15.08.2021FörderprogrammDMB+

Förderung Messeteilnahmen - Mecklenburg-Vorpommern

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern fördert Beteiligungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb des Bundeslandes. 

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Förderung der Teilnahme an überregionalen und internationalen Messen 

  • Zuschuss bis zu 6.000 EUR für kleine Unternehmen 

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Wer wird gefördert? 

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, 

  • die weniger als 250 Beschäftigte haben,  

  • deren Umsatz nicht üb er 50 Mio. EUR oder deren Bilanzsummen nicht über 43 Mio. EUR beträgt. 

 

Was wird gefördert? 

  • Ziel der Zuwendung ist es, kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern die Teilnahme als Aussteller an internationalen sowie überregionalen, auf internationale Märkte ausgerichteten Messen und Ausstellungen im In- und Ausland zu ermöglichen. 

 

Wie wird gefördert? 

  • KMU, die nicht älter als 5 Jahre sind: Pauschale in Höhe von 2.000 Euro als Festbetragsfinanzierung in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses. 

  • KMU, die älter als 5 Jahre sind: Zuwendung im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. 

  • Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter, max. 10 Mio. EUR Jahresumsatz): Fördersatz von höchstens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens mit 6 000 Euro. 

 

Wie erfolgt die Antragsstellung? 

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Bewilligungsbehörde Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern eingehen.  

 

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