10.04.2024
Digitale Verwaltung: OZG 2.0

Worum geht es bei dem Gesetzesvorhaben?
Um die digitale Transformation der Verwaltungen voranzubringen, wurde 2017 das Onlinezugangsgesetz (OZG) beschlossen. Ein Kernelement des Gesetzes war die Aufstellungen einer fünfjährigen Frist, bis dahin alle Verwaltungsdienstleistungen zusätzlich elektronisch anzubieten. Da dieses Ziel bis Ende 2022 nicht erreicht wurde und kurzfristig auch nicht wird, plant der Bund ein OZG-Änderungsgesetz (OZG 2.0) mit erweiterten Maßnahmen.
In welchem Stadium befindet sich das Vorhaben?
Ein erster Entwurf für das OZG 2.0 wurde zwar von Seiten des Bundestages beschlossen, erhielt aber nicht die notwendige Zustimmung des Bundesrates. In der Folge hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen.

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Hintergrund
Im Vergleich zum ersten OZG sind u. a. folgende Änderungen mit dem OZG 2.0 geplant:
Für die Verwaltung entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 694 Millionen Euro, welcher größtenteils auf den Bund entfällt. Demgegenüber resultiert den Verwaltungen aus dem aktuellen Gesetzesentwurf eine jährliche Kosteneinsparung von fast 76 Millionen Euro. Darüber hinaus entlastet das die Wirtschaft um 60 Millionen Euro pro Jahr.
Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit diesem Gesetzesvorhaben?
Das OZG 2.0 soll mitunter den Erwartungen der Wirtschaft gerecht werden und den Digitalisierungsgrad der Verwaltungen voranbringen. Bereits geschaffene Strukturen der Bund-Länder-Zusammenarbeit während des ersten OZG sollen vertieft werden und arbeitsteilige OZG-Umsetzung vereinfacht werden. Als Kernziel wird eine einfache, modernen und digitale Verfahrensabwicklung in einem übergreifenden Portalverbund angestrebt.
Warum ist das Gesetz relevant für KMU / den Mittelstand?
Unternehmerinnen und Unternehmer kommen ständig mit der Verwaltung in Kontakt: Beginnend mit dem Gewerbeschein bei der Gewerbeanmeldung, über Steuererklärungen, aber auch bei gewerblichen Kfz-Zulassungen. Da für viele Verwaltungsdienstleistungen eine vollständige elektronische Abwicklung fehlt, werden bisweilen nur bestimmte Behördengänge verstärkt digital benutzt. Laut einer eco-Umfrage haben zumindest 46 Prozent eine Online-Steuererklärung schon einmal durchgeführt. Eine digitale Verwaltung, die mit dem OZG und dem OZG 2.0 angestrebt wird, kann dem Mittelstand unnötige finanzielle Kosten und zeitliche Aufwände für physische Behördengänge ersparen.
Wichtige Daten und Ereignisse
Die DMB-Bewertung

Für Betriebe ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, der Digital-Only für Unternehmensleistungen ermöglichen soll, als erfreulich einzuschätzen. Ebenfalls hervorzuheben ist, dass in Verwaltungsverfahren die dafür benötigten elektronischen Siegel bestimmte Schriftformerfordernisse ablösen sollen.
Eine verbindliche Festlegung eines Rechtsanspruchs auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen ist ausdrücklich positiv einzuschätzen. Damit hätten Unternehmen wirtschaftliche Folgeschäden weitergeben können ‒ doch nach jetzigem Stand ist genau das nicht möglich. Der sinnvoll erscheinende Rechtsanspruch gilt nämlich nur für Bundesleistungen, lässt rechtliche Ausnahmen zu und verbindet damit eben keine Schadensersatzansprüche. Der „Rechtsanspruch“ kann deshalb eher als „Rechtshinweis“ verstanden werden. Zusätzlich tritt jener erst in fünf Jahren in Kraft.
Weiterhin ist eine fehlende Zielstrebigkeit festzustellen, wenn das erste Monitoring und die Evaluierung erst in drei Jahren stattfinden soll. Im Hinblick auf ein jährliches Entlastungspotenzial von 75 Millionen Euro ist es rein aus finanzieller Perspektive fraglich, weshalb keine schnellere Umsetzung anvisiert und nicht umfassendere Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
Abschließend kann das OZG 2.0 bestenfalls einen verspäteten Schub für die digitale Transformation der Verwaltungen darstellen. Die föderalistischen Strukturen erfordern ohnehin einen politischen Transformationswillen in den einzelnen Bundesländern, welcher oftmals ausbaufähig ist.
Zugehörige Dokumente
Gesetzesentwurf der Bundesregierung für OZG 2.0
Beschlossene Änderungen des Bundestages zum Regierungsentwurf für OZG 2.0 (aktueller Stand)
Dieser Beitrag ist Teil von Mittelstand WISSEN zum Thema "Wie wettbewerbsfähig ist der Mittelstand?".
- Die Umsetzungsfrist, die Ende 2022 nicht erreicht wurde, wird nicht verschoben, sondern fällt ersatzlos weg. Dafür ist zumindest ein Gesetzesevaluierung in drei Jahren geplant.
- Vereinfachung und Vereinheitlichung einer elektronischen Ersetzung der Schriftform in Verwaltungsverfahren
- Regelung des „Digital-Only“ für Unternehmensleistungen
- Regelung zur vollständigen elektronischen Abwicklung wesentlicher Verwaltungsleistungen
- Einführung eines „Rechtsanspruchs“ auf elektronischen Zugang von Verwaltungsleistungen des Bundes nach fünf Jahren, welcher Ausnahmen beinhaltet und nicht mit Schadensersatzansprüchen verbunden ist.

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