05.10.2017Nachricht

Anzahl der Tests im zweiten Betriebsjahr der Breitbandmessung vervierfacht

Die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur hat in ihrem zweiten Betriebsjahr große Resonanz gefunden. Insgesamt wurden im Zeitraum von Oktober 2016 bis September 2017 weit über drei Millionen Tests durchgeführt. Die Zahl an Messungen hat sich gegenüber dem ersten Betriebsjahr vervierfacht.

„Die sehr große Nachfrage zeigt, wie wichtig das Angebot der Bundesnetzagentur für Verbraucherinnen und Verbraucher ist. Diese nutzen die Breitbandmessung, um die Leistungsfähigkeit ihres breitbandigen Internetzugangs anbieter- und technologieunabhängig zu überprüfen“, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Breitbandmessung intensiv genutzt

Im Berichtszeitraum wurden rund 3,7 Mio. Tests durchgeführt. Dies bedeutet eine deutliche Steigerung im Vergleich zum ersten Betriebsjahr (0,9 Mio. Messungen). Die Mehrheit der Endkunden nutzte die Browservariante der Breitbandmessung. In rund 1,6 Mio. Fällen griffen Endkunden für ihre Messung auf die Smartphone-App zurück, wobei die Messungen größtenteils über WLAN durchgeführt wurden.

Die Bundesnetzagentur wird voraussichtlich Ende 2017 den Jahresbericht zum zweiten Betriebsjahr veröffentlichen. Dieser wird eine umfangreiche Analyse der durchgeführten Messungen beinhalten.

Breitbandmessung der Bundesnetzagentur

Ein Test der Leistungsfähigkeit des Breitbandanschlusses kann kostenlos für stationäre Anschlüsse unter www.breitbandmessung.de durchgeführt werden. Eine kostenfreie App für mobile Anschlüsse kann für Android und für iOS im jeweiligen Store heruntergeladen werden. Mit der Breitbandmessung kann die tatsächliche mit der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate verglichen werden. Die individuellen Messergebnisse sind elektronisch speicherbar. Endkunden haben dadurch die Möglichkeit, verschiedene Messungen durchzuführen und diese miteinander zu vergleichen.

Die Breitbandmessung wurde von der Zafaco GmbH im Auftrag der Bundesnetzagentur entwickelt. Endkunden soll ermöglicht werden, auf einfache Weise Umfang und Qualität von Telekommunikationsdiensten zu vergleichen. Die gesetzlichen Regelungen sehen u. a. vor, dass die Bundesnetzagentur eigene Messungen durchführen oder Hilfsmittel entwickeln kann, damit Endkunden eigenständige Messungen vornehmen können.

Quelle: Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 05. Oktober 2017

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