06.12.2023

Digitalisierung

Digitaler Euro: Chancen und Herausforderungen für den Mittelstand

Worum geht es bei dem Gesetzesvorhaben?

Auf EU-Ebene wurde angeregt, den Euro zusätzlich in einer digitalen Form zu schaffen. Sofern diese Einführung tatsächlich beschlossen wird, wird damit zum Bargeldeuro eine jede Person zur Verfügung stehende digitale Version der einheitlichen Währung ergänzt.

In welchem Stadium befindet sich das Vorhaben?

Bisher hat nur die Europäische Kommission eine erste Verordnung für die mögliche Ausgabe eines digitalen Euros beschlossen. Die Einführung des digitalen Euros befindet sich in einer mehrjährigen Vorbereitungsphase und ist noch in der Anfangsphase des EU-Gesetzesprozesses.

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Hintergrund

Was unterscheidet Transaktionen mit dem digitalen Euro von Onlineüberweisungen?

Bei Onlineüberweisungen wird Buchgeld (oder auch Giralgeld) transferiert. Dieses Buchgeld ist die Bankeinlage, die man bei den Geschäftsbanken hinterlegt hat. Als Kundin oder Kunde hat man als Sicherheit die Zahlungsversprechen, dass die Geschäftsbanken sogenanntes „Zentralbankgeld“ auf Wunsch auszahlen oder an bestimmte Zahlungsempfänger transferiert.

Im Gegensatz dazu könnte man in einer digitalen Geldbörse mit dem digitalen Euro über echtes Zentralbankgeld verfügen und versenden. Damit erfüllt es die Funktion von „digitalem Bargeld“. Folglich sind Bargeld und digitaler Euro noch sicherer als digitale Einlagen bei Banken, da sie auch bei Bankenpleiten durch die Europäische Zentralbank (EZB) gedeckt sind. Darüber hinaus sind Zahlungsabwicklungen bei zeitweiligen Offline-Modus angedacht. Die Zahlungen sollen in Echtzeit erfolgen, was dem Handel zugutekommen würde.

Welchen Wert und welche Kosten sind bei Transaktionen mit dem digitalen Euro verbunden?

Ein Umtausch des digitalen Euros von und zu gleichwertigen Banknoten gelte als grundsätzliche Prämisse. Die EZB bzw. das Eurosystem berechnen keine Kosten für Nutzende des digitalen Euro. Weiterhin sollen Zahlungsdienstleister, die den digitalen Euro bereitstellen, natürlichen Personen keine Gebühren berechnen dürfen. Stattdessen könnte sich eine Gebühr zwischen den Zahlungsdienstleistern etablieren.

Wie wird mit den Daten umgegangen?

Da das Eurosystem im Gegensatz zu privaten Unternehmen kein kommerzielles Interesse an Daten hat, sollen dabei keine persönlichen Daten gespeichert und Zahlungsinformationen nicht an Dritte weitergegeben werden. Gleichwohl gilt diese Einschränkung nicht, wenn diese zur Verhinderung von europarechtlich illegalen Handlungen verwendet wird.

Bestehen Besonderheiten für KMU?

Viele rechtliche Details sind noch in der Ausarbeitungsphase. Erwähnenswert für den Mittelstand ist, dass aus dem Kommissionsvorschlag zur entsprechenden Verordnung eine Annahmepflicht für Zahlungsempfänger hervorgeht. Diese sieht aber Ausnahmen, u. a. für kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einer Jahresbilanz unter zwei Millionen Euro, sofern keine vergleichbaren digitalen Zahlungsmittel angenommen werden, vor.

Welches Ziel wird mit diesem Gesetz verfolgt?

Im Zuge der digitalen Transformation wird verstärkt Gebrauch von digitalen Zahlungsmitteln für Transaktionen gemacht. In der Folge verlagert sich das bisherige wünschenswerte Gleichgewicht zwischen Zentralbankgeld und privaten digitalen Zahlungsmitteln zu Letzterem hin, da kein digitales Euro-Zentralbankgeld existiert. Diese Lücke soll der digitale Euro schließen. Mit dem Vorschlag sollen ebenfalls folgende Aspekte sichergestellt werden:

  • das Zentralbankgeld mit Status als gesetzliches Zahlungsmittel für die breite Öffentlichkeit verfügbar bleibt
  • ein modernes und kosteneffizientes Zahlungsmittel zur Verfügung steht
  • es einen Beitrag zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Datenschutz bei digitalen Zahlungen leistet
  • die Aufrechterhaltung der Finanzstabilität gewährleistet wird
  • die Barrierefreiheit und finanziellen Inklusion gefördert wird

Des Weiteren wird damit auch die Unabhängigkeit vor außereuropäischen Finanzkonzernen gestärkt.

Warum ist das Gesetz relevant für KMU / den Mittelstand?  

Im Geschäftsbetrieb kommen Transaktionen bei KMU alltäglich vor. Die Art des Transaktions- bzw. Währungsmittels kann in manchen Betrieben dabei von elementarer Bedeutung sein. Im Hinblick des Kommissionsvorschlags setzt die Erfüllung der Annahmepflicht des digitalen Euros potenziell größere technische Umstellungen für bisherige Bargeldannahmestellen voraus. Andererseits ermöglichen sich dem Mittelstand Einsparungen durch verringerte Finanztransaktionsgebühren oder geringerem Personal- und Logistikaufwand als bei Bargeldabwicklungen.

Die DMB-Bewertung

Aus der Perspektive von mittelständischen, nicht-zahlungsdienstleistenden Unternehmen ist die Einführung des digitalen Euro positiv einzuschätzen. Durch diese zusätzliche Zahlungsoption könnten Betriebe entweder vermehrt auf diese umsteigen oder bei bestehenden Zahlungsdienstleistern günstigere Konditionen erwarten und somit Kosten einsparen. Der Nutzen daraus könnte jedoch nur gering ausfallen oder nur für individuelle Fälle relevant sein.

Der Markt wäre weniger abhängig von einzelnen großen Zahlungsdienstleistern, was dem Mittelstand zugutekommt. Außerdem könnte die Widerstandsfähigkeit ein Vorteil sein, da das System besser gegen Cyberangriffe oder technischen Störungen geschützt sein soll. Das kann jedoch erst in der Praxis tatsächlich beurteilt werden. Sollte sich eine Verstärkung des Datenschutzes manifestieren, wäre das zusätzlich positiv zu bewerten.

Gleichwohl ist die nicht-digitale Zahlungsoption besonders für kleinere oder lokal ansässige Geschäfte sowie für ihre Kundschaft von Bedeutung. Der DMB schätzt deshalb nachdrücklich positiv ein, dass der digitale Euro zusätzlich zum Bargeld verfügbar sein soll und Letzteres nicht ersetzt. Anderweitig hätte keine rein analoge Geschäftsabwicklung mit ihren spezifischen Vorteilen mehr stattfinden können.

Dieser Beitrag ist Teil von Mittelstand WISSEN zum Thema "Arbeitswelt von morgen"