02.03.2026

Arbeit & Bildung

DMB warnt: KMU drohen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) sieht den jüngsten Bundestagsbeschluss zum Tariftreuegesetz kritisch. Das Gesetz wird voraussichtlich im März vom Bundesrat bestätigt. In der vorliegenden Ausgestaltung droht es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu benachteiligen.

Kommentar von Luisa Lippert, Referentin für Arbeit & Bildung zum Beschluss des Tariftreuegesetzes

Das Ziel, faire Löhne zu sichern und Wettbewerbsgleichheit zu stärken, ist grundsätzlich richtig. Allerdings ist zweifelhaft, ob das Gesetz Lohndumping tatsächlich wirksam verhindert. Erfahrungen aus verschiedenen Bundesländern zeigen, dass Tariftreueregelungen vor allem zusätzlichen Verwaltungsaufwand erzeugen, ohne die Tarifbindung substanziell zu erhöhen.

Viele mittelständische Betriebe sind nicht tarifgebunden, sorgen aber dennoch für faire und häufig übertarifliche Entlohnung ihrer Beschäftigten. Im intensiven Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte sichern sie ihre Attraktivität über marktgerechte Arbeitsbedingungen. Zusätzliche gesetzliche Vorgaben sind dafür aus DMB-Sicht kein geeigneter Weg.

Die vorgesehenen Nachweis- und Dokumentationspflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand erheblich. Für KMU kann dies dazu führen, dass sich die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen wirtschaftlich kaum noch lohnt. Während große, tarifgebundene Unternehmen komplexe regulatorische Anforderungen mit spezialisierten Abteilungen erfüllen können, müssen mittelständische Betriebe diese Aufgaben intern selbst stemmen. Die Folge ist absehbar: weniger mittelständische Angebote, weniger Wettbewerb und eine stärkere Konzentration auf wenige große Anbieter. Dies geht zulasten von Qualität, Innovation und regionaler Wertschöpfung. Zudem steht das Gesetz auch im Widerspruch zum politisch angekündigten Bürokratieabbau.

Als Wirtschaftsverband für KMU fordert der DMB daher eine verbindliche Evaluation der tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes. Entscheidend ist, transparent zu prüfen, ob die Regelungen tatsächlich zu mehr Tarifbindung führen oder vor allem Bürokratiekosten und Wettbewerbsverzerrungen verursachen. Sollte sich Letzteres bestätigen, muss der Gesetzgeber nachjustieren. Ein Gesetz, das faire Wettbewerbsbedingungen schaffen soll, darf nicht dazu führen, dass ausgerechnet der Mittelstand im öffentlichen Auftragswesen ins Hintertreffen gerät. 

Zur Autorin

Luisa Lippert

Referentin Wirtschaft & Politik

0211 200525-38
luisa.lippert@mittelstandsbund.de