13.05.2016Nachricht

Neue Regeln für Leiharbeit und Werkverträge

"Es wird in Zukunft klare Regeln geben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen", sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Die Spitzen der Koalitionsparteien haben "gleichen Lohn für gleiche Arbeit" vereinbart und sich auf eine Höchstüberlassungsdauer geeinigt. Damit werde es keine Dauerentleihung für Leiharbeitnehmer mehr geben. Für Werkverträge werde es erstmals Regeln geben, die durch Transparenz den Missbrauch eindämmen.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Arbeitnehmerüberlassung in dieser Legislaturperiode weiterzuentwickeln und auf ihre Kernfunktionen hin zu orientieren. Zudem ist vorgesehen, den missbräuchlichen Einsatz von Werkverträgen zu verhindern. Wichtig ist, eine Balance zu finden: Missbrauch soll verhindert werden. Gleichzeitig gilt es, die notwendige Flexibilität für die Unternehmen zu erhalten.

Auch die Bundeskanzlerin hatte mehrfach betont, dass es nicht akzeptabel sei, wenn Scheinwerkverträge vorrangig zur Umgehung arbeits- und tariflicher Regelungen eingesetzt werden.

Was ist Leiharbeit/Zeitarbeit?
Beim Arbeitsmodell Leih- oder Zeitarbeit sind Arbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, die ihn beziehungsweise sie an Betriebe ausleiht. Zeitarbeit ist also ein festes Arbeitsverhältnis, bei dem häufig die Einsatzstellen wechseln können. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern durch ihren Arbeitgeber (Verleiher) zur Arbeitsleistung an Dritte (Entleiher). Es dient in erster Linie dem sozialen Schutz der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung 11.05.2016

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