Freihandelsabkommen
Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA)

Ein weiteres Freihandelsabkommen ist das sogenannte CETA ("Comprehensive Economic and Trade Agreement"), welches zwischen der EU und Kanada verhandelt wurde. Weitaus weniger medienwirksam debattiert, wird es auch häufig als Vorgängermodell von TTIP und Vorbild für ein modernes bilaterales Handelsabkommen bezeichnet.

Hauptverhandlungsakteure

Wie gewohnt steht bei der Verhandlungsführung auch bei diesem Freihandelsabkommen die EU-Kommission – vertreten durch Handelskommisarin Cecilia Malmströmauf – auf europäischer Seite und die kanadische Regierung, vertreten durch den Premierminister und u.a. durch Hauptverhandlungsführer Steve Verheul, auf der anderen Seite.

Themenschwerpunkte

CETA thematisiert die Verbesserung der bilateralen Beziehung zwischen den beiden Parteien, der Stärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehung und der hiermit verbundenen Zugangsverbesserung zum jeweiligen Absatzmarkt.

Zollabbau und Ausschreibungen

Im Rahmen dieses Abkommens soll die Beziehung in erster Linie mit Hilfe des Abbaus von Zöllen und weiteren bekannten Handelsbarrieren gestärkt werden. Der Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in Kanada, u.a. auch für den deutschen Mittelstand soll fortan nicht mehr derart beschränkt werden. 

Arbeitsmarkt

Auch die Annäherung von bestehenden Normen und Standards wird bei diesem Abkommen thematisiert. Hierbei soll insbesondere geeigneten Arbeitskräften die Möglichkeit gegeben werden, sich am internationalen Arbeitsmarkt anzubieten. Dies soll durch die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen und Berufsqualifikationen enorm gefördert werden.

Eigentum und Patentrechte

Die Zielsetzung der beiden Handelspartner geht speziell auf den Schutz geistigen Eigentums und der Wahrung beidseitiger Patentrechte ein.

Soziale und ökologischer Grundsätze

Der prognostizierte wirtschaftliche Aufschwung soll mit der Wahrung sozialer und ökologischer Grundsätze einhergehen. In dieser Hinsicht soll der Fokus auf einer nachhaltigen Entwicklung der Handelsbeziehung zwischen Kanada und der EU liegen.

Investitionsschutz/Schiedsgerichte

Im Verlauf der juristischen Überprüfung wurde der Investitionsschutz so organisiert, dass sich dieser nun an institutionalisierten, permanenten und transparenten Gerichten mit von den Vertragsparteien einberufenen Richtern und Berufungsinstanzen orientiert. Damit soll das Regulierungsrecht der Staaten gestärkt und eine Abkehr vom "Investor to State Dispute Settlement -ISDS" (Investor-Staat-Streitbeilegung) hin zu einem ständigen multilateralen Investitionsgerichtshof begründet werden.
 

Weitere Bereiche

CETA hat beachtlichen Einfluss auf zahlreiche weitere Gebiete. Neben der Landwirtschaft, dem Industriesektor und auch dem Post- bzw. Telekommunikationsbereich, ist die Handelsbeziehung zwischen der EU und Kanada gerade für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland bedeutsam.

Aktueller Verhandlungsstand

Am 30.10.2016 unterzeichneten EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, EU-Ratspräsident Donald Tusk und der kanadische Premiermister Justin Trudeau nach siebenjähriger Verhandlung das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA.

Die Unterzeichnung war zunächst verschoben worden, nachdem das Parlament der belgischen Region Wallonien seine Zustimmung zu CETA verweigert hatte. Erst nach einer erneuten Abänderung des Verhandlungstextes zog die Wallonie ihr angekündigtes Veto zurück. Die erreichten Änderungen sichern Belgien unter anderem Schutzklauseln gegen existenzbedrohliche Konkurrenz für ihre Landwirtschaft zu und beinhalten die Überprüfung der umstrittenen Regeln zur Streitbeilegung zwischen Unternehmen und Staaten durch den Gerichtshof der Europäischen Union.

Am 15.02.2017 hat das Europaparlament dem Freihandelsabkommen CETA zugestimmt, wodurch das Abkommen vorläufig in Kraft tritt. 408 EU-Parlamentarier stimmten für CETA, 254 votierten mit Nein und 33 enthielten sich. Da die EU-Kommission CETA als so genanntes "gemischtes Abkommen" eingestuft hat, ist für das dauerhafte Inkrafttreten des Freihandelsvertrages zusätzlich die Ratifizierung durch 28 nationale, sowie weitere 14 regionale Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten notwendig. 

 

Stand: 15.02.2017