24.10.2016Nachricht

Selbstbestimmter in den Ruhestand

Wer weiter beruflich aktiv bleibt, hält sich körperlich und geistig fit. Ende 2014 gab es nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit über eine Million Menschen, die sich trotz ihres Rentenalters entschieden haben, weiter zu arbeiten. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ältere Menschen wollen ihre Fitness unterstützen, soziale Kontakte pflegen, Erfahrungen weitergeben, mehr Geld zur Verfügung haben und Wertschätzung erfahren.

Lebenserwartung steigt
Die Gruppe der arbeitswilligen und -fähigen Rentner wird immer größer. Das liegt auch an der gestiegenen Lebenserwartung. Ein Mann, der heute 60 ist, lebt - statistisch gesehen - noch 21,5 Jahre. 60-jährige Frauen können sogar mit rund 25 weiteren Lebensjahren rechnen. Viele können und wollen deshalb über das eigentliche Rentenalter hinaus arbeiten.
Es gibt es aber auch Menschen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze berufstätig bleiben können – selbst wenn sie es wollten. Für alle ist deshalb wichtig, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand individuell gestalten zu können. Möglichkeiten dazu schafft das neue Flexirentengesetz.

Worum genau geht es?
Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze Arbeit reduzieren und Teilrente beantragen will, dem eröffnen sich mehrere Varianten: Teilrente und Hinzuverdienst werden flexibel und individuell miteinander kombinierbar.

Die Teilrente soll eine anrechnungsfreie Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro jährlich enthalten. Darüber liegende Verdienste sollen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Das gilt auch für Erwerbsminderungsrenten. Die bisherigen starren Teilrentenstufen und Verdienstgrenzen entfallen.

Wer eine vorgezogene Vollrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht damit künftig seinen Rentenanspruch. Durch die anhaltende Beitragszahlung zur Rentenkasse gibt es mehr Leistung. Versicherte können früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, um Rentenabschläge auszugleichen. So lässt sich ein vorzeitiger Renteneintritt besser planen und absichern.

Weiterarbeit als Rentner lohnt sich
Jeder, der als Rentner weiterarbeiten möchte, kann dadurch Entgeltpunkte in der Rentenversicherung erwerben. Das geht so: Der Arbeitgeber zahlt weiter Beiträge zur Rentenversicherung. Durch diese Beitragszahlungen kommen mehr Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto zusammen. So erhöhen die Beitragszahlungen schließlich den Rentenanspruch.

Bisher mussten Arbeitgeber für ihre arbeitenden Rentner auch schon Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Deren Rentenansprüche änderten sich dadurch jedoch nicht mehr. Genau das wird mit dem Flexirentengesetz anders. Auch waren Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Das neue Gesetz sieht vor, dass diese Verpflichtung – auf fünf Jahre befristet – abgeschafft wird.

Mehr Informationen
Über die Gestaltungsmöglichkeiten sollen Beschäftigte besser informiert werden. Die Rentenauskunft - die jeder ab 55 Jahren erhält - wird um den wichtigen Punkt ergänzt, wie sich das Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns auf die Rente auswirkt.

Keine "Zwangsverrentung" mehr aus Grundsicherung heraus

Für Arbeitssuchende in der Grundsicherung besteht bisher unter bestimmten Umständen die Pflicht, vorzeitig Altersrente zu beantragen. Diese Praxis kann aufgrund der fällig werdenden Abschläge jedoch dazu führen, dass dauerhaft Leistungen aus der Grundsicherung im Alter bezogen werden müssen.

Mit der Unbilligkeitsverordnung wird dieser "Zwangsverrentung" entgegengewirkt. Ist eine dauerhafte Grundsicherung absehbar, braucht eine vorzeitige Altersrente künftig nicht mehr beantragt zu werden. Die Unbilligkeitsverordnung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen.

Blick zurück: Rentenreform von 2014
Schon vor zwei Jahren waren flexible Möglichkeiten im Rentenalter in der Diskussion. Das "Rentenpaket" enthielt die Regelung, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich leichter über eine Weiterbeschäftigung einigen können. Die Beschäftigung über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus funktioniert deshalb seit Juli 2014 unkomplizierter als vorher.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Weiterarbeit zeitlich befristet anlegen - vorher konnte man nur unbefristet weiterarbeiten. Das Rentenpaket schuf mehr Flexibilität für beide Seiten. Sie müssen sich nicht mehr auf lange Sicht festlegen, sondern können mit überschaubaren Zeiten planen. Zumal die Weiterarbeit mehrfach verlängerbar ist. Wichtig ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung rechtzeitig – also vor Rentenbeginn - treffen.

Arbeitsgruppe der Koalition
Darüber hinaus haben die Fraktionen von CDU / CSU und SPD im Bundestag 2014 einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht. Es entstand eine Arbeitsgruppe zur Flexirente. Sie hat Vorschläge zum flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand entwickelt. Das Flexirentengesetz greift die Ergebnisse der Arbeitsgruppe auf.

Aus der Mitte des Parlaments

Gesetzentwürfe können auch von Abgeordneten initiiert werden. Entweder von mindestens einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages - das entspricht zurzeit 31 Abgeordneten.
Den Gesetzesentwurf zum Flexirentengesetz haben die Fraktionen von CDU / CSU und SPD so aus der Mitte des Parlaments in den Bundestag eingebracht. Dafür hat die Bundesregierung eine Formulierungshilfe geschrieben, die vom Kabinett beschlossen worden ist.

Was geht bisher?
Schon jetzt gibt es Möglichkeiten, trotz bevorstehender Rente im Beruf zu bleiben. Diejenigen, die mit Erreichen des regulären Rentenalters weiter arbeiten möchten, haben die Wahl: Entweder sie schieben den Rentenbeginn auf und erhalten damit dauerhafte Rentenzuschläge oder sie stellen einen Rentenantrag und arbeiten als Rentner weiter. Dabei kann zunächst auch nur ein Teil der Rente beantragt werden, die sogenannte Teilrente.

Vor- und Nachteile
Ohne Rentenantrag: Für jeden Monat, den man über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, ohne den Rentenantrag zu stellen, erhöht sich der Rentenanspruch durch die weiteren Beitragszahlungen. Darüber hinaus gibt es einen dauerhaften Rentenzuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat Rentenaufschub (6 Prozent im Jahr). Wer ohne Rentenantrag weiterarbeitet, muss keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mehr zahlen. Wenn der Job wegfällt, wird einfach die Rente beantragt.
Mit Rentenantrag: Wer in Rente geht und dann weiterarbeitet, erhält neben der Rente ein Gehalt. Beiträge zur Rentenkasse sind darauf nicht mehr zu zahlen. Allerdings steigt gegebenenfalls das zu versteuernde Einkommen.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung 21.10.2016

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