06.07.2023FörderprogrammDMB+

Digitaler Mittelstand in Bremen

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

In Bremen und Bremerhaven werden kleine und mittleren Unternehmen (KMU) und Solo-Selbstständige über das Förderprogramm „Digitaler Mittelstand“ bei der Digitalisierung unterstützt.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Antragsberechtigt sind KMU aus dem Bundesland Bremen.
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung als Projektförderung in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Welche Unternehmen können gefördert werden?

  • Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inkl. Handwerksbetriebe, freiberuflich Tätige und Soloselbstständige im Haupterwerb, mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.
  • Unternehmen, freiberuflich Tätige und Soloselbstständige, die mindestens 1 Jahr vor der Antragstellung gegründet worden sind.
  • Unternehmen, die nicht überwiegend öffentlich gefördert sind, sowie nicht öffentliche Unternehmen.
  • Unternehmen, gegen die kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die, die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht erfüllen.

 

Was ist Inhalt des Programms?

Gefördert werden Ausgaben für Digitalisierung, die im Land Bremen zum Einsatz kommen, in den Themenbereichen:

  • Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und –verfahren (z.B. Implementierung digitaler Plattformen mit Vertriebskanälen, vom Dokumenten-Management-Systemen usw.).
  • Verbesserung der Informationssicherheit (z.B. Initialisierung der sicherheitsrelevanten Nutzung von Cloudtechnologien, Implementierung von IT- und Datensicherheitskonzepten usw.).
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte beim Umgang mit digitalen Technologien, die von Externen erbracht werden.

 

Wie hoch ist die Förderquote?

  • Bei Kleinst- und kleinen Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen und Soloselbstständigen: die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung als Projektförderung in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
  • Bei Mittleren Unternehmen: die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung als Projektförderung in Höhe von 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 17.000 Euro. 
  • Die minimale Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 1.000€.
  • Der Bewilligungszeitraum für die Umsetzung des Digitalisierungsvorhabens beträgt 12 Monate.
  • Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip, d. h. nach Vorlage und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises.

 

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

  • Die Antragstellung ist ab dem 17.07.2023 möglich.
  • Die Antragsunterlagen müssen schriftlich und unterzeichnet bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH eingereicht werden.
  • Die Formulare für die Antragstellung befinden sich in dem Downloadbereich: „Antrag Digitaler Mittelstand“, „Erklärung De-minimis-Beihilfen“, "Erklärung zum Mindestlohn für das Land Bremen", "BIS Selbsterklärung EU-Maßnahmen". Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, kommen wir auf Sie zu.
  • Anträge werden in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet.
  • Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet. Fehlerhafte und nicht korrekte Anträge können nur nachrangig bearbeitet werden.

 

Quellen: BIS, Land Bremen

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