10.09.2025
Mehr Datenmacht für KMU? Data Act eröffnet neuen Handlungsspielraum
Daten gewinnen für Unternehmen zunehmend an strategischer Bedeutung. Jedoch werden sie nur selten zwischen Unternehmen einer gemeinsamen Wertschöpfungskette geteilt – was nicht selten zu einer Benachteiligung von KMU führt. Die EU wirkt mit dem Data Act dagegen ‒ setzt mit dem Gesetz aber gleichzeitig regulatorische Pflichten für Unternehmen. Welche Chancen die Regelung eröffnen kann, erklärt Patrick Schönowski, DMB-Referent für Digitalpolitik.
Mit dem Data Act schließt sich eine Rechtslücke bei der Weitergabe von nicht-personenbezogene Daten. Das Gesetz stärkt zudem die Stellung der kleineren Unternehmen in der Datenwirtschaft. Gleichzeitig entstehen neue Herausforderungen für Unternehmen, wenn die Weitergabe auch sensible Daten betreffen könnte ‒ also jene mit Bezug zu Geschäftsgeheimnissen oder Personen.
Rechtliche Vorgaben verständlich, Anwendung bereitet Schwierigkeiten
Für größere Unternehmen entsteht primär ein technischer Aufwand, weil der Data Act sie dazu verpflichtet, bestimmte Daten an Endkonsumenten, andere Unternehmen und Behörden weiterzugeben. Positiv ist: Die EU hat hierbei die Gefahr einer überproportionalen Belastung kleinerer Betriebe berücksichtigt und Kleinunternehmen überwiegend von der Regelung ausgenommen.
Für alle anderen Unternehmen bleibt jedoch der Umgang mit sensiblen Daten eine Herausforderung, da sich diese aus den Datensätzen nur bedingt filtern lassen. Zum einen können personenbezogene Daten darunterfallen. Da ihr Schutz weiterhin den hohen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung erfüllen muss, stellt insbesondere die Prüfung von Mischdatensätze aus beiden Datentypen einen zusätzlichen Aufwand für die Unternehmen dar. Zum anderen befürchten die Unternehmen die Offenlegung ihrer Geschäftsgeheimnisse. Ob die entsprechenden Regelungen zur Vertraulichkeit genügen, wird sich erst in der Praxis zeigen.
Welche Verpflichtungen entstehen durch den Data Act ab dem 12. September?
- Unternehmen müssen Daten vernetzter Geräte teilen: Unternehmen sind verpflichtet, Nutzern entsprechende Produkt- und Servicedaten weiterzugeben. Sie müssen ihre verfügbaren Daten von vernetzten Geräten und verbundenen Diensten für die Empfänger in maschinenlesbarem Format zur Verfügung stellen.
- Ausnahme für Kleinunternehmen: Kleinunternehmen müssen grundsätzlich keine Daten weitergeben, können aber dennoch als Nutzer profitieren. Als Kleinunternehmen zählen Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz / Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro.
Bessere Chancen für kleinere Unternehmen in der Datenökonomie
Vor allem kleinere Unternehmen können vom Data Act profitieren. Denn häufig sind diese Betriebe sogenannte Empfängerunternehmen und dürfen als solche auf Daten zugreifen, die für ihr Produkt bzw. ihren Dienst relevant sind. Ebenfalls stärkt der Data Act die Empfängerunternehmen bei der Vertragsgestaltung und verbietet Vertragsklausel, die diese benachteiligen oder überteuerte Preise für den Datentransfer auferlegen.
Der Data Act ist somit für Kleinunternehmen eine Chance, ihre Position in der Wirtschaft zu stärken. Da kleine Betrieb Daten im KI-Zeitalter für immer mehr Innovationen und Prozessoptimierungen nutzen können, ermöglicht das Gesetz ihnen wettbewerbsfähig zu bleiben.
Inwieweit der von der EU-Kommission erhoffte Nutzungswert der nicht-personenbezogenen und ungenutzten Daten für den EU-Binnenmarkt erreicht wird, wird sich erst in kommenden Jahren zeigen. Die Bundesregierung muss nun die verstrichene Frist für die nationale Gesetzgebung zum Data Act schnellstmöglich beschließen, damit abschließende rechtliche Unklarheiten geklärt werden.


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