz bei 20 % für kleine Unternehmen und bei 10 % für mittlere Unternehmen. Für den Standort Hansestadt Rostock sind im Koordinierungsrahmen Wohngebiete ausgewiesen, für die die Fördersätze des D-Förder­gebietes gelten.

Für Investitionsvorhaben im Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt der Basis­fördersatz bei 35 % für kleine Unternehmen und bei 25 % für mittlere Unternehmen.

Im Fall von Erweiterungs­vorhaben zum Ausbau der Kapazitäten ist entweder die Anzahl der bestehenden Dauer­arbeitsplätze um 10 % zu erhöhen oder die Investitions­summe bezogen auf ein Jahr über­steigt die durch­schnittlich verdiente Abschreibungs­summe der letzten drei Jahre um 50 %.

Die vorgenannten Förder­sätze finden für Vorhaben Anwendung, zu denen die Antrag­stellung ab 01.01.2022 erfolgt.

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Die GRW-Mittel sind vor Ab­schluss jeglicher Liefer- und Leistungs­verträge schriftlich und form­gebunden im LFI M-V zu beantragen. Nach Antrags­eingang kann auf eigenes Risiko begonnen werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von GRW-Mitteln besteht nicht.

 

Quelle: Landesförderinstitut MV

 

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