10.07.2026
Ein AI Act, eine Aufsicht: Warum die Marktüberwachung beim Bund gebündelt werden sollte

Anders als erwartet hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss zum KI-Durchführungsgesetz nicht angerufen. Zuvor hatte der Digitalausschuss empfohlen, die Frage der Marktüberwachung dort klären zu lassen. Wenn der Auftragnehmer eine Landesbehörde ist, wird die KI-Nutzung von Unternehmen nun durch die Bundesländer beaufsichtigt und nicht, wie vom DMB gefordert, einheitlich durch die Bundesnetzagentur. Das ist eine verpasste Chance, kommentiert Patrick Schönowski.
Nach dem heute vom Bundesrat abschließend behandelten Gesetz soll die Bundesnetzagentur für einige KI-Systeme im Bereich des Bundes zuständig sein. Dieser Ansatz ist von der Idee her richtig, geht aber nicht weit genug. Denn die Aufsicht über einige KI-Anwendungen mit landesrechtlicher Zuständigkeit und damit insbesondere für KMU in Zusammenarbeit mit Landesbehörden soll den Bundesländern obliegen.
Diese Aufteilung birgt die Gefahr einer zersplitterten Aufsicht mit unterschiedlichen Auslegungen und Verwaltungspraktiken. Gerade für Unternehmen, die in mehreren Bundesländern tätig sind oder KI-Lösungen in regulierten Anwendungsbereichen entwickeln, ist eine bundesweit einheitliche Rechtsanwendung entscheidend.
Eine zentrale Marktüberwachung würde Doppelstrukturen vermeiden und klare Zuständigkeiten schaffen. Zugleich ließe sich technisches und regulatorisches Fachwissen an einer Stelle aufbauen und angesichts der Dynamik der KI-Entwicklung kontinuierlich weiterentwickeln.
Dass der Bundesrat heute den Vermittlungsausschuss nicht angerufen hat, ist eine verpasste Chance. Für KMU ist entscheidend, dass die Umsetzung des AI Act praxistauglich erfolgt. Dazu gehört neben dem Verzicht auf nationale Sonderregeln auch eine einheitliche und bundesweit koordinierte Marktüberwachung. Das Gesetz sollte daher nach seiner Einführung zeitnah evaluiert und mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die Marktüberwachung zentral beim Bund zu bündeln.
Das KI-Durchführungsgesetz schafft die nationalen Zuständigkeiten und Verfahrensregelungen für die Anwendung des europäischen AI Act. Es setzt ein wichtiges Signal: Unabhängig von der Frage der Zuständigkeiten ist positiv hervorzuheben, dass das Durchführungsgesetz grundsätzlich auf zusätzliche nationale Verschärfungen verzichtet. Unternehmen benötigen vor allem Rechtssicherheit und keine regulatorischen Belastungen über die europäischen Vorgaben hinaus.



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