04.03.2026
Digitale Produkthaftung: Klare Regeln für KMU erforderlich

Die heute im Bundestag debattierte Reform des Produkthaftungsrechts soll das Haftungsrecht ins digitale Zeitalter führen. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Doch gute Absichten ersetzen keine klaren Regeln. Unklar bleibt, wann eine Produktanpassung zur vollen Herstellerhaftung führt. Dadurch drohen neue Rechtsrisiken, vor allem für mittelständische Unternehmen.
Ein Kommentar von Patrick Schönowski, DMB-Fachreferent für Digitalisierung, zur 1. Lesung zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts
Die Modernisierung der gesetzlichen Regelungen zur Produkthaftung ist grundsätzlich richtig. Sie passt den Rechtsrahmen an Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und vernetzte Produkte an. Dass Deutschland die europäische Richtlinie ohne nationale Verschärfungen umsetzt, ist ein positives Signal. Es sichert faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt und vermeidet unnötige nationale Sonderwege.
Im Detail bleiben jedoch zentrale Fragen offen. Künftig soll bereits derjenige wie ein Hersteller haften, der ein Produkt „wesentlich verändert“. Schon im analogen Kontext ist dies nicht immer einfach, aber klarer zu fassen. Doch was im digitalen Umfeld als „wesentliche Veränderung“ gilt, bleibt unscharf. Ist bereits ein minimales Software-Update oder eine KI-Optimierung eine wesentliche Veränderung?
Solange hier klare gesetzliche Definitionen fehlen, entsteht Rechtsunsicherheit. Unternehmen könnten aus Sorge vor Haftungsfolgen notwendige Updates oder Verbesserungen zurückstellen. Das bremst nicht nur Innovation, sondern beeinträchtigt im Zweifel auch die IT-Sicherheit. Unkalkulierbare Haftungsrisiken treiben die Versicherungskosten hoch. Dies dämpft die Investitionsbereitschaft und schwächt damit letztlich die Standortattraktivität.
Verbraucherschutz und Mittelstandsschutz schließen sich nicht aus. Beide brauchen jedoch präzise gesetzliche Leitplanken. Genau hier muss der Gesetzgeber im parlamentarischen Verfahren feinjustieren.

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