13.12.2016Fachbeitrag

Rechtskommentar:
Kostenübersicht Teil 3: Was kostet eine Designanmeldung?

Rechtskommentar:

Sie wollen ein Design anmelden, möchten sich aber zuerst einen Überblick über die Kosten verschaffen. Einfacher gesagt als getan, denn dabei gilt es sehr viel zu beachten: Neben dem Land, in dem das Design angemeldet werden soll sowie der Wahl zwischen online oder postalischer Anmeldung gibt es noch vieles Weitere zu beachten. Wir präsentieren Ihnen eine Übersicht der Kosten einer Designanmeldung in Deutschland, der Europäischen Union sowie weltweit – aus der Position eines deutschen Designanmelders.

Wichtig:
Zum besseren und übersichtlicheren Vergleich gehen wir in unseren Berechnungen davon aus, dass die Einreichung online vorgenommen wird. Bei postalischer Einreichung der Unterlagen erhöhen sich die Kosten. Außerdem wird angenommen, dass die komplette Schutzdauer von 25 Jahren ausgenutzt wird und ein Design angemeldet wird. Wir gehen nicht von einer Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe des Designs aus. Die Gebühren sind nur Mindestangaben (zusätzliche Ansprüche oder Design sind nicht mit einberechnet).

Anmeldung eines Designs in Deutschland beim DPMA

Die Anmeldegebühr für ein Design beim Deutschen Patent- und Markenamt beträgt 60 €. Man kann auch eine Sammelanmeldung einreichen, mehrere Designs auf einmal anzumelden ist dadurch in jedem Fall günstiger, als jedes einzeln anzumelden.

Diese Kosten sind nur für die ersten fünf Jahre kalkuliert. Danach müssen jährlich Jahresgebühren gezahlt werden, um den Schutz aufrecht zu erhalten. Eine Auflistung dieser Gebühren ist im Folgenden aufgelistet.

Ein Verspätungszuschlag von 50 € für jedes eingetragene Design ist innerhalb von vier Monaten zu zahlen, wenn die Jahresgebühr nicht bis zum Ende des zweiten auf den Anmeldemonat folgenden Monats entrichtet wurde. Wird dieser Zuschlag nicht gezahlt, verfällt das Schutzrecht.

Merke: Eine vollständige Anmeldung eines Designs in Deutschland inklusive Verlängerung bis ins 25. Schutzjahr kostet unter den oben genannten Bedingungen mindestens 600 €.

Detailliertere Informationen zu den Kosten des DPMA finden Sie auf dem Kostenmerkblatt des DPMA.

EU-weiter Schutz für Ihr Design – Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim EUIPO

Wenn Sie Ihr Design in Europa anmelden möchten, können Sie dies in Form eines Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV) tun. Schützt dasselbe, wird nur anders genannt. Im Rahmen der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung ist Ihre Erfindung zunächst für fünf Jahre innerhalb der Europäischen Union geschützt. Der Schutz gleicht in seinen Schutzwirkungen dem deutschen eingetragenen Design Es kann jedoch vorkommen, dass offenbarte Muster oder Modell in einem EU-Mitgliedsstaat bereits geschützt sind.

Die Eintragungsgebühr beläuft sich auf 230 €, die Bekanntmachung kostet 120 €. Eine optionale Aufschiebung der Bekanntmachung kostet 40 €.

Man kann auch eine Sammelanmeldung einreichen, mehrere Designs auf einmal anzumelden ist dadurch in jedem Fall günstiger, als jedes einzeln anzumelden.

Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann maximal 25 Jahre geschützt werden. Dafür müssen alle fünf Jahre Verlängerungsgebühren gezahlt werden. Die Kosten beziehen sich auf ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster.

Merke: Eine vollständige Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters in Europa kostet unter den oben genannten Bedingungen mindestens 890 €.

Detailliertere Informationen zu den Kosten des EUIPO für mehrere Gemeinschaftsgeschmacksmuster finden Sie in der Gebührenübersicht. Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster schützt Ihre Erfindung in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten.

Design weltweit schützen lassen: Anmeldung eines internationalen Designs

Im Haager Abkommen über internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle (HMA) wurde festgelegt, dass für Muster und Modelle ein internationaler Schutz beantragt werden kann.

Die Anmeldung erfolgt beim DPMA, dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) oder der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf. Eine internationale Eintragung mit der Benennung von Deutschland als Schutzland hat dieselbe Wirkung wie eine Musteranmeldung nach dem Designgesetz. So ist es möglich in mehreren der 65 Länder, die dem Abkommen beigetreten sind, Designschutz zu erlangen. Wichtige Wirtschaftspartner wie China sind allerdings bislang nicht beigetreten.

Die Kosten für eine internationale Eintragung variieren je nach Land, aus dem der Patentanmelder kommt und je nach Land, im dem der Schutz gelten soll. Alle Gebühren sind in Schweizer Franken an die WIPO zu entrichten. Wir gehen von einem deutschen Patentanmelder aus, der sein Design in drei Staaten anmeldet. Jede Schutzperiode gilt für fünf Jahre. Danach ist eine weitere Erneuerung für weitere fünf Jahre möglich. Die maximale Schutzdauer richtet sich nach den nationalen Bestimmungen der jeweiligen Länder.

Aktueller Wechselkurs: 1 CHF = 0,9316 Euro

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