18.05.2016Nachricht

Förderung von E-Mobilität: Steuervorteile und Kaufprämie beschlossen

Wer sein Elektroauto im Betrieb des Arbeitgeber aufladen darf, kann sich künftig freuen: Dieser Vorteil ist für ihn steuerfrei. Auch wenn hier Stromkosten gespart werden, die "Tankfüllung" wird nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen, etwa Dienstwagen oder Essensgutscheinen.

Auch Arbeitgeber profitieren von dem Gesetzentwurf: Sie können über die Lohnsteuer den Aufbau von Ladestationen auf ihrem Betriebsgelände bezuschussen lassen. Beides sieht der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vor. Die Regelungen sind Teil eines Marktanreizprogramms, das zu größerem Absatz von Elektrofahrzeugen und schnellerem Ausbau der Ladeinfrastruktur beitragen soll.

Zehn Jahre steuerfrei
Deshalb spart auch, wer sich ein Elektroauto neu zulegt: Es ist ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, auch dies eine Neuregelung.

Das neue Gesetz ist Bestandteil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität, auf das sich die Spitzen der Fraktionen Ende April geeinigt hatten. Als weiteren Baustein des Pakets nahm das Kabinett den Entwurf der Richtlinie zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge zur Kenntnis. Die Richtlinie regelt den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge - die sogenannte Kaufprämie.

Bundesamt für Wirtschaft zahlt Prämie aus
Vorgesehen ist, einen Betrag von 4.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und von 3.000 Euro für Plug-in-Hybride zu gewähren. Bund und Industrie tragen jeweils die Hälfte des Zuschusses. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es wird den Bonus auszahlen. Die Anträge können online beim BAFA gestellt werden. Das Amt vergibt die Förderung solange bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind. Das Programm läuft spätestens 2019 aus.

Mehr Ladestationen für Elektroautos
Die Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland ist gleichfalls in Arbeit. Mit dem Programm will die Bundesregierung den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Schnelllade- und Normallladestationen fördern. 300 Millionen Euro stellt sie dafür von 2017 und bis 2020 bereit. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen wird das Programm verwalten.

Die Mittel für die Maßnahmen des Paketes sollen aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" bereitgestellt werden.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung 18.05.2016

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