27.06.2018Nachricht

Mindestlohn steigt stufenweise

Zum 1. Januar 2019 kann der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen - zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde. So empfiehlt es die Mindestlohnkommission. Bundesarbeitsminister Heil will den Vorschlag mit einer Verordnung umsetzen.

"Die stufenweise Anpassung trägt zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei. Sie ermöglicht faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen und gefährdet nicht die Beschäftigung", sagte Jan Zilius, Vorsitzender der Mindestlohnkommission. Mit der stufenweise Erhöhung können die Betriebe steigende Lohnkosten besser tragen.

Bei ihrer einvernehmlichen Entscheidung hat sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne von 2016 bis einschließlich des ersten Halbjahres 2018 orientiert.

Mindestlohn hilft Niedrigverdienern

"Der Mindestlohn hat zu einer deutlichen Steigerungen bei den unteren Einkommen geführt, vor allem bei Frauen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Ostdeutschland und Beschäftigten ohne Ausbildung. Das war das Ziel", so Heil. Mit den Stufen steige der Mindestlohn bis 2020 um fast 5,8 Prozent.

Der Bundesarbeitsminister wird dem Bundeskabinett einen Verordnungsentwurf vorlegen, damit die Erhöhungen verbindlich werden.

Nach dem Mindestlohngesetz entscheidet die Mindestlohn-Kommission alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns. Sie wägt ab, ob er den Beschäftigten einen angemessenen Mindestschutz bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet. Der Mindestlohnkommission gehören an: Je drei stimmberechtigte Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwei beratende Wissenschaftler und der Vorsitzende. Die Mitglieder werden alle fünf Jahre von den Spitzenorganisationen der Tarifpartner benannt und dann von der Bundesregierung berufen.

Mindestlohn kein Jobkiller

Anfängliche Vorbehalte gegen den Mindestlohn hätten sich nicht gehalten. "Der Mindestlohn ist kein Jobkiller geworden", sagte Heil. Er könne aber immer nur die absolute Untergrenze sein. Ziel müsse sein, zu einer höheren Tarifbindung zu kommen.

Mindestlohnkontrolle verstärken

Dass der Mindestlohn teilweise unterlaufen werde, sei absolut inakzeptabel, so der Bundesarbeitsminister. Deshalb soll es mit dem Bundeshaushalt für 2019 deutlich mehr Stellen beim Zoll geben.

Der Zoll kontrolliert, ob Arbeitgeber den Mindestlohn einhalten. Nach dem Gesetz kann die Geldbuße bis zu 500.000 Euro betragen. Wer die Arbeitszeiten als Arbeitgeber nicht ordentlich dokumentiert, kann mit bis zu 30.000 Euro bestraft werden. Außerdem kann das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung 26.06.2018

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