19.03.2020Praxistipp

Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta) Brandenburg

Das Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta) in Brandenburg wird entsprechend des aktuellen Bedarfs angepasst und für nahezu alle Branchen geöffnet.

In Kürze

  • Gilt für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) oder für kleine staatliche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Land Brandenburg
  • Dient als finanzielle Unterstützung, wenn Unternehmen sich in vorübergehenden existenzbedrohenden Schwierigkeiten befinden.
  • Das Programm wird angesichts der Corona-Krise entsprechend des aktuellen Bedarfs angepasst und für nahezu alle Branchen geöffnet.

Was muss beachtet werden?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kleinere staatliche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Land Brandenburg, die sich vorübergehend in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Die Entwicklungschancen und ökonomische Aussichten der Unternehmen müssen positiv sein. Ein Merkblatt fasst die wichtigsten Rahmendaten zusammen.

Wie hoch ist die Förderung?

Zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes der Unternehmen wird die anteilige Finanzierung des Liquiditätsbedarfs gefördert. Darlehen werden angeboten als Umstrukturierungsdarlehen, Rettungsbeihilfe-Darlehen, Massedarlehen zur Finanzierung von Betriebsmitteln.

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Anträge werden mit dem formgebundenen Antragsformular zunächst bei der Hausbank eingereicht. Die Hausbank wird eine formgebundene Stellungnahme zum Antrag abgeben. Anschließend sendet die Hausbank die Unterlagen an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) weiter.

Ansprechpartner

Interessierte Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige finden geeignete Ansprechpartner bei der ILB

 

Förderkredite und Bürgschaften vom Land Brandenburg

Eine Übersicht der derzeit zur Verfügung stehenden Förderkredite und Bürgschaften bietet die Corona-Sonderwebseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg.  

 

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