29.01.2018Nachricht

Neuregelungen im Februar 2018

Frauen: Besserer Schutz von Frauen vor Gewalt
Am 1. Februar tritt das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft, die sogenannte Istanbul-Konvention. Das Übereinkommen enthält umfassende Verpflichtungen zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. Mit Deutschland haben jetzt 25 der 47 Mitgliedstaaten des Europarats die Konvention ratifiziert.

Istanbul-Konvention

Gesundheit: Sauberes Trinkwasser für ein gesundes Leben
Eine neue Trinkwasserverordnung sichert die hohe Wasserqualität in Deutschland: Wasserversorger müssen über Aufbereitungsstoffe oder verwendete Materialien informieren. Versorgungsanlagen dürfen nicht zweckentfremdet werden. Eigentümer von "privaten Hausbrunnen" sind weitgehend von chemischen Kontrolluntersuchungen entlastet, wenn die Trinkwasserhygiene gewahrt ist. Die Verordnung ist am 9. Januar 2018 in Kraft getreten.

Trinkwasserverordnung

Verbraucherschutz: Zinkoxid in Kosmetika eingeschränkt
Es dürfen keine Kosmetika mit Zinkoxid mehr in Verkehr gebracht werden, die Verbraucher aus Versehen einatmen könnten. Das gilt zum Beispiel für Sprays. Das Inhalieren von Zinkoxidpartikeln kann eine Lungenentzündung zur Folge haben. Die Neuregelung der EU-Kosmetik-Verordnung wird ab 24. Februar 2018 wirksam.

EU-Kosmetik-Verordnung

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung 26.01.2018

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