05.07.2023FörderprogrammDMB+

Thüringen-InnoInvest

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Über das Förderprogramm werden kleine und mittlere Unternehmen mit Zuschüssen unterstützt. Gefördert werden innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Bis zu 50.000 Euro Förderung
  • Gefördert werden innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter

 

Wer wird gefördert?

 

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (u.a. verarbeitendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen sowie Handwerk und Handel) sowie wirtschaftsnah und/oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberufler.

Die Unternehmenstätigkeit muss auf eine tragfähige Vollexistenz ausgerichtet sein und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen (haupterwerbliche Tätigkeit).

Von der Förderung ausgeschlossene Unternehmensbranchen entnehmen Sie bitte der Richtlinie sowie den aktuell gültigen Fördergrundsätzen.

 

Was wird gefördert?

Förderfähig sind zum Investitionsvorhaben gehörende

  • Anschaffungen aktivierter und betrieblich genutzter materieller sowie immaterieller Wirtschaftsgüter,
  • Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung o.g. immaterieller oder materieller Wirtschaftsgüter stehen.

Ein Vorhaben ist ein Projekt oder ein Bündel von Projekten, wobei ein Vorhaben mehrere Teilprojekte umfassen kann. Für jedes Teilprojekt kann ein Antrag gestellt werden, sofern die Maßnahmen der Teilprojekte klar unterscheidbar bzw. voneinander abgrenzbar und getrennt voneinander durchführbar sind.

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die zu einer Innovation, mindestens für das Unternehmen, führen.

Bei dem Investitionsvorhaben muss es sich entweder um

  • ein neues Produktionsverfahren, welches zu wettbewerbsfähigen und zukunftsrelevanten neuen Produkten/ Dienstleistungen führt,
    oder
  • eine Prozessinnovation, die etablierte Produkte optimiert oder kostengünstiger bzw. ressourcenschonender herstellt,
    oder
  • ein neues Geschäftsmodell oder neue/n organisatorische/n Prozess/ Struktur, der die Leistungsfähigkeit/ Produktivität des Unternehmens erhöht,

handeln.

Beiträge zur Digitalisierung des Unternehmens bzw. der im Unternehmen vorhandenen Betriebsprozesse können ebenfalls gefördert werden, sofern sich diese unter die oben genannten Punkte subsumieren lassen.

Für neu gegründete Unternehmen, welche sich zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im ersten Gründungsjahr befinden, muss zusätzlich zu den o.g. Voraussetzungen der Innovationscharakter im Vordergrund der Gründung stehen.

Das Einzelvorhaben/Teilprojekt ist möglichst genau zu definieren bzw. zu beschreiben. Für jedes Wirtschaftsgut (materiell oder immateriell) sowie für die ggf. erforderlichen baulichen Investitionen und/oder Dienstleistungen, die zur Inbetriebnahme dieses Wirtschaftsgutes erforderlich sind, müssen mindestens drei Vergleichsangebote angefordert und vorgelegt werden. Abweichungen davon sind in Ausnahmefällen möglich und umfassend zu begründen.

 

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss beträgt für Vorhaben mit förderfähigen Investitionen und ggf. Dienstleistungen zwischen:

Förderfähige AusgabenZuschuss
30.000,00 EUR bis 50.000,00 EUR10.000,00 EUR
50.000,01 EUR bis 100.000,00 EUR20.000,00 EUR
100.000,01 EUR bis 150.000,00 EUR30.000,00 EUR
150.000,01 EUR bis 200.000,00 EUR40.000,00 EUR
200.000,01 EUR bis 250.000,00 EUR50.000,00 EUR

Die Zuordnung zu einem Intervall der o. g. förderfähigen Ausgaben wird anhand der vorzulegenden Vergleichsangebote auf Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes vorgenommen.

Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die dem Unternehmen/ Unternehmensverbund ("ein einziges Unternehmen") gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.

 

Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:

  • Investitions- und Finanzierungsplan
  • Durchfinanzierungsbestätigung/Bereitschaftserklärung der Hausbank oder des Steuerberaters
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Bewertung
  • Formular „Erläuterungen zum Vorhaben“
  • Angebote (mind. 3 vergleichbare Angebote für jedes Wirtschaftsgut)
  • Gewerbeanmeldung
  • ggf. Finanzierungsverträge, Franchiseverträge
  • bei Existenzgründungen:
    - Konzept, aus dem ersichtlich ist, warum die Gründung als innovativ gilt und sich von anderen branchengleichen Unternehmen unterscheidet
    - Lebenslauf der gründenden Gesellschafter
    - Stellungnahme der zuständigen Kammer zum Nachweis der Tragfähigkeit des Unternehmens

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Der Antrag kann im Förderportal der Thüringer Aufbaubank gestellt werden. Alle wichtigen Informationen dazu können hier abgerufen werden.

Quelle: Thüringer Aufbaubank

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