28.01.2026
„Ohne Honorarkräfte bricht ein ganzes System weg“

Markus Angelstein, Leiter Freie Musikschule Brandenburg
Das sogenannte Herrenberg-Urteil sorgt seit Jahren für Unruhe bei Unternehmen, die mit Selbstständigen arbeiten. Auslöser war ein Einzelfall an einer Musikschule, doch die Folgen reichen weit darüber hinaus: Die Deutsche Rentenversicherung bewertet seitdem viele Tätigkeiten deutlich strenger als Scheinselbstständigkeit. Betroffen sind nicht nur Musik- und Kunstschulen, sondern auch Volkshochschulen, Hochschulen, IT-Dienstleister, Medienhäuser, Bildungsträger, Immobilienmakler oder Kulturbetriebe – also ganze Branchen, in denen projektbezogene Arbeit mit Honorarkräften üblich ist. Im Interview erklärt Markus Angelstein, Leiter einer Musikschule, warum er diese Entwicklung für gefährlich hält und was er von der Politik fordert.
DMB: Herr Angelstein, warum sind Musikschulen besonders stark vom Thema Scheinselbstständigkeit betroffen?
Markus Angelstein: Das sogenannte Herrenberg-Urteil betraf zunächst einen konkreten Einzelfall: Eine Musiklehrerin an einer kommunalen Musikschule wurde zu Recht als scheinselbstständig eingestuft. Daran gibt es nichts zu kritisieren. Problematisch wurde es erst danach. Die Deutsche Rentenversicherung hat ihre Bewertungspraxis grundlegend geändert und erklärt seither faktisch, dass Musikunterricht an Musikschulen nur noch mit fest angestellten Lehrkräften möglich sei.
Was bedeutet das konkret?
Bis dahin war es üblich und rechtlich akzeptiert, dass Musikschulen sowohl fest angestellte Lehrkräfte als auch selbstständige Honorarkräfte beschäftigen. Dieses sogenannte duale Modell wurde regelmäßig geprüft und nie beanstandet. Nach dem Urteil wurde diese Praxis plötzlich pauschal infrage gestellt – unabhängig davon, wie die Zusammenarbeit tatsächlich ausgestaltet ist und an den Schulen gelebt wird.
Warum ist die Arbeit mit Honorarkräften für Musikschulen so wichtig?
Viele Lehrkräfte sind aktive Musiker, etwa Orchestermusiker oder freischaffende Künstler. Sie unterrichten neben ihrer künstlerischen Tätigkeit. Genau diese Praxisnähe ist für den Unterricht enorm wertvoll. Diese Menschen wollen bewusst selbstständig bleiben, um flexibel zu sein – etwa für Tourneen oder Projekte. Eine Festanstellung, oft nur als Mini- oder Midijob, ist für sie wirtschaftlich unattraktiv.
Welche Folgen hätte ein Zwang zur Festanstellung?
Wir verlieren Lehrkräfte. Viele machen das schlicht nicht mehr mit. Schon jetzt ziehen sich Menschen aus dem Musikbereich zurück, einige Musikschulen schließen, andere trennen sich von ihren langjährigen Lehrkräften, Wartelisten wachsen. In Großstädten wie Berlin könnten tausende Kinder keinen Musikunterricht mehr bekommen. Musik würde wieder zu etwas, das sich nur noch gut situierte Familien leisten können.
Das Problem betrifft aber nicht nur Musikschulen, oder?
Ganz und gar nicht. Ähnliche Strukturen gibt es in vielen Bereichen: an Volkshochschulen, Universitäten, in der Erwachsenenbildung, in Medien- und Rundfunkanstalten, in der IT-Branche, bei Immobilienmaklern oder in der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. Überall dort arbeiten viele Menschen bewusst selbstständig – und überall herrscht jetzt große Unsicherheit.
Aktuell gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2026. Was regelt diese Frist genau?
Diese Übergangsregelung bedeutet, dass die Deutsche Rentenversicherung bis Ende 2026 keine rückwirkenden Bescheide ausstellen wird. Musikschulen und andere Einrichtungen sollen in dieser Zeit ihre Strukturen „rechtskonform“ umbauen – also im Zweifel Festanstellungen schaffen.
Warum ist diese Übergangsfrist aus Ihrer Sicht keine echte Lösung?
Weil sie das Grundproblem nicht löst, sondern nur vertagt. Die Unsicherheit bleibt bestehen: Niemand weiß, welches Modell künftig noch erlaubt ist. Statt Planungssicherheit haben wir einen Countdown. Viele Einrichtungen stehen vor der Frage, ob sie Lehrer fest anstellen wollen oder können- oder ob sie am Ende lieber schließen werden.
Was fordern Sie deshalb konkret von der Politik?
Erstens: Der Wille der Vertragsparteien muss wieder eine zentrale Rolle spielen. Wenn beide Seiten selbstständig zusammenarbeiten wollen, darf das nicht grundsätzlich infrage gestellt werden. Zweitens: Der gemeinsame Weg aus Festanstellung und Honorartätigkeit muss gesetzlich abgesichert sein. Drittens braucht es flankierende Maßnahmen, damit Musikunterricht bezahlbar bleibt – etwa steuerliche Absetzbarkeit, eine deutliche Erhöhung des Bildungs- und Teilhabepaketes und langfristig ein gerechteres Fördersystem.
Wenn jeder Erwerbstätige die gleichen Abgaben in das Rentensystem abführen würde, wäre die Frage nach dem jeweiligen Arbeitsverhältnis, ob nun selbstständig oder angestellt, völlig bedeutungslos und wir müssten solche Diskussionen nicht führen.
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