20.05.2025

Digitalisierung

Bürokratie bremst den Geschäftsbetrieb: Wo kann die Bundesregierung entlasten?

Die deutsche Wirtschaft stagniert, während die bürokratische Belastung für Unternehmen steigt. Unternehmerinnen und Unternehmer könnten sich mehr auf ihren Geschäftsbetrieb fokussieren, müssen sich aber mit bürokratischen Auflagen befassen. Wenn einzelne Regelungen vereinfacht werden, entlastet das die Betriebe spürbar. Der DMB hat seine Mitglieder während der Koalitionsbildung befragt, welche Regelungen die neue Bundesregierung als erstes angehen soll.

  1. Melde- und Prüfpflichten für Kleinunternehmer verhältnismäßiger gestalten
  2. Betriebsmeldungen für statische Zwecke zusammenführen
  3. Verwaltungsverfahren mit digitalen Behörden beschleunigen und Daten nicht mehrfach abfragen
  4. Komplexität von E-Rechnungen geringhalten
  5. Kleinunternehmen von Nachweispflichten bei Produkten und Lieferketten weitestgehend ausnehmen

1. Melde- und Prüfpflichten für Kleinunternehmer verhältnismäßiger gestalten

Meldepflichten für Kleinunternehmen vereinfachen: Es bestehen diverse Auflagen für unterschiedliche Branchen, die sich jedoch jeweils für Kleinunternehmen zu einer zeitlich großen Belastung summieren. Mögliche Beispiele hierfür sind:

  • Einige Gesetze erfordern zusätzliche Mengenmeldungen, wie beispielsweise das Einwegkunststofffondsgesetz, das für kleinere Hersteller nicht entfällt.
  • Der Schutz von Daten ist nicht zu vernachlässigen. Dennoch bestehen bereits bei niedrigschwelligen Anwendungsfällen umfassende Aufzeichnungspflichten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  • Die Malerbranche hat eigens eine verpflichtende Urlaubskasse. Es sollte geprüft werden, ob die pauschalen Meldepflichten bei der Urlaubskasse für Malerbetriebe weiterhin zeitgemäß sind und sich die Verwaltung effizienter gestalten lässt.

2. Betriebsmeldungen für statische Zwecke zusammenführen

Längere Abfragerhythmen für Kleinunternehmen: Die statistische Relevanz von Betriebsmeldungen der Kleinunternehmen ist überschaubar. Dennoch können mehrere Stichprobenerhebungen in einem Kalenderjahr anfallen. Die Abfragehäufigkeit von kleinen Unternehmen sollte stärker begrenzt werden.

Statistische Abfragen zusammenführen: Außerdem müssen sie sich für statistische Zwecke an unterschiedlichen Stellen melden. Ähnliche Abfragen, die keine Personendaten enthalten, können hierfür zusammengeführt werden. Potenzial soll sich bei Meldungen zur Lohnsteuer, Umsatzsteuer (Voranmeldung), Sozialversicherung, Gewerbeaufsicht, Prüfungen vom Finanzamt sowie bei Statistiken für Landesämter anbieten.

3. Verwaltungsverfahren mit digitalen Behörden beschleunigen und Daten nicht mehrfach abfragen

Digitale und schnelle Behörden: Die langwierigen Verfahren bei Behörden verzögern die betrieblichen Prozesse von KMU. Die Digitalisierung der Verwaltung und mehr Onlineoptionen für Unternehmer können hier Abhilfe schaffen. Insbesondere die Verfahren für Baugenehmigungen können optimiert werden.

Einmalige Datenangaben: Behörden, Rentenversicherungen und Krankenkassen sollten mehr miteinander kommunizieren können, damit Unternehmer grundlegende Angaben nur einmal erbringen müssen. Mit gegenseitigen Datenabrufen lassen sich eine Vielzahl an separaten Meldungen vermeiden. Zum Beispiel sollen aus den Entgeltbescheinigungen bereits die relevanten Informationen für Mutterschaftsgeld oder Rehamaßnahmen hervorgehen.

Optimierung von Steuerprozessen: Prozesse und Fristen der Finanzverwaltung könnten mehr aufeinander abgestimmt sein, damit Unternehmer Steuererklärungen nicht mehrfach erbringen müssen. Statt diese in einem Zug abwickeln zu können, sollen später zur Verfügung gestellte Schnittstellen bei der Körperschaftssteuer zu Verzögerungen bei den Jahresabschlüssen von GmbH führen.

4. Komplexität von E-Rechnungen geringhalten

Umstellungsphase zur E-Rechnung berücksichtigen: Betriebe erfahren zusätzlichen Aufwand durch die Umstellung ihres Rechnungswesens. Einige Prozesse seien dahingehend noch nicht optimiert, was zum Beispiel ein manuelles Hinzufügen von Lieferpapieren in entsprechenden Tools erfordern soll. Kleinunternehmer betonen zudem hinsichtlich der Betriebsgröße die überproportional höheren Kosten für sich. Der Gesetzgeber sollte deshalb während der Umstellungsphase keine weiteren technischen Anforderungen schaffen. Vor Ablauf der Frist ist zu prüfen, in welchem Rahmen eine flächendecke Umstellung erfolgt ist, bevor erste Sanktionsmaßnahmen oder Nachteile bei der Vorsteuer für Unternehmer anfallen.

5. Kleinunternehmen von Nachweispflichten bei Produkten und Lieferketten weitestgehend ausnehmen

Kleinunternehmen bei Nachweispflichten entlasten: Trotz Ausnahmeregelungen in den Rechtsrahmen geben große Unternehmen die Nachweispflichten an kleinere Unternehmen weiter. Der Aufwand für indirekte Prüfpflichten der Zulieferer von kleinen Maschinenbauteilen übersteigen die Vorteile. Die Bundesregierung sollte in Abstimmung mit den europäischen Partnern darauf hinwirken, dass KMU bei den Nachweispflichten der Lieferkettenrichtlinie und der CBAM-Richtlinie entlastet werden.