30.03.2017Nachricht

Neuregelungen zum April 2017

Mehr Rechte für Leiharbeiter
Wenn Leiharbeitnehmer länger als 18 Monate im gleichen Betrieb arbeiten, müssen sie übernommen werden. Spätestens nach neun Monaten haben sie Anspruch auf den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte mit vergleichbarer Tätigkeit. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie tariflich vereinbart sind. Das Gesetz sorgt zudem dafür, dass Leiharbeit nicht als Werkvertrag kaschiert werden kann.

Schonvermögen in der Sozialhilfe
Der Vermögensfreibetrag von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe steigt ab dem 1. April 2017 von 2.600 auf 5.000 Euro. Davon profitieren Menschen mit Behinderung, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Der erhöhte Freibetrag gilt auch für Menschen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung benötigen, ebenso wie für die Ehe- und Lebenspartner sowie für alleinstehende Minderjährige.

Telemedizin
Für Video-Sprechstunden zur Nachsorge und Telekonsile zur Auswertung von Röntgenbefunden erhalten Vertragsärzte ab 1. April eigene Abrechnungspositionen. Dies ist eine Auswirkung des E-Health-Gesetzes von 2015, das die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen ausbaut. Damit haben Arzt und Patient einen alternativen Weg für die Arztkonsultation, wichtig vor allem im ländlichen Raum und wenn der Patient nicht mobil ist. Das verbessert die Gesundheitsversorgung und stärkt die Selbstbestimmung der Patienten.

EU-Label: Holzheizungen erhalten Energiekennzeichnung
Ab 1. April erhalten Heizanlagen, die mit Holz - inklusive Pelletheizungen - oder Kohle befeuert werden, erstmals das EU-Energielabel. Hierunter fallen sog. Festbrennstoffkessel bis 70 Kilowatt. Die Skala reicht dabei von Energieeffizienzklasse A++ bis Energieeffizienzklasse G.

Besserer Schutz gegen Nachstellungen
Opfer von Stalking sind besser geschützt. Für die Strafbarkeit von Stalking genügt es nun, wenn die Nachstellung objektiv geeignet ist, das Opfer zu beeinträchtigen. Die Reaktion des Opfers spielt ab sofort für die Strafbarkeit keine Rolle mehr. Das Gesetz ist seit dem 10. März 2017 in Kraft.

Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung noch effektiver macht die Bundesregierung mit moderner Informationstechnologie und mehr Befugnissen für Behörden. Das Gesetz ist seit dem 10. März in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung 28.03.2017

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