31.05.2021Praxistipp

Wer darf in Thüringen öffnen? Und wie?

 

Die Thüringer Landesregierung hat die Beschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus gelockert.

 

 

Wer darf öffnen? Und wie?

Das gilt bei Kreisen mit stabil niedrigen Inzidenzwerten unter 100:

Kontaktbeschränkungen:

  • Eigener Haushalt + max. 2 Personen
  • Bei Beerdigungen und Eheschließungen max. 35 Personen
  • keine Ausgangsbeschränkungen

Einzelhandel:

Der Einzelhandel darf vollständig öffnen. Für Geschäfte des nicht-täglichen Bedarfs gilt: Vorzeigepflicht eines negativen Testergebnis und Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet werden.

Körpernahe Dienstleistungen:

Alle Körpernahen Dienstleistungen sowie der Betrieb von Solarien sind erlaubt: Vorzeigepflicht eines negativen Testergebnis, wenn bei Durchführung eine dauerhafte Nutzung einer qualifizierten Gesichtsmaske nicht gewährleistet werden kann.

Gastronomie:

Innengastronomie bleibt geschlossen. Außengastronomie kann nach vorheriger Terminvereinbarung und Kontaktnachverfolgung geöffnet werden.

Reisen und Übernachtungsangebote:

Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Ausnahmen sind Campingplätze und Ferienwohnung sowie -häuser und vergleichbare Angebote.

 

Bei niedrigeren Inzidenzen:

Kontaktbeschränkungen:

  • Inzidenz unter 50 in geschlossenen Räumen: ein Haushalt und fünf weitere Personen. Unter freiem Himmel: ein Haushalt und zehn weitere Personen.
  • Inzidenz unter 35 in geschlossenen Räumen: Ein Haushalt und zehn weitere Personen. Unter freiem Himmel: keine Einschränkungen mehr, nur noch Empfehlung.

Einzelhandel:

  • Bei einem Sieben-Tage-Wert von unter 50 sind Corona-Tests nicht mehr nötig.

Gastronomie:

  • Ab einer Inzidenz unter 50 dürfen die Innenräume in Restaurants öffnen. Corona-Tests und Kontaktnachverfolgung bleiben Voraussetzung, Termine sind nicht erforderlich. Ab einer Inzidenz unter 35 entfällt die Testpflicht.

Hotellerie:

  • Ab einer Inzidenz unter 100 dürfen Hotels und Gaststätten zu 60 Prozent ausgelastet sein. Gäste müssen sich testen lassen und ihre Kontaktdaten angeben. 

Veranstaltungen:

  • Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab einer Inzidenz unter 100 erlaubt, es gilt eine Testpflicht. Diese entfällt, sobald die Inzidenz unter 50 sinkt. In beiden Fällen muss zehn Tage im Voraus eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde eingeholt werden.
  • Ab einer Inzidenz unter 35 muss die Veranstaltung nur noch angemeldet werden.
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind bei einer Inzidenz über 50 nicht erlaubt. Unter 50 sind Corona-Tests und Kontaktnachverfolgung sowie eine Erlaubnis der Behörde erforderlich. Die Testpflicht bleibt auch bei einer Inzidenz unter 35 bestehen, die Veranstaltung muss außerdem zwei Tage im Voraus angemeldet werden.

Sonstiges:

  • Fitnessstudios und Saunen dürfen bei einer Inzidenz unter 50 öffnen. Nötig sind negative Tests der Besucher sowie eine Kontaktnachverfolgung. Bei einem Sieben-Tage-Wert von weniger als 35 entfällt die Testpflicht.

 

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Wer darf öffnen und wer nicht?

Das Land Thüringen hat eine Übersicht über aktuelle Rechtsgrundlagen veröffentlicht.

 

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