24.02.2023FörderprogrammDMB+

Betriebliche Weiterbildung in Rheinland-Pfalz

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Mit Hilfe des Förderpramms werden Unternehmen bei betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen für die eigenen Beschäftigten unterstützt.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Privatrechtliche Unternehmen mit Sitz in RLP.
  • Investitionsfinanzierungen bis 2 Mio. € und Betriebsmittelfinanzierung bis 500.000 €.

    Welche Unternehmen können gefördert werden?

    Zielgruppe des Förderprogramms Betriebliche Weiterbildung sind Erwerbstätige in privatrechtlichen Unternehmen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmen einen Sitz oder eine selbständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz hat. Der Antrag auf Förderung wird von dem jeweiligen Unternehmen gestellt und muss sich auf Erwerbstätige einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz beziehen.

     

    Was ist Inhalt des Programms?

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 120 Stunden pro Weiterbildung, die - am jeweiligen Bedarf des Unternehmens orientiert - der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen.

    Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen durch externe Weiterbildungsanbieter, wie z.B. Inhouse-Seminare oder Inhouse-Lehrgänge. Die betriebliche Fortbildung muss dabei nicht in den Räumlichkeiten des Unternehmens erfolgen.

    Mit dem Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung werden aus Gründen der Qualitätssicherung nur solche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die von akkreditierten Bildungsträgern angeboten werden oder soweit die Maßnahmen nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder anerkannt sind.

    Mehr Informationen sind auf der Webseite des Förderprogramms zu finden.

     

    Wie hoch ist die Förderquote?

    Die Förderung kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden betragen und ist auf maximal 1.500 Euro je Teilnehmenden begrenzt. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 30.000 Euro je Kalenderjahr der Kostenerstattung.

    Förderfähig sind:

    • Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren inklusive weiterer Aufwendungen, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind (z.B. Skripte, Materialien)
    • Personalkosten für externe Weiterbildungsanbieter sowie deren Fahrtkosten und die direkt mit der Weiterbildungsmaßnahme verbunden Aufwendungen (Skripte, Materialien)
    • Sofern die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet und die Personalkosten bei den Erwerbstätigen nicht bereits durch öffentliche Zuschüsse gefördert werden, kann der finanzielle Eigenanteil der Unternehmen auch ganz oder teilweise durch eine sogenannte passive bzw. indirekte Kofinanzierung der Personalausgaben für die teilnehmenden Erwerbstätigen erbracht werden (Ausgaben für Freistellungen). Dies erfolgt anhand einer obligatorischen Pauschale in Höhe von 24 Euro je Zeitstunde und Teilnehmenden. Beachten Sie bitte, dass Sie diese Art der Kofinanzierung im Antragsverfahren ausweisen müssen.

     

    Wie erfolgt eine Antragsstellung?

    Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung über das EDV Begleitsystem EurekaRLP Plus gestellt werden. Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zulässig.

    Welche Unterlagen bei der Antragsstellung einzureichen sind, ist auf der Internetseite des Programms einzusehen.

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